Kaufvertrag Küche nicht unterschrieben, aber Mietvertrag?
Hallo meine lieben,
meine Partnerin und ich haben uns vor kurzem eine Wohnung angesehen die uns auch sehr gefallen hat, jedoch wollte Sie für die Küche 2800€ haben, ohne Rechnung. Sie hat angeblich 5000€ bezahlt, was utopisch ist. Wir fragten was der letzte Preis wäre und haben bei 2500€ "ok" gesagt da wir die Wohnung schön fanden und Sie meinte ebenso uns als Favoriten vorzuschlagen. Fakt ist, dass wir jetzt den Mietvertrag unterschrieben haben, jedoch nicht den Kaufvertrag der Küche, den die Vormieterin uns geschickt hat. Müssen wir die Küche nun abbezahlen, oder können wir darauf bestehen, dass die Vormieterin die Küche mitnimmt oder uns etwas entgegen kommt?
Freue mich über Rückmeldungen
Grüße
3 Antworten
Theoretisch könnt Ihr den Vormietern eine Frist setzen darin sie IHRE Küche fachgerecht (!!!) von einem von ihnen beauftragten Küchenbauer (!) ausbauen lassen. Nicht von ihnen selbst, nicht von Schwarzarbeitern wie "Freunden und Bekannten". Das werden sie nicht, denn wenn sie die Küche hätten mitnehmen wollen hätten sie es getan, oder ? Der Ausbau kostet die Vormieter mehr Geld als sie einfach zu vergessen. Ihr könnt ihnen auch 500 € als einziges nicht verhandelbares Angebot bieten - oder ihnen obiges Szenario vor Augen halten. Ihr sitzt am sehr deutlich längerem Hebel.
Ich habe bei jedem meiner Umzüge dem Nachmieter per Vertrag verkauft was ich in den Wohnungen zurückließ. Und erst dann den Nachmieter dem Vermieter empfohlen. Hätten sie den Mietvertrag nicht bekommen wäre es dennoch an ihnen und nicht an mir gewesen die Hinterlassenschaften aus der Wohnung zu entsorgen - sie sind ja nun die Eigentümer, vertraglich, ich nicht mehr.
Es wurden 2500 vereinbart und warum genau bitte, wollen Sie das jetzt nicht mehr bezahlen? Mir kommt das arg unfair vor.
ihr habt den Mietvertrag mit dem Vermieter abgeschlossen, da dürfte jetzt keine Küche enthalten sein.
ihr könnt ja der Vorbesitzerin ein faires Angebot machen
Wird immer wieder gerne versucht die alte Küche durch Nachmieterwerbung loszuwerden. Ist natürlich ohne Kaufvertrag ungültig. Sollen die Küche selbst entsorgen ....oder eben gegen Obulus dalassen. Bleibt dir überlassen..