Schlüsselübergabe BEVOR Mietvertrag unterschrieben => Rücktritt?
Hallo liebe Gemeinde,
folgender Sachverhalt: Wohnung wurde mit Makler besichtigt, gefiel auf den ersten Blick gut, anschließend fand ein Treffen mit der Hausverwaltung statt, die uns als potentielle Mieter ebenfalls kennenlernen wollte. Man war sich soweit einig. Da wir uns die Aufteilung der Räumlichkeiten noch einmal ansehen wollten und außerdem die in der Wohnung befindliche Küche der Vormieterin abkaufen wollen, händigte man uns sofort einen Wohnungsschlüssel aus, "damit wir uns in der Wohnung umsehen können". Dies wurde natürlich quittiert. Der Mietvertrag wurde aber noch nicht unterschrieben, sondern soll in den nächsten Tagen per Post zugehen. Offizieller Mietbeginn ist dann auch erst der 01.05.
Frage: Sind wir mit Entgegennahme des Schlüssels bereits eine Verpflichtung eingegangen oder können wir es uns noch anders überlegen und den Schlüssel einfach zurück geben, ohne dass uns hierdurch Kosten entstehen? Maklergebühr entsteht laut Prospekt erst "mit Abschluss des Mietvertrags".
8 Antworten
Eine Verpflichtung geht ihr ab Unterzeichnung des Mietvertrages ein. Allerdings kann es zu Problemen führen, wenn ihr mündlich fest zugesagt habt und der Makler oder die Hausverwaltung allen anderen potentiellen Interessenten deswegen abgesagt hat. Da KANN es Ärger geben, muss aber nicht, wenn die Wohnung schnell einen geeigneten Interessenten findet und der Hausverwaltung durch euren Rückzieher keine Miete entgeht. (den Fall hatte ich mal live)
Die Schlüsselübergabe verpflichtet Euch lediglich die Schlüssel wieder zurück zu geben wenn Euch die Wohnung nicht zusagt. Erst wenn der Mietvertrag von beiden Parteien unterzeichnet ist bestehen hier heraus Rechte und Pflichten.
Hallo, eine Verpflichtung besteht erst nach unterzeichnen des MV.
Vom Vermieter und Mieter.
pw
Nachdem noch kein Mietvertrag unterschrieben wurde könnt ihr auch nicht zurücktreten. Es besteht noch kein Mietverhältnis. Folglich werden auch noch keine Maklergebühren fällig.
Ausser ich hätte da jetzt was grundlegendes übersehen.
wie du schon gesagt hast, hast du noch keinen Mietvertrag unterschrieben. Die Annahme der Schlüssel zur Besichtigung verpflichtet dich im Zweifel nur zur Herausgabe der Schlüssel.
Also keine Panik, ist nichts passiert.