Geleaste Autos weiter vermieten?

7 Antworten

Wenn du als Gewerbetreibender eine Autovermietung angemeldet hast, einen Leasinggeber, der dem auch zustimmt, dann darfst du Autos und Transporter auch weiter vermieten.

Das teuerste an diesem Geschäft wird deine Kfz-Haftplicht und Kasko Versicherung sein.

I.d.R. steht in den allgemeinen Leasingbedingungen der meisten Leasinggesellschaften, dass die Überlassung des Leasingobjektes an Dritte der Genehmigung des Leasinggebers bedarf (wobei mit Dritten weder Familienmitglieder noch Mitarbeiter eines gewerblichen Leasingnehmers gemeint sind), weil die Vermietung eben nicht gewollt ist.

Insofern müsste ein Leasingnehmer, wenn er nicht gegen die Vertragsbedingungen verstoßen möchte, die Leasinggesellschaft um Erlaubnis fragen, die dann häufig untersagt wird.

Ob eine Vermietung genehmigt wird, wird vom Einzelfall abhängig sein.

Wir hatten in diesem Jahr als Leasingmakler eine Leasinganfrage für ein Wohnmobil, welches unser Kunde an Urlauber vermieten wollte. Ich rief den Geschäftsführer einer recht flexiblen Leasinggesellschaft an und fragte diesen, ob er prinzipiell bereit sei, solch ein Geschäftsmodell zu begleiten, was er bejahte mit der Einschränkung, dass das Wohnmobil nicht dauerhaft an einen Nutzer vermietet werden dürfe, sondern jeweils nur kurzzeitig an verschiedene Personen. Da auch die Bonität des Kunden einigermaßen stimmg war, konnten wir dem Kunden einen Leasingvertrag für das Wohnmobil bei dieser Leasinggesellschaft vermitteln.

Was fast alle Leasinggesellschaften nicht möchten, ist die dauerhafte Vermietung von Fahrzeugen, insbesondere von relativ hochwertigen PKWs, an jeweils nur einen Nutzer, da bei diesen Geschäftsmodellen die Autos i.d.R. an Personen weiter vermietet werden, die aufgrund ihrer Bonität bei den meisten Leasinggesellschaften und Banken kein Fahrzeug finanziert bekommen. Häufig zahlen diese Kunden dann die Mietraten nicht an den eigentlichen Leasingnehmer und wenn der eigentliche Leasingnehmer die Leasingraten daraufhin ebenfalls nicht zahlt, sind die Fahrzeuge bei Kündigung der Leasingverträge meist nur unter erschwerten Bedingungen sicherzustellen oder auch gar nicht. Daher ist dieses Geschäftsmodell bei fast allen Leasinggesellschaften ein "rotes Tuch".

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein darfst du nicht. Außer der Leasinggeber stimmt dem zu. Das Auto gehört dir ja nicht

Durch Anzeigen der Erweiterung des Risikos beim der KFZ-Haftpflicht-Versicherer grundsätzlich erst mal schon. Aber vermutlich um ein Mehrfaches teurer, wird sich nicht lohnen. Schäden mit Mietautos sind halt sehr häufig, der Mietkunde ist das Auto nicht gewöhnt, ist im Umzugsstress etc.

Wenn der Leasinggeber zustimmt, dann ja.

Der größte Kostenpunkt wäre die Versicherung, welche dann um ein Vielfaches teurer wird.

Woher ich das weiß:Hobby – Sammler von Young- und Oldtimern