Gelblicht bedeutet ja nicht Sonder und Wegerechte wir bei Blaulicht. Aber was bringt Gelblicht?

8 Antworten

Moin!

Die Farben unterscheiden einfach die jeweils zulässigen Gruppen und dementsprechenden Vorgaben für die Nutzer. (Ich gehe hierbei davon aus, dass Du das blinkende Licht meinst, wie z.B. beim ADAC)

"Der Gesetzgeber schreibt in Paragraph 52 StVZO klar vor, wer ein „gelbes Blinklicht“ benutzen darf:

– Baufahrzeuge

– Kehrfahrzeuge

– Müllfahrzeuge

– Pannenhilfsfahrzeuge (amtlich anerkannt)

– Schwertransporte mit Überbreite oder Überlänge

– Begleitfahrzeuge für Schwertransporte (amtlich anerkannt).

Bei allen anderen Fahrzeugen gilt: Die Rundumleuchte ist NICHT zugelassen.

Im Klartext: Der Fahrer eines Privatwagens darf keine herkömmliche gelbe Rundumleuchte auf das Fahrzeugdach stellen, sondern macht sich damit strafbar. Zwar werden Rundumleuchten zur Absicherung bei Pannen oder von Unfallstellen in der Regel auch von anwesenden Polizisten akzeptiert, eine Garantie dafür gibt es aber nicht.

Für Privatfahrzeuge zugelassen sind zusätzliche Warnleuchten nach Paragraph 53a StVZO. Diese sind im Aussehen zwar zum Teil identisch zu den Rundumleuchten, in ihren technischen Eigenschaften aber leicht verändert. Diese Warnleuchten dürfen Sie ohne Gefahr zur Absicherung im Stand (!) verwenden."

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten:

".....

(4) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht – Rundumlicht – dürfen ausgerüstet sein:

1. Fahrzeuge die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,

2. Kraftfahrzeuge die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsbehörde kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannenhilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,

3. Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,

4. Fahrzeuge die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.

..."

(sh. http://www.rkl.de/RKL-magazin/wer-darf-gelbe-rundumleuchten-benutzen/ und https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__52.html )

Wo Gelblich blinkt ist ein ausserordentlicher Gefahrenpunkt (Übergrösse, stehende oder nur langsam fahrende (Bau- oder Landwirtschafts-) Fahrzeuge oder Bergungs und Abschleppfahrzeuge.

Bei Gelblicht sollten sich alle Verkehrsteilnehmer mit äusserster Vorsicht der Gefahrenstelle nähern.

"Gelbes Blinklicht dient der Warnung vor Unfall oder Arbeitsstellen, ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen, Fahrzeugen mit außergewöhnlicher Länge, Breite oder oder unggewöhnlich breiter oder langer Ladung"- Paragraph 38 StVO.

Auch Fahrzeuge mit gelebem Blinklicht können eingeschränkte Sonderrechte nach Paragraph 35 StVO geltend machen, so dürfen unter anderem die Fahrzeuge der Müllabfuhr und die Fahrzeuge der Straßenreinigung zur Erfüllung ihrer Aufgaben ungewöhnlich langsam fahren oder auf der Fahrbahn stehen bleiben und Reinigungsfahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen den Geweg befahren, alles Dinge, die normalerweise unzulässig sind. Deren Sonderrechte sind aber natürlich auf das eingeschränkt, was zur Erfüllung deren Aufgaben erforderlich ist.

Das ist dazu da, um auf eine Gefahrenstelle hinzuweisen. Also einfach nur um gesehen zu werden

Meinst du z.b die Lampen auf nem Adac auto? Die sind einfach nur zur warnung das dort was ist.