Blaulicht für Privat PKW? Erlaubt?

17 Antworten

"von Gesetztes Wegen die Vorgabe nach Alarmierung innerhalb von 20 Minuten an der E Stelle zu sein".Du hast eingeschränktes Wegerecht. Das heißt, du darfst weder zu schnell fahren, du darfst auch nicht über rote Ampeln fahren, du darfst nicht falsch herum in Einbahnstraßen hineinfahren und du darfst unter keinen Umständen andere Verkehrsteilnehmer gefährden.

Mein Mann hat das früher auch gemacht. Er hatte allerdings ein gelbes Blinklicht, welches er zur Verfügung gestellt bekommen hat. Wieso musst du dir denn eins selbst zulegen? Blaues ist meines Wissens nicht erlaubt! Wenn du in der SEG bist, dann musst du doch auch eine rechtliche Belehrung bekommen haben. Generell gilt auch im Einsatz für dich die Straßenverkehrsordnung.

Dann habe ich auch Wegerecht wenn ich zur Dienststelle fahre.

Nein, kein Wegerecht, nur Sonderrecht! Du darfst z. B. schneller fahren als erlaubt und sogar rote Ampeln überfahren.

Aber Du darfst dabei niemanden anderen behindern oder gar gefährden, das mit der roten Ampel geht z. B. nur, wenn es keinen Querverkehr gibt.

Da kann aber etwas nicht stimmen. Retter auf dem Weg zum Dienst haben kein Wegerecht und müssen auch die StVO einhalten. Genau aus diesem Grunde haben wir schon vor Jahren die wichtigsten Mitglieder mit Dienstfahrzeugen ausgestattet.

"von Gesetztes Wegen die Vorgabe nach Alarmierung innerhalb von 20 Minuten an der E Stelle zu sein"