Darf ich, wenn ich in der Freiwilligen Feuerwehr bin, wären dem Einsatz mit dem Privat PKW den Einsatzfahrzeugen hinterher fahren mit einem Blaulicht aufm Dach?

8 Antworten

Hallo,

aus der praxis für die praxis ... wenn du zu einem Einsatz an euer Gerätehaus kommst und es sollten schon alle Auto`s weg sein, hast du erst mal pech gehabt. Also bleibt dir erst mal nichts übrig im Gerätehaus zu warten ob noch Personal gebraucht wird, wenn nicht, kannst du heim fahren und wenn ja, wirst du von eurem MTW abgeholt (kannst ja z.b. den Einsatzleiter anfunken und nachfragen, wenn ihr ja viele seit, wartest du event nicht alleine)

Ich kann dir nur empfelen NICHT mit deinem privat Auto oder Mopet oder sondst irgendwie hinter her zu fahren!!!! 1. stört dein Fahrzeug an der Einsatzstelle event (kleine Straße oder so) 2. haste du erst mal keine Fahrzeugzugehörigkeit, ergo keinen Gruppenfüher oder Staffelführer, also jemand der dir sagen kann was du zu tun und lassen hast ... 3. auf deinem privaten Fahrzeug darfst du KEIN Blaulicht benutzen !!!

Bei weiteren Fragen, meld dich gerne

Du musst es genehmigen und Eintragen lassen. Aber lohnt sich das? Wenn alle Autos voll sind dann kommt es auf einen auch nicht an wenn er 2min später kommt.. zumindest ist das in unserer wehr (JF) so.

Natürlich darf man auf einem privaten PKW kein Blaulicht  installieren, geschweige denn benutzen.

In manchen Wehren ist sogar grundsätzlich das " hinterher-fahren " bei Einsätzen nicht erwünscht.

Zieh  am besten hierher zu uns.......

Wir haben oftmals schon Probleme, das zweite Fahrzeug voll zu bekommen....., vom dritten gar nicht zu reden.....

Du darfst auf einem Privatfahrzeug schon kein Blaulicht installiert haben!

Der Einbau von Sondersignalen unterliegt besonderen Voraussetzungen und ist nur im Ausnahmefall genehmigungsfähig (§§ 38 StVO, 52 StVZO)

Nachdem du schon kein Blaulicht haben darfst, darfst du es auch nicht benutzen. (§§35,38 StVO)....

Zuko540  11.07.2015, 02:43

Nachdem du schon kein Blaulicht haben darfst, darfst du es auch nicht benutzen. (§§35,38 StVO)....

Das ist so nicht richtig, weil die Sonderrechte sind personenbezogen, bzw. Organisationsbezogen und dürfen somit auch ohne Blaulicht wahrgenommen werden.

NEIN, weil dein Fahrzeug damit nicht ausgerüstet sein darf, wenn dann müsste das in der Zulassung stehen.

Wenn alle Plätze besetzt sind dann sind doch alle Funktionen besetzt. Zu welcher Einheit gehörst du den dann? Bist du dann dein eigener Gruppenführer? Wer gibt dir dann deinen Einsatzbefehl? Wer überwacht dich?