Darf man am privaten Auto ein Blaulicht haben?

7 Antworten

Jein, die Frage ist was in der Zulassung steht. Gerade bei historischen Feuerwehrfahrzeugen gibt es je nach Zulassungsstelle keine einheitlichen Regelungen.

Selbst wenn es montiert ist darf man es aber nur entsprechend der Bestimmungen des § 38 StVO nutzen. Das dürfte bei privaten Fahrzeugen nicht gegeben sein.

Ob der Fahrer Feuerwehrmann ist ist dabei völlig unerheblich. Für die Zulassung ist § 52 StVZO und für die Nutzung § 38 StVO maßgebend.

Nein, darf man nicht. Es gibt aber Ausnahmen, z.B. wenn man es öffentlich abdeckt (gerade bei hist. Fahrzeugen)

LG ~TheMentalist

Je nach Zulassungsstelle muss es dann dauerhaft deaktiviert sein oder abgedeckt sein.

Nein darf man nicht, es wäre strafbar.