Gegenstände nachweisen Gericht?
Nehmen wir an ihr kauft euch bspw einen Fußball der 100€ kostet. Ihr habt die Rechnung für diesen Ball aber nicht mehr. Jemand anderes behauptet aber es wäre seiner. Es geht vor Gericht.
Das einzige was ihr habt ist ein Kontoauszug in dem Laden wo ihr ihn gekauft habt und mit Karte gezahlt. Kann man am Hand des Kontoauszug auch das gekaufte Produkt ermitteln oder kann das Unternehmen Stellungnahme dazu geben und einsehen was über diese Karte gekauft wurde?
3 Antworten
Also was du machen kannst ist mit dem Kontoauszug in den Laden zu gehen und mal nachfragen ob die dir den Bon nachdrucken können.
Guck bei der Buchung mal in den Buchungstext. Da steht in der Regel das Datum und die Uhrzeit des Bezahlvorgangs. Mit diesen Infos lässt sich der Bon aus dem System fischen und nachdrucken.
Eventuell.
Aber darauf kommt es ja nur an, wenn der Andere im Besitz des Fußballs wäre.
Bist Du im Besitz des Fußballs und verlangt der Andere von Dir die Herausgabe des Balles an Dich, dann trifft ihn die Beweislast dafür, dass er der Eigentümer ist. Den Beweis wird er bei der dargestellten Situation nicht erbringen können.
Dann trifft Dich im Streitfall die Beweislast und es sieht nicht gut für Dich aus.
Muss er nicht auch beweisen können das es „seiner“ ist? Ich habe ja zumindest den Kontoauszug worüber man evtl. noch den Kassenbon im Laden nachdrucken könnte
Probieren kannst Du es, aber auf dem Kontoauszug ist ja keine Nr. des Fußballs aufgedruckt. Auch dem Kassenbon wird man maximal entnehmen können, dass ein Fußball verkauft wurde, aber von diesen Bällen werden ja tausende verkauft und dass der Kassenbon gerade diesen Ball betrifft, ist wohl nicht nachweisbar.
Wenn es Dein Fußball IST, wie will dann "der andere" vor Gericht beweisen, dass es SEINER ist...?
Zudem: wenn es eine nachweisbare Kontobewegung gibt, über den Betrag (den so ein Ball kostet) bei diesem Geschäft, dann wäre das schon eine Art Nachweis.
Der andere hat den Fußball und möchte ihn nicht herausgeben. Deswegen liegt die Beweislast bei mir.
Der andere hat den Fußball und möchte ihn nicht herausgeben. Deswegen liegt die Beweislast bei mir.