Gefährlich Baum von der Stadt fällen lassen?
Guten Tag, neben unserem Haus steht ein Baum, der schon anfängt sich jedes Jahr ein wenig mehr zu neigen/fallen in Richtung unseres Grundstückes. Nebendran ist ein kleiner Bach, der nicht wirklich die ganze Situation in Sachen Stabilität oder Bodenverankerung verbessert. Bei diesem wollten wir einen Antrag stellen, damit er gefällt wird. Weder ein Vogelnest noch andere "Wohnungen" von anderen Tieren haben sich dort eingenistet.
Da über die Jahre direkt neben dem zu fällenden Baum ein Kirschenbaum wirklich riesengroß geworden ist, wollten wir direkt auch darum bitten, dass die größten Äste, welche auch auf unser Grundstück herüberragen, ebenfalls gekürzt werden. Von diesem Kirschbaum fallen auch oft Äste auf das Grundstück, was zum einen gefährlich werden kann. Zudem wirft die große Baumkrone auch Schatten auf den Garten, auf dem die Tomaten, Gurken, Apfelbäume etc. aufgrund des Lichtmangels nicht normal wachsen können. Diese bilden aber bekannterweise einen Lebensraum für Bienen.
Zudem haben wir ein großes Problem mit dem Pollenflug, was aber wirklich nicht das größte Problem ist.
Meine Frage deshalb, kann mir jemand kurz erklären, eine Vorlage verlinken oder irgendwie weiterhelfen, wie man so einen Antrag formulieren kann?
Gruß, vielen Dank im Vorraus.
4 Antworten
Hallo Krocha,
ich würde erstmal ein formloses Antragsschreiben
eben mit der Begründung der Sicherheit und Überhang
auf Euer Grundstück stellen, so wie du das hier geschrieben
hast. Lediglich das mit den Pollen würde ich nicht als
Grund angeben. Ich bin sicher die Stadt reagiert darauf
schließlich haftet Sie wenn ein Schaden entsteht.
Ich drück dir den Daumen und wünsche
gute Nacht und einen gesunden Schlaf
opi ehrsam
Mit dem Argument 'Gefahr im Verzug' kommst du da am weitesten.
Um welche Art handelt es sich bei dem erstgenannten Baum?
Es könnte z. B. eine Gefahr von ihm ausgehen, wenn es ein Nadelbaum und somit ein Tellerwurzler ist: da dort die Tiefenwurzeln fehlen, mit denen der Baum verankert wäre, können sie leicht umkippen - und tun es auch, bei Sturm beispielsweise. Dann könnte es für die Stadt, denen die Bäume gehören, teuer werden. Und dann ist es auch wichtig, diese Anfrage schriftlich zu stellen, damit du hinterher nachweisen kannst, dass du die Gefahr hast kommen sehen.
(In einem späteren Haftpflichtfall konnten wir mal den Nachweis führen, dass wir bei einer Sache nicht haftbar gemacht werden konnten, da die Stadt selbst nach mehrfacher Mahnung nichts unternommen hatte).
Bei dem Kirschbaum wirf doch mal einen Blick in euer Nachbarschaftsrecht, das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. Verdunklung eures Gemüsegartens ist schon hässlich.
Wir haben auch so einen ausladenden Kirschbaum vom Nachbarn, aber den ernten wir auf unserer Seite einfach ab. Wir wollten uns auch schon mal beschweren, dass die Kirschen nicht so lecker wie andere Sorten sind - aber naja, wir schweigen. :-)
Sonst würden sie bei uns runterfallen. Ich habe noch nie jemanden von den Eigentümern gesehen, die je den riesigen Kirschbaum abgeerntet hätten, Rechtslage hin oder her.
Schattenwurf, Laubfall und Pollen sind kein ausreichender Grund für eine Baumfällung. Überhängende Äste müssen nur dann entfernt werden, wenn sie die Nutzung des Nachbargrundstücks erheblich beeinträchtigen.
Einzig, wenn der Baum tatsächlich nicht mehr standfest sein sollte, muss von Seiten des Baumeigentümers eingeschritten werden. Städte haben normalerweise eigene Gutachter, die regelmäßig die Bäume prüfen.
Du kannst dich an die Umweltbehörde deiner Stadt wenden und dort auf den Baum hinweisen.
Der Kirschbaum wird nicht gefällt werden, Äste die über das Grundstück hängen müssen auf Verlangen entfernt werden. Ggf kann man diese selber entfernen.
Ich würde einfach dein anliegen normal der Stadt formlos schildern.
Okay danke, den Kirschbaum wollten wir auch gar nicht gefällt haben.
Na , dann an diese Stellen schreiben : 1. den Bürgerrmeister, 2. die Stadtvertreter , als 3. den Betreiber der Strasse .
aber den ernten wir auf unserer Seite einfach ab
Hoffentlich mit Erlaubnis des Nachbarn, ansonsten wäre das strafbar (Diebstahl). Ernten dürft ihr die Kirschen nämlich nicht. Erst wenn sie heruntergefallen sind und auf eurem Grundstück liegen, gehören sie euch.