Gaszähler im Sommer abmelden?


13.09.2022, 14:48

Bei der Müllabfuhr und Abwasser gibt es ja in Deutschland einen Zwang, sich da anzumelden. Auch bei der Krankenversicherung gibt es diesen Zwang. Gibt es den Zwang auch beim Heizen, also bin ich verpflichtet, die Gastherme anzumelden, rein rechtlich gesehen? Mir ist es klar, dass es für die Wohnung nicht gut ist, aber es wäre ein gut gedämmter Altbau, d. h. es sollte keine Schimmelgefahr bestehen. Mir geht es nur rein rechtlich darum, ob man verpflichtet ist, eine Gastherme anzumelden, oder ob man als Mieter den Gasbelieferungsvertrag auch länger abmelden kann, wenn man dort wohnt.


13.09.2022, 14:49

Irgendwann muss man sonst überlegen, auf dem Campingplatz zu wohnen, um die Kosten noch stemmen zu können. Oder draußen zelten, aber da werde ich erfrieren im Winter, außerdem ist es verboten.

5 Antworten

Vieleicht geht das aber wenn es geht bist du jedes Jahr Neukunde mit neuem zZ teurem Tarif.

Und die Gaspreise von denen die Bild sprach sind vermutlich die Preise auf dem Sportmarkt nicht die Endverbraucher Preise

verreisterNutzer  13.09.2022, 14:53

Früher konnte man gut sparen, wenn man jedes Jahr den Stromvertrag gewechselt hat, weil man dann einen Neukundenbonus bekam. Über die Modalitäten müsste ich mich dann mal schlau machen, aber die Preise sind ja eh meistens nur noch ein Jahr stabil, von daher würde man insgesamt sogar vielleicht mehr sparen, wenn man die Gastherme sagen wir mal von April bis Oktober abmeldet. Das sind ja immerhin 7 Monate, wo man die Grundgebühr auch sparen könnte und die ist bestimmt 20 Euro oder noch höher oder? Hatte früher eine eigene Gastherme, jetzt nicht mehr.

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Norina1603  13.09.2022, 17:10
@verreisterNutzer
Früher konnte man gut sparen, wenn man jedes Jahr den Stromvertrag gewechselt hat, weil man dann einen Neukundenbonus bekam.

Die meisten haben sich dadurch jetzt selber in`s Knie geschossen, da einige Anbieter Neukunden gar nicht annehmen, oder eben nur zu einem entsprechendem hohem Preis!

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verreisterNutzer  14.09.2022, 16:28
@Norina1603

Tja, so ist das im Kapitalismus. Ins Knie hat man sich damit nicht selbst geschossen, wenn man damals den günstigsten Anbieter gewählt hat. Es ist einfach eine Unverschämtheit, wie die Anbieter mit den Kunden umspringen. Sowas sollten die Regulierungsbehörden verbieten, das z. B. Neukunden kein Gas und Strom mehr angeboten wird, wie es die GASAG macht. Aber das ist wie gesagt das schöne neue "Hausrecht" und der Kapitalismus, da lässt man die Leute einfach in ihren Wohnungen erfrieren und macht nur noch Verträge, mit denen, die einem genehm sind.

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Abmelden geht nicht. Außer man kündigt den Vertrag komplett. Das geht aber meistens nur zum Ende der Vertragslaufzeit.

Verbrauch spart man in dem man die Therme im Sommer abschaltet.

Dann hat man aber auch kein Warmwasser. Außer das wird anders aufbereitet. Zum Beispiel über einen Boiler.

verreisterNutzer  13.09.2022, 14:55

Ja, ich meine den Vertrag komplett kündigen. Man müsste dann einen Vertrag auswählen, der monatlich kündbar ist. Ich werde mir mal einen Anbieter testweise raussuchen und die Bedingungen durchlesen. Ich kenne es so, dass beim Stromvertrag dann ein örtlicher Stromversorger einspringt, aber ob der auch eine Grundgebühr verlangen darf, weiß ich nicht. Vielleicht ist es ja beim Gas ähnlich, wenn man sich nirgends anmeldet, dass dann der örtliche Gasversorger automatisch der Versorger wird, wenn man den Gashahn aufdreht. So wird das wahrscheinlich sein, aber mir geht es ja drum, wenn ich den Gashahn nicht aufdrehe und ob dann auch eine Grundgebühr anfällt.

Na, wenn ich im Sommer die Gastherme abschalten oder die Heizung abschalte, um nichts zu verbrauchen, muss ich aber trotzdem noch die Grundgebühr bezahlen. Ich meine, die war schon relativ hoch. Ich hätte kein Problem damit, 7 Monate kein warmes Wasser im Jahr zu haben (hatte ich ja in meiner Frage auch geschrieben).

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anitari  13.09.2022, 15:02
@verreisterNutzer

Auch Grundversorger verlangen eine monatliche Grundgebühr.

Grundversorger heißt nicht das der kostenlos Liefert wenn man seinen Vertrag gekündigt hat.

Die Grundgebühr zahlt man auch ohne Verbrauch.

Das ist bei Gas, Strom und Wasser so.

Falls Du zur Miete wohnst geht das mit dem Kündigen auch nicht so einfach.

Dann würde nämlich der Grundversorger deinen Vermieter zur Kasse bitten.

Und der wird ganz sicher nicht für deine Kosten aufkommen.

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verreisterNutzer  13.09.2022, 15:29
@anitari

"Dann würde nämlich der Grundversorger deinen Vermieter zur Kasse bitten." Zur Kasse bitten für was, wenn ich nichts verbrauche? Für die Grundgebühr? Kannst du mir sagen, wo das steht oder woher du das weißt? Das würde ja bedeuten, dass es in Deutschland auch einen Zwang gibt, eine Heizung anzumelden.

Vor allem sagt der oben von mir zitierte Satz ja etwas anderes aus, nämlich dass man beim Grundversorger kündigen kann. Da steht nirgends dass man zwangsweise wieder angemeldet wird, wenn man nicht zu einem Ersatzversorger geht.

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anitari  13.09.2022, 15:39
@verreisterNutzer

Für die Grundgebühr würde der Vermieter dann zur Kasse gebeten.

Das steht in den AGB der Grundversorger, der auch Netzbetreiber ist.

Ich weiß das weil ich selbst Vermieter bin.

Wenn ein Mieter seinen Strom- oder Gasvertrag kündigt tritt der Grundversorger/Netzbetreiber an den Eigentümer heran. Der muß dann die Grundkosten zahlen.

Da steht nirgends dass man zwangsweise wieder angemeldet wird, wenn man nicht zu einem Ersatzversorger geht.

Der Vermieter wird den Grundversorger/Netzbetreiber informieren das er, der Vermieter, nicht Nutzer des Zählers ist, sondern Frau/Herr ... Notfalls per Vorlage des Mietvertrages.

An den wird sich dann der Grundversorger/Netzbetreiber halten.

'Der Vermieter wird ganz sicher nicht deine Kosten tragen.

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Norina1603  13.09.2022, 17:16
@verreisterNutzer
Zur Kasse bitten für was, wenn ich nichts verbrauche? Für die Grundgebühr? Kannst du mir sagen, wo das steht oder woher du das weißt?

Wie weltfremd bist Du denn? Solange Dein Mietverhältnis besteht, bezahlst Du auch die Grundgebühr! Du kannst die Wohnung kündigen und unter der Brücke schlafen, dann bist Du diese Kosten alle los!

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verreisterNutzer  14.09.2022, 16:19
@Norina1603

Du hast rechtlich gesehen Null Ahnung. Der Mietvertrag ist das eine, der Vertrag mit einem Energieversorger das andere. Das eine hat mit dem anderen rein gar nichts zu tun, wenn es sich um eine Mietwohnung handelt, wo der Mieter sich selbst um die Gasversorgung kümmert.

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Norina1603  14.09.2022, 16:25
@verreisterNutzer

Sicher? Der Energieversorger hat einen Vertrag mit dem Besitzer/Vermieter und solange Dein Mietverhältnis besteht, werden diese Kosten (auch Zählergebühren) in den Nebenkosten an Dich vom Vermieter weitergegeben, genauso, wie alle anderen in den Nebenkosten enthaltenen Leistungen! Du hast damit nichts am Hut außer Du wärst Eigentümer der Wohnung, was aber nicht der Fall ist!

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anitari  14.09.2022, 16:30
@Norina1603

Verfügt die gemietete Wohnung über eine eigene Heizungsanlage (Therme) hat der Mieter einen Vertrag mit dem Energieversorger. Der Vermieter hat damit nichts zu tun.

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verreisterNutzer  14.09.2022, 16:36
@Norina1603

Du begreifst es einfach nicht. Es gibt Mietwohnungen, da kümmert sich der Vermieter um die Heizung, z. B. wenn es eine Zentralheizanlage ist. Es gibt aber auch Mietwohnungen, da findet sich die Heizung (in der Regel eine Gastherme) in der Mietwohnung. Jede Mietwohnung hat eine eigene Gastherme. In diesen Fällen kümmert sich der Mieter um die Anmeldung der Gastherme, darf selbst den Anbieter und Tarif aussuchen usw. Nur wenn der Mieter auszieht, muss sich der Gasanbieter an den Eigentümer wenden. So lange ein Mieter drin wohnt, ist der Mieter Ansprechpartner für den Gasversorger. Somit kann auch der Mieter dem Gasversorger sagen, dass er momentan kein Gas beziehen will. Das würde ich aber vorher mit dem Vermieter/Eigentümer absprechen, denn offenbar herrscht die Sitte, dass die Gasversorger, wenn sich der Mieter nicht anmeldet, an den Eigentümer wenden und von diesem die Zwangsgebühren eintreiben, so lange die Gasentnahmestelle nicht offiziell "stillgelegt" wurde. Also geht es darum, dass der Mieter, wenn er kein Gas beziehen möchte und keine Kosten haben möchte, die Gasversorgungsstelle offiziell zur "Stilllegung" an den Gasversorger melden muss, damit weder der Mieter, noch der Eigentümer mit den Geldforderungen vom Gasversorger belangt werden. Es gibt rechtlich gesehen keinen Grund, warum ein Gasversorger jemanden belangen soll, wenn weder Gas bezogen wird, noch Gas bezogen werden kann, da die Stelle stillgelegt ist.

Das Thema ist zu komplex für Laien. Habe online auch Antworten von Anwälten gefunden und es gibt Diskussionen in Haustechnikforen. Es gibt keine Rechtsprechung dazu, ist offenbar ein Graubereich, in dem es viel Ärger gibt und die Gasversorger tun und lassen, was sie wollen und z. B. exorbitant hohe "Stilllegegebühren und Wiederanmeldegebühren" verlangen. In einer Demokratie ist das eine Sauerei. Es sollte einem möglich sein, nicht gezwungen zu werden, Kosten für eine Heizung zu bezahlen, die man gar nicht nutzt. Dazu muss man wohl in die USA auswandern, da man in dieser Bürokratie hier sogar gezwungen wird, Geld für eine Heizung zu zahlen, wenn man sie gar nicht nutzen will. Das heißt, alles wird teurer, aber man kann sich nicht mal davor retten, in dem man sich abmeldet, sondern man hat lauter Zwangsgebühren (Krankenkasse, Abwasser und jetzt auch noch Heizung). Bei einer Hyperinflation bleibt somit eigentlich gar nichts anderes als unter der Brücke wohnen, da man seine Kosten nicht auf ein Minimum reduzieren kann.

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Norina1603  14.09.2022, 16:36
@anitari

Wieder was dazu gelernt, aber die Zählergebühren um die es ihm geht, bleiben dennoch am Mieter hängen und wenn er den Vertrag kündigt, wann auch immer, wird er in einen teuren Tarif rutschen wenn er sich wieder irgendwo anmelden will.

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Wenn Du im Sommer mit kaltem Wasser klar kommst, dann brauchst Du das Warmwasser einfach nicht nutzen und hast dadurch auch keinen Verbrauch.

Wenn Du so nen Zähler ab und wieder anmeldest, macht der Versorger das ja nicht umsonst und ich kenn es auch so, dass vor der Wiederanmeldung ne Prüfung erfolgen muss. Das kostet dann auch ein paar hundert EUR.

verreisterNutzer  13.09.2022, 14:57

Also das An- und Abmelden (z. B. bei einem Umzug) kostet doch eigentlich keine Extragebühren, zumindest kann ich mich nicht daran erinnern, weil ich schonmal eine eigene Gastherme hatte. Ich weiß aber, dass es eine monatliche Grundgebühr gab und um die geht es mir (neben dem Verbrauch). Das ist mir ja klar, dass ich den Verbrauch sparen kann, wenn ich einfach nichts verbrauche.

Das wäre mir neu, das vor der Wiederanmeldung eine Prüfung erfolgen muss. Das wäre dann ja bei jedem Ein- und Auszug so, wenn die Wohnung auch nur einen Monat leerstehen würde bzw. da das Gas abgemeldet wäre.

Danke aber für die Hinweise, ich muss das direkt aus den AGB von einem Gasversorger rausfinden.

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verreisterNutzer  13.09.2022, 15:00
@verreisterNutzer

Bei Verivox steht das hier: "weil die Tarife der Grundversorger nur eine Kündigungsfrist von zwei Wochen haben. Mindestvertragslaufzeiten gibt es in der Grundversorgung ebenfalls nicht, wodurch es jederzeit möglich ist, zu einem anderen Anbieter zu wechseln." Das heißt, man müsste doch eigentlich nur beim Grundversorger kündigen.

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verreisterNutzer  13.09.2022, 15:14
@verreisterNutzer

Ich habe mir jetzt § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes und die Gasgrundversorgungsverordnung angesehen. Ich kann da nicht erkennen, dass der Kunde die Pflicht hat, Gas abzunehmen bzw. sich wo anzumelden. In den Bedingungen des Grundversorgers habe ich den Satz gefunden: "Die Mitteilungspflicht gilt auch,

wenn die Belieferung des Kunden durch ein

Gasversorgungsunternehmen endet und der

Kunde kein anschließendes Lieferverhältnis mit

einem anderen Gasversorgungsunternehmen

begründet hat"

Das bedeutet ja, dass es gehen müsste, wenn man die Gasversorgung komplett kündigt. Die Kündigung darf nichts kosten steht in dem Dokument auch. Ob für die Anmeldung Geld verlangt werden darf, weiß ich nicht, aber dann würde ich mich einfach nicht bei diesem Grundversorger anmelden, sondern bei einem anderen Anbieter. Ob der für das Anmelden des Gases (außer der monatlichen Grundgebühr und dem Verbrauch) Geld verlangt, muss ich noch raussuchen.

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verreisterNutzer  13.09.2022, 15:20
@verreisterNutzer

So. Das wird ja immer besser. Habe mich gerade bei einem Gasanbieter (GASAG) erkundigt. Da steht: "Aufgrund der aktuellen Marktsituation und den steigenden Beschaffungspreisen, verstärkt durch den Ukraine-Konflikt, ist es uns aktuell nicht möglich Ihnen ein Angebot mit fairen Konditionen anzubieten. Vor diesem Hintergrund haben wir entschieden, den Vertrieb von Strom und Gas vorübergehend zu stoppen." Es wird also kein Gas mehr angeboten. Ganz toll!!! Dann können sie einen ja auch nicht zwingen, den sch** anzumelden. Aber Hauptsache, wir schalten alle Atomkraftewerke ab, die deutsche Bevölkerung kann ja in ihren kalten Wohnungen sitzen. Habe echt so langsam einen Hass auf die Regierung. Jetzt kann man nicht mal mehr Gas bei der GASAG anmelden. Wie im Kongo.... Und im Kongo dürfte man wahrscheinlich seine Hütte mit einem Feuerchen beheizen, das ist hier ja auch alles verboten. Also erfrieren.. oder wegen Heizschulden aus der Wohnung fliegen...

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Truemmerliese02  13.09.2022, 15:21
@verreisterNutzer

Eine Grundversorgung kannst Du kündigen, wenn Du zu einem anderen Anbieter wechseln willst. Das hast Du ja auch so zitiert.

Ich glaub, Du verstehst das System nicht ganz. Solange es einen Gaszähler im Haus gibt, zahlst du eine Grundgebühr dafür. Entweder du hast nen Vertrag mit einem Anbieter und zahlst dem diese Gebühr oder das geht an den Grundversorger. Wenn die Wohnung leer ist, zahlt das der Vermieter.

Ich habe mir jetzt § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes und die Gasgrundversorgungsverordnung angesehen. Ich kann da nicht erkennen, dass der Kunde die Pflicht hat, Gas abzunehmen bzw. sich wo anzumelden. 

Der Paragraph heißt: "Grundversorgungspflicht". Wie soll der Grundversorger seiner Pflicht nachkommen, wenn es keinen Zähler mehr gibt?

Lange Rede, kurzer Sinn: Wenn du gar nicht mehr zahlen willst, musst du den Zähler abmelden. Der wird dann außer Betrieb genommen und entfernt. Wenn du nen neuen haben willst, zahlst du dann dafür.

Unabhängig davon: Wenn das eine Mietwohnung ist, kann nur der Vermieter die Entfernung beauftragen.

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verreisterNutzer  13.09.2022, 15:27
@Truemmerliese02

"Wie soll der Grundversorger seiner Pflicht nachkommen, wenn es keinen Zähler mehr gibt?"

Ich glaube, du hast nicht verstanden, um was es mir geht. Wieso sollte es keinen Zähler mehr geben? Ich möchte einfach kein Gas beziehen und mich deshalb beim Grundversorger abmelden und mich auch bei keinem Ersatzversorger mehr anmelden für 7 Monate im Jahr, damit man die Grundgebühr sparen kann. Dazu wird doch kein Zähler entfernt. So ein Schmarrn.

Außerdem ist die Info falsch, dass der Vermieter sich darum kümmern müsste, die Grundversorgung zu kündigen. Wenn die Wohnung eine eigene Gastherme hat, ist es Sache des Mieters, sich um die Gasversorgung zu kümmern, auch um eine Abmeldung beim Grundversorger. Wenn du es nicht weißt, dann sag lieber nichts dazu.

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ChristianLE  13.09.2022, 15:37
@verreisterNutzer
Wieso sollte es keinen Zähler mehr geben? Ich möchte einfach kein Gas beziehen und mich deshalb beim Grundversorger abmelden und mich auch bei keinem Ersatzversorger mehr anmelden für 7 Monate im Jahr, damit man die Grundgebühr sparen kann.

Die Grundgebühr zahlst Du für die Bereitstellung des Gases und den Zähler. Solange es einen Zähler im Haus gibt und Du Nutzer der Wohnung bist, dann zahlst Du die Grundgebühr.

Wenn du dich beim Grundversorger abmeldest und keinen anderen Anbieter hast, geht die Grundversorgung automatisch zum Eigentümer/Vermieter des Hauses über. Der wird die Kosten sicher nicht für dich tragen.

Außerdem ist die Info falsch, dass der Vermieter sich darum kümmern müsste, die Grundversorgung zu kündigen. 

Hat @Truemmerliese auch nicht geschrieben. Sie hat geschrieben, dass der Vermieter die Entfernung beauftragen muss.

Wenn du es nicht weißt, dann sag lieber nichts dazu.

Doch, sie weiß es und hat es eigentlich auch recht simpel erklärt.

Vielleicht verstehst Du es so: Du kannst eine Grundversorgung nur dann kündigen, wenn Du einen anderen Anbieter hast. Gibt es keinen anderen, bist Du immer in der Grundversorgung und zahlst die Grundgebühr.

Es gibt nur eine Option, um die Grundgebühr herum zu kommen: Der Ausbau des Zählers.

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Truemmerliese02  13.09.2022, 15:43
@verreisterNutzer
Ich glaube, du hast nicht verstanden, um was es mir geht.

Doch du willst keine Grundgebühr mehr zahlen. du willst aber nicht verstehen, dass du die immer zahlen musst, wenn ein Zähler da ist. In einer bewohnten Wohnung muss der immer da sein, weil der Grundversorger zur Belieferung mit Gas also der Grundversorgung verpflichtet ist.

Wenn die Wohnung eine eigene Gastherme hat, ist es Sache des Mieters, sich um die Gasversorgung zu kümmern, auch um eine Abmeldung beim Grundversorger.

ja doch, aber du kannst dich nur beim Grundversorger abmelden wenn du nen anderen Anbieter hast.

Außerdem ist die Info falsch, dass der Vermieter sich darum kümmern müsste, die Grundversorgung zu kündigen.

Hab ich wo geschrieben? Ich schrieb Entfernung (meinetwegen auch Absperrung) des Zählers.

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anitari  13.09.2022, 17:47
@verreisterNutzer

Wenn Du alles besser weißt warum fragst Du dann? Mach doch einfach. Wirst ja sehen was passiert.

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verreisterNutzer  14.09.2022, 16:25
@anitari

Du scheinst keine Kritik zu vertragen. Es erschließt sich mir nicht, wieso man nur dann um die Grundgebühr herumkommt, wenn man den gesamten Zähler ausbaut. Was soll das? Es gibt auch Stromsperren, da wird auch nicht der gesamte Zähler ausgebaut, sondern stillgelegt und vermutlich verplombt. Das würde doch ausreichen, damit der Grundversorger sichergehen kann, dass an der Entnahmestelle nichts mehr verbraucht wird. Wieso sollte man eine Grundgebühr zahlen, wenn an der Entnahmestelle nichts verbraucht wird?

Also muss ich wohl erkundigen, was eine "Stilllegung" eines Zählers und eine Wiederinbetriebnahme kostet.

Oder nach Tarifen suchen, die man monatlich wechseln kann und bei denen keine Grundgebühr verlangt wird. Im Sommer könnte man dann auf so einen Tarif wechseln. Jedoch wird das alles nicht funktionieren. Ich habe verstanden, dass die Anbieter hier mal wieder die Macht haben und der Verbraucher in die Röhre guckt. Rein theoretisch könnte man sich doch auch von einem Fachbetrieb den Gaszähler verblomben lassen und das dem Energieversorger bestätigen. Dann sollte er einen auch in Ruhe lassen.

Da die Grundgebühr bei Gas aber offenbar doch nicht so hoch ist und die Verbrauchskosten bei weitem höher sind, werde ich einfach die Grundgebühr zahlen, aber mir eine Wohnung suchen, wo man eine eigene Gastherme hat, damit ich wenigstens nur meinen tatsächlichen Verbrauch und die Grundgebühr zahle und nicht noch Kosten allein aufgrund meiner Wohnfläche umgelegt werden. So würde ich dann wenigstens nur noch die Grundgebühr zahlen und wenn ich nichts verbrauche, keine Verbrauchskosten. In meiner jetzigen Wohnung werden 40% der Kosten über die Wohnfläche umgelegt, d. h. selbst wenn ich nichts verbrauche, muss ich enorm viel zahlen. Das werde ich nicht länger mitmachen.

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Truemmerliese02  14.09.2022, 16:49
@verreisterNutzer
 Es erschließt sich mir nicht, wieso man nur dann um die Grundgebühr herumkommt, wenn man den gesamten Zähler ausbaut. Was soll das?

Weil es einfach so ist. Das muss man nicht hinterfragen sondern einfach akzeptieren.

 Es gibt auch Stromsperren, da wird auch nicht der gesamte Zähler ausgebaut, sondern stillgelegt und vermutlich verplombt. Das würde doch ausreichen, damit der Grundversorger sichergehen kann, dass an der Entnahmestelle nichts mehr verbraucht wird.

Die Stilllegung und Verplombung kostet nach meiner Erfahrung genauso viel, wie ein Ausbau und Wiedereinbau. Bei uns ca. 250 €.

Und auch hier nochmal: Das kann nur der Eigentümer/Vermieter der Immobilie machen und nicht der Mieter.

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Wer ständig neue Versorgungsverträge schließt, dee zahlt am Ende immer drauf. Und solchen Schwachsinn macht kein Versorger mit. Die haben keinen Bock auf solchen Kindergarten.

Heute stand in der BILD, dass der Gaspreis sich vervierzehnfacht (Mal 14!). 

Man sollte niemals glauben, was in der BILD steht, bzw. das für Allgemeingültig erklären.

Du hast doch einen Anbieter, der Dir sagen wird, wie sich die Preise bei Euch entwickeln? Bei uns ist das keine Vervierzehnfachung, sondern eine Verdreifachung.

Könnte man sich auch einfach nicht beim Gasversorger anmelden, wenn man in die Wohnung einzieht, um die Grundgebühr zu sparen?

Nein, denn die Grundgebühr zahlt man in der Regel für die Miete des Gaszählers und die Ablesung/Abrechnung.

Wenn ein Zähler vorhanden ist, dann ist auch die Zahlung durch den Nutzer erforderlich. Abmelden kann den Zähler nur der Eigentümer/Vermieter und nicht der Mieter.

Wenn Du dich einfach nicht anmeldest, landest du automatisch in der Grundversorgung.