Heizkosten: Was genau meint der Vermieter damit?

7 Antworten

Der will dass du jährlich 210€ zahlst die anfallen, weil die Firma Ista für die elektronischen Messgeräte und den Service der Messungen eine Gebühr wollen.

Wenn ich das richtig verstehe, werden diese 210€ in deine Nebenkosten mitberechnet, ob das jetzt heißt Nebekosten plus 210€ oder Nebenkosten minus 210€ weil du diese 210€ sowieso zahlen musst, erschließt sich mir nicht.

Die Alternative wäre die Abrechnung per Umlageschlüssel, heißt da wird geschaut was du die letzten 5 Jahre verbraucht hast und das wird mit aktuellen Preisen dann berechnet.

Am einfachsten wäre es einfach wenn du deinen Vermieter anrufst und es dir von ihm/ihr erklären lässt, denn er/sie hat dieses Angebot an dich geschrieben.

Kaen011  11.01.2023, 11:46

Aber 210€ pro Wohnung nur für den service? Klingt echt viel.

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HappyPhilXD  11.01.2023, 12:10
@Kaen011

Im Monat halt 17,50€ mehr. Ist halt ein bisschen unklar formuliert aber umlagefähig heißt ja, er kann diese Kosten auf den Mieter abwälzen. Also gehe ich mal davon aus der will die 17,50€ im Monat mehr haben.

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NameWurscht 
Fragesteller
 11.01.2023, 11:47

Danke. Würde das bedeuten, wenn ich recht viel heize weil meine Wohnung die kälteste ist weil ganz oben, dann wäre die Berechnung per Umschlagschlüssel für vermutlich am günstigsten oder?

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HappyPhilXD  11.01.2023, 12:13
@NameWurscht

Das kommt ganz drauf an. Wenn du unter dir welche hast die viel heizen und die Wärme steigt nach oben, dann wird das von den Sensoren auch wahrgenommen und aufgezeichnet, daher die Aufteilung 50% auf Wohnfläche und du zahlst für Wärme die nicht von dir kommt. Wenn die Wohnungen gut gedämmt sind, kommt aber nicht viel Wärme oben an.
Was besser ist kann ich so nicht beurteilen, frag den Vermieter doch einfach wie hoch denn die mntl. Kosten mit dem Umlageschlüssel wären.
Ich z. B. zahl nach verbrauchtem Heizöl, also auch wirklich nur was ich unten aus dem Tank gezogen habe und bekomme jählich Geld zurück was ich zu viel als Nebenkosten gezahlt habe.

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Das hier zitierte Angebot bezüglich der ca. 210 EUR/anno ist fragwürdig und wird nicht belegt.Das Angebot von Ista, worauf Bezug genommen wird bezgl. der Kosten ist nicht bekannt, dieses sollte nachgefragt werden. Wohl war bisher mit Verdunstern der Verbrauch ermittelt worden. Diese sind nicht mehr zulässig und werden nun durch funkbasierte digitale Heizkostenverteiler ersetzt. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet. Die reinen Installationskosten will der Vermieter übernehmen. Die Geräte aber gehören Ista und dafür verlangt die Firma Miete und natürlich für die Verbrauchserfassung eine Gebühr. Beides wird auf die Mieter umgelegt. Das war ja zuvor auch schon so, oder? Dass dafür im Jahr 210 EUR allein für deine Wohnung anfallen sollen bezweifle ich. Das müsste nachgewiesen werden. Wieviel HKV sind denn bzw. sollen in deiner Wohnung installiert werden? Wieviel Wohnungen sind im Haus?

Welche Splittung war/ist denn überhaupt bezgl. des Anteiles Grundkosten (nach Wohnfläche) und des Anteiles nach Verbrauch (gemessen mit den HKV) mietvertraglich vereinbart? Diese Aufteilung müsste auch bei Wechsel der Erfassungsgeräte beibehalten werden.

Oder meint der Vermieter, dass der Heizkostenanteil nach Verbrauch 50% künftig im Jahr betragen soll gegenüber bisher 30%? Du solltest diesbezüglich noch mal nachfragen. Zumindest deutet der Vermieter vermutlich im letzten Satz darauf hin.

Ista gehört zu den Submetering-Firmen, die ein wettbewerbsloses Oligopol besitzen und deinen Grundpreis gewaltig nach oben drücken. Die 210 Euro werden nicht verrechnet, die kommen oben drauf.

Bitte unbedingt gründlich lesen und verstehen und dann nochmal mit den Vermieter reden. Du kannst auch das Gespräch mit den anderen Mietern suchen um euch gemeinsam zu beraten.

https://www.deutschlandfunk.de/heizkostenablesung-auf-dem-ruecken-der-mieter-100.html

Naja, die Aktualisierung eurer Heizkostenermittlung ist mit Kosten für dich/euch verbunden, dafür ist die Abrechnung dann realistischer, gerechter und realitätsnäher.

Im letzt genannten Absatz wird hier die Alternative dargestellt, da gibt es einfach eine Hochrechnung über die letzten fünf Jahre, damit kommst du näherungsweise auf vergleichbare Kosten, die du im Mittel über die letzten fünf Jahre durch Heizen erzeugt hast. Wie exakt diese Werte ermittelt wurden bei euch, kann ich natürlich jetzt nicht benennen. Da könnte schon der erste Rechenfehler bzw Ungenauigkeit sein, was dich – zumindest womöglich – benachteiligen könnte.
Abgesehen davon könnte dieses Verfahren nachteilig für dich sein, weil es ein womöglich geändertes Heizverhalten, weil du zum Beispiel vielleicht sparsamer geworden bist oder Ähnliches, nicht wirklich Berücksichtigung findet und du prozentual dann unnötig viel der gesamten Heizkosten des Hauses tragen musst.

Die dargestellte geplante Abrechnung eures Vermieters über moderne Messeinheitenhalte ich für ganz fair. Sie nimmt zum einen Bezug darauf, dass natürlich tatsächlich ermittelte Heizkosten in der Berechnung Berücksichtigung finden, aber auch die Wohnungsgröße – das ist sehr wichtig, da es gar nicht wenige Mieter gibt, die selbst ziemlich wenig über ihre Heizung ihre Wohnung erwärmen und somit auf ihren Ablesegeräten ziemlich niedrige Werte erzielen, aber dadurch profitieren, dass ihre Nachbarn entsprechend dann mehr heizen müssen und die Abwärme der Nachbarswohnung die eigene ein bisschen mit wärmt. Das ist eigentlich ein unfaires Verhalten, weil da natürlich die Nachbarn zur unbeheizten Wohnung stärker heizen müssen und ihre Kosten damit unnötig treiben, der sparsame Nachbar dann gratis die Abwärme abgreift. Dem wird zumindest anteilig entgegengewirkt in der Abrechnung, indem ein gewisser Anteil der Heizkosten über die Wohnfläche abgerechnet wird.

Ich halte die Umsetzung mit den neuen Messgeräten und der geplanten Umrechnung der Heizkosten wie beschrieben für eine faire und durchsichtiger und zeitgemäß Lösung.

Edit: Wie wurden denn bisher eure Heizkosten ermittelt? Rein über die Wohnungsgröße verteilt und abgerechnet?
Grundsätzlich würde ich den Vermieter noch mal fragen, wie sich denn jetzt diese 210 € jährlich bei dir niederschlagen. Fällt dafür was anderes weg? An sich finde ich halt gefühlt 210 € für eine Partei für die Miet dieser Messgeräte und das Auslesen der Messgeräte für den Heizverbrauch gefühlt relativ hoch. Wir wohnen jetzt allerdings schon gefühlt ewig in unserem eigenen Haus, so dass wir mit diesem Vorgehen nicht mehr so konfrontiert sind, deshalb kann ich dir nicht mehr auswendig sagen, wie viel dieser Posten – den es auch damals bei uns gab – bei uns ausgemacht hat. In unseren vermieteten Mietwohnungen hat jeder seine eigene Heizung mit einem eigenen Gaszähler, deswegen fällt auch dort dieses Vorgehen flach… Wenn du es aber hochrechnest, sind die 210 € dann 17,50 € pro Monat – dafür weißt du aber dann auch sicher, dass die abgerechneten Heizkosten was mit deinem Heizverhalten zu tun haben und du nicht Oma Müller, die ihre Wohnung auf 35° heizt, mit finanzierst… Das finde ich persönlich eine ganz dankbaren Vorstellung.

NameWurscht 
Fragesteller
 11.01.2023, 11:40

Danke! Aber verstehe ich das richtig. Alleine mein Anteil für die Miete dieser Messgeräte würde 210 Euro betragen jährlich, und dann müsste ich hoffen dass die Genauigkeit der Messung mir soviel Ersparnis bringt, dass ich die 210 wieder raus bekomme bei der Gasrechnung?

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T3Fahrer  11.01.2023, 11:45
@NameWurscht

So würde ich das vorsichtig vermuten. Ich hab noch mal oben in meiner Antwort einen Absatz unten dran ergänzt. Da würde ich eventuell noch einfach einmal um Klärung mit dem Vermieter bitten. Am besten telefonisch oder persönlich, damit man nicht fünf mal hin und her schreiben muss und direkt gegebenenfalls was Rückfragen kann. Das sind halt ungefähr 17,50 € im Monat, dafür haben deine abgerechneten Heizkosten auch recht genau was mit deinem Heizverhalten und deinem Verbrauch zu tun…

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NameWurscht 
Fragesteller
 11.01.2023, 11:49
@T3Fahrer

Aber wenn mein heizverhalten verhältnismäßig hoch weil meine Bude besonders kalt ist, dann wäre es ja eher nicht ratsam, mit dem exakten Messgerät zu messen oder? Was mich auch noch monatlich kostet…

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alterzapp  11.01.2023, 11:52
@NameWurscht

Nein. Die 210€ musst du auf jeden Fall zahlen.

Aber da auch jetzt schon dein Heizverbrauch über Wärmezähler gemacht wird und die nur getauscht werden, sollte es hier keine Einsparung geben.

Also 210€ mehr im Jahr.

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T3Fahrer  11.01.2023, 11:55
@NameWurscht

Das kann man letztlich so allgemein nicht ganz sicher sagen. Weil du ja nicht weißt, wie die anderen Parteien im Haus heizen. Es gibt ja durchaus Leute, die ihre Wohnung bis gegen 30° aufheizen, dann die Heizung nicht abdrehen, sondern die Fenster stattdessen öffnen… Ich persönlich würde wohl das vom Vermieter vorgeschlagene Vorgehen favorisieren, weil ich für mich dann das Gefühl einer wenigstens halbwegs fairen Abrechnung hätte. Heize ich viel, zahle ich viel, bin ich sparsam, spare ich ein. Alles andere ist ja in nicht geringen Anteil nur geraten und geschätzt.

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T3Fahrer  11.01.2023, 11:56
@alterzapp

Wo hast du die Aussage her, dass bisher schon solche Geräte an der Heizung hängen? Hab ich zumindest nicht gefunden. Es könnte bisher genauso gut über Quadratmeter oder so berechnet worden sein, was ziemlich ungenau ist.

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NameWurscht 
Fragesteller
 11.01.2023, 11:57
@alterzapp

Aber was meint der Vermieter mit Die voraussichtlichen 210€ sind fast 30% Ihrer aktuellen Heizkosten im Jahr. Meint er damit nicht dass ich die 210 somit sparen würde?

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T3Fahrer  11.01.2023, 11:58
@NameWurscht

Das ist eben die Unschärfe in seinem Schreiben, die ich auch nicht ganz sicher verstehe. Da würde ich einmal explizit nachfragen, was er mit diesem Hinweis meint, worauf er dich aufmerksam machen möchte oder was das argumentativ für dich heißen soll.

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NameWurscht 
Fragesteller
 11.01.2023, 12:01
@T3Fahrer

Ja muss ich mal erfragen. Ich finde 17,50 Euro heftig nur um den Gasverbrauch festzustellen. Die anderen Parteien hier sind eher Ökos und verbrauchen trotz größerer Wohnung vermutlich eher weniger als ich…

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alterzapp  11.01.2023, 12:22
@T3Fahrer

Hallo! Im ersten Satz steht ja: Bald müssen die Wärmezähler getauscht werden…….

  1. Das bedeutet, dass da welche drin sind und jetzt neue Zähler kommen.
  2. ich finde den unteren Gegenvorschlag des Vermieters nicht schlecht. Da ja die Kosten des neuen Wärmezähler 30% Mehrkosten (wahrscheinlich) auf die gesamten Heizkosten bedeuten würden. Jetzt könnte man natürlich noch fragen ob dort die Kosten für die alten Wärmetauscherablesungen schon drin sind oder nicht. Dies könnte dann die Rechnung verändern. Aber wenn nicht dann gilt:

Jetzige Heizkosten bestehen zu 50% aus Wärmezähler und zu 50% aus Verbrauch des Mietshauses als Umlage auf Wohnfläche. Würde man jetzt dem kompletten 100% Umlagesystem zustimmen, dann hätte man ja nur die 50% aus den Wärmetauschen als Risiko. Wenn also bei einer Gesamtrechnung 30% auf den Wärmezähler entfallen, so müsste der Verbrauch im gesamten Mietshaus erst einmal um 30% steigen, damit man überhaupt Mehrkosten hat. Das ist zwar ein Risiko, aber ich denke es bleibt was übrig.

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T3Fahrer  11.01.2023, 12:30
@alterzapp

Okay, den ersten Aspekt hab ich überlesen. Aber wenn die jetzigen Messgeräte getauscht werden müssen, kommt da ja offenbar ein Kostenpunkt auf den Fragesteller zu – so oder so. Möglicherweise höchstens zu reduzieren, wenn es zum Beispiel keine per Funk auslesbaren Geräte sind oder sowas. Ich persönlich wundere mich etwas, dass der Vermieter nachfragt (nachfragen muss?), ob der Mieter dem Austausch dieser Messgeräte zustimmt. Das fällt doch unter Wartung oder Instandhaltung oder so…

Ich denke der Fragesteller sollte sich auf jeden Fall noch mal mit dem Vermieter austauschen. Dieser Hinweis auf die 210 € und der Bezug auf den bisherigen Heizkostenanteil erschließt sich mir nicht vollkommen. Offenbar soll der Fragesteller ja auf irgendeinen wichtigen Aspekt hingewiesen werden, der auch hier offenbar niemanden so ganz richtig klar wird. Und dieser Punkt könnte ja ein großer Vorteil oder auch ein großer Nachteil für den Fragesteller sein, insofern gilt es das ab zu klopfen.

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alterzapp  11.01.2023, 12:41
@T3Fahrer

Der Vermieter kündigt hier zum einen den Austausch an. Er ist berechtigt diesen Austausch zu machen und Bedarf hier auch keiner Zustimmung durch den Mieter. Ebenfalls sind die Kosten für die Erfassungen nicht zu hoch, da sie erst ab 50% Anteil unwirtschaftlich wären.
Den Vorschlag den der Vermieter macht ist freundlich gemeint. Er hat sich mit seinem Menschenverstand überlegt, dass die vorgeschlagene Variante aus seiner Sicht überlegenswert ist und aus seiner Sicht dem Mieter Vorteile verschaffen würde, um letztlich die gestiegenen Energiekosten etwas für den Mieter abmildern zu können.
Ich finde du hast einen sehr guten Vermieter.

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T3Fahrer  11.01.2023, 12:43
@alterzapp

Nicht ich, der Fragesteller. Wir sind nicht ein und die selbe Person. Grundsätzlich habe ich auch formuliert, dass ich den Vorschlag des Vermieters ganz fair finde. Ich hatte mich nur über die Formulierung als Anfrage oder die Bitte um Zustimmung gewundert. Das impliziert ja beim Mieter die Vorstellung, er könnte dagegen widersprechen.

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NameWurscht 
Fragesteller
 11.01.2023, 13:02
@alterzapp

Aber vielleicht ist ja diese noble teure Variante des Messens doch Zustimmungspflichtig seitens des Mieters.

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NameWurscht 
Fragesteller
 11.01.2023, 13:03
@T3Fahrer

Also ich heize jetzt nicht gerade wenig. Für mich wäre es wohl eher schlecht…

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alterzapp  11.01.2023, 18:10
@NameWurscht

Nein, ist sie nicht. Hatte ich schon geschaut. Auch die Kosten sind in einem akzeptablen Rahmen (Gerichtsurteil Hannover nur über 50% nicht erlaubt).

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Sind die 210 wirklich voll umlegbar ? Lasse sie dir noch mal genau aufschlüsseln. Das kann ja nicht nur fürs "Ablesen" sein. Bei meinen Wohnungen wird noch nichts digital gemacht. Somit habe ich da noch keine Erfahrungswerte. Scheint mir aber auf den ersten Blick zu teuer für den Mieter zu sein.

NameWurscht 
Fragesteller
 11.01.2023, 12:31

Ja finde ich auch zu teuer.

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