Gartenhütte bzw. Weinberghütte renovieren oder neuaufbauen?
Hallo. Hinter meinem Haus (Baden Württemberg) erstreckt sich ein Hang, welcher früher mal ein Weinberg war. Dort befindet sich auch eine kleine Weinberghütte mit einem kleinen Vorplatz, einem alten Steingrill und eine Art Balkon. Ich habe mir nun gedacht diese wieder herzurichten und mir ein Ausruhplätzchen zu machen für schöne Sommertage. Die Frage ist in wie weit kann ich diese Hütte verändern. Sprich vergrößern , Aussichtsplattform oben drauf, etc. ohne mir eine Baugenehmigung holen zu müssen. Darf ich sie evtl. sogar komplett abreißen und neu aufbauen oder kann ich nur die äußeren Bretter erneuern und alles andere muss so bleiben wie es ist?
Danke für die Antworten
3 Antworten
Bis 36 m² ist es in den meisten Bundesländern genehmigungsfrei. Aber ich weiß wie das meist endet: In der Regel wird da irgendwann mal ein kleines Einfamilienhaus draus ;-)
Bei Wohngebäuden gilt: EINE Wand muss stehen bleiben.Den Rest kannst du neu machen.
Ist aber Spekulation.Ich rate dir,dich beim zuständigen Bauordnungsamt zu informieren.Sonst kann dir drohen,nach der Renovierung den Schuppen wieder abreissen zu müssen.
sie sie handwerktechnisch in der lage das allein ( en familie) zu machen ; dann eine Wand nach der anderen gegen neues Material tauschen, dann das Dach erneuern . bretter tauschen ist nur halbe arbeit / sichern sie als erstes das ständerwerk .
eine neue Plattform dadrauf wird unannehmlichkeiten hervorrufen- passt optisch nicht ins bild .