Gartenhütte bzw. Weinberghütte renovieren oder neuaufbauen?

3 Antworten

Bis 36 m² ist es in den meisten Bundesländern genehmigungsfrei. Aber ich weiß wie das meist endet: In der Regel wird da irgendwann mal ein kleines Einfamilienhaus draus ;-)

Bei Wohngebäuden gilt: EINE Wand muss stehen bleiben.Den Rest kannst du neu machen.

Ist aber Spekulation.Ich rate dir,dich beim zuständigen Bauordnungsamt zu informieren.Sonst kann dir drohen,nach der Renovierung den Schuppen wieder abreissen zu müssen.

sie sie handwerktechnisch in der lage das allein ( en familie) zu machen ; dann eine Wand nach der anderen gegen neues Material tauschen, dann das Dach erneuern . bretter tauschen ist nur halbe arbeit / sichern sie als erstes das ständerwerk .

eine neue Plattform dadrauf wird unannehmlichkeiten hervorrufen- passt optisch nicht ins bild .