Gartenkauf mit 15 Jahren?

8 Antworten

Hallo Svivi,

vor vollendetem 18. Lebensjahr sind Sie gemäß § 106 BGB nur eingeschränkt geschäftsfähig. Faktisch bedeutet dies, dass fast jedes durch Sie selbst getätigte Rechtsgeschäft schwebend unwirksam ist, bis ein gesetzlicher Vertreter diesem zustimmt. Gesetzliche Vertreter sind in aller Regel Ihre Eltern. Deren Zustimmung kann gemäß § 183, § 184 BGB auch bis zu 14 Tage später erfolgen.

Eine andere Variante wäre die Anwendung des § 165 BGB. Sie können durch Vollmacht eines gesetzlichen Vertreters zu dem Kauf bevollmächtigt werden.

Ich wünsche Ihnen, dass alles klappt und Sie am Garten viel Freude haben. Es kommt sehr selten vor, dass Jugendliche schon Interesse an einem eigenen Garten haben. Kompliment!

Beste Grüße

Frank

Natürlich kannst du als käufer auftreten. Von allem was man so kaufen kann, also auch ein grundstück.
Du benötigst lediglich die zustimmung deiner erziehungsberechtigten und in bestimmten fällen auch die des vormundschaftsgerichts.

Du kannst ihn vermutlich selber kaufen mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten, welche dann auch als Bürge eintreten müssen.

Du musst volljährig sein.

Lass den doch deine Eltern kaufen.

Nur wenn deine Eltern den Kauf veranlassen.