Garantie und Gewährleistung übertragbar?

3 Antworten

Die Gewährleistungsansprüche können abgetreten werden (§ 398 BGB). Dies passiert aber nicht automatisch, sondern bedarf einer ausdrücklichen Erklärung. Die Schriftform ist dafür aus Beweisgründen äußerst empfehlenswert.

Wenn du die Quittung hast, kannst du die gesetzliche Gewährleistung geltend machen. Eine Garantie ist ja eine freiwillige Leistung des Händlers oder Herstellers – die kann er dann an bestimmte Voraussetzungen knüpfen – aber meist dürfte der Zwischenverkauf wohl kein Problem dafür darstellen.

T3Fahrer

Ob der Erstkaeufer eventuelle Garantieansprueche abtreten kann, haengt von den Garantiebedingungen ab. Manche Hersteller lassen das nicht zu und beschraenken die Garantie auf den Erstkaeufer.

Gewaehrleistungsansprueche kann der Erstkaeufer an dich abtreten. Dies sind aber im Grunde kaum noch was wert, wenn der Erstkauf laenger als 6 Monate zurueck liegt.