FWD/SaZ Probezeit?
Hey,
ich hätte eine Frage bezogen der Probezeit der Bundeswehr und zzgl. Kündigungen.
Die Probezeit als FWD Soldaten in jeglicher Laufbahn, als Beispiel ist ja auf 6 Monaten gesetzt. Bis 6 Monaten kann man Problemlos austreten und das Dienstverhältnis abbrechen.
Wie wäre es, wenn man nach 4-6 Monaten sagt das man austreten möchte. Der Grund dafür könnte einfach so, oder aus privaten Gründen entstehen.
Wird nach dem Grund gefragt, weshalb man austreten möchte?
Frage 2: Kann man nach einer erneuten erfolgreichen Musterung, den Dienst in einem späteren Zeitpunkt, zb. In 2-4 Jahren wieder beitreten, obwohl man bereits gedient hat während der Probezeit und ausgetreten ist? Damit mein ich, ob die Vertraulichkeit infrage gestellt wird, oder der Grund analysiert wird.
Die frage find ich ziemlich interessant, da man als FWD grundsätzlich 23 Monate hat die man leisten kann von denen 7 vorgeschrieben sind mindestens.
Bei saZ weiß ich das nicht.
Mit freundlichen Grüßen
🙋♂️ H~
1 Antwort
Der FWD kennt nur eine Laufbahn.
Ja, im Zuge der Personalbindung wird auch nach einem Grund gefragt. Dies erfolgt in aller Regel über den Personalbereich und wird seltenst von der Einheit bearbeitet. Die Beantwortung der Frage ist freiwillig.
Nicht vergessen: Die 6 Monate gelten auch für die Bundeswehr. Auch diese kann sich, wie jeder andere Arbeitgeber, in dieser Zeit von einem Soldaten trennen.
Ja, man kann sich als Wiedereinsteller bewerben.