Führerscheinprüfung B Vorbesitz A1?
Hallo,
ich hab vor ca.1 Jahr die Theoretische Prüfung für A1 gemacht und bestanden (Praktische auch).
Jetzt hab ich angefangen den Führerschein Klasse B zu machen und meine Frage lautet, ob ich in der Theoretischen Prüfung nur 20 Fragen habe (10 Grund und 10 Klassenspezifische) oder 30 (20 Grund und 10 Klassenspezifische) habe. Denn ich meine mal gehört zu haben das dies eine Erweiterung ist von A1 zu B und man deshalb nur noch 20 Fragen hat und keine 30, da man schonmal eine Prüfung gemacht hat und dann auch nur nich glaube 6 Fehlerpunkte haben darf.
Ich bedanke mich im Voraus auf eure Antworten.
LG
2 Antworten
Du hast das richtig verstanden.
Da du einen Führerschein der Klasse A1 besitzt brauchst du nur noch 20 Fragen beantworten, sowie 6 Pflichttheoriestunden absolvieren. Jedoch darfst du auch nur 6 (glaube ich bin mir nicht 100%ig sicher) oder 7 Fehlerpunkte in der theoretischen Prüfung.
Außerdem hat sich deine Probezeit ab dem Tag deiner bestandenen A1 Führerschein etwas verkürzt.
Oder du hattest Doppelstunden und alles mittlerweile erfolgreich verdrängt 😉
Den Grundstoff kann man sich meiner Meinung nach als Erweiterer eh sparen. Themen wie Vorfahrt oder Verkehrsschilder fand ich bei meiner LKW-Ausbildung ziemlich unnötig nach 10 Jahren Auto fahren 😅
Hallo,
der Vorbesitz der Führerscheinklasse A1 hat keinerlei Auswirkungen auf deine theoretische Prüfung für die Führerscheinklasse B. Es sei denn, deine theoretische Prüfung für den A1-Schein ist zum Zeitpunkt deiner theoretischen Prüfung zur Klasse B nicht älter als 12 Monate.
Theoriestunden sind 24 Monate gültig.
emesvau
Komplett falsch. Selbstverständlich ist es eine Erweiterung von A1 zu B, sodass man in der Theorieprüfung weniger Fragen zum Grundstoff beantworten muss und folglich auch nur 6 Fehlerpunkte haben darf
Jede weitere Fahrerlaubnisklasse, die man zusätzlich zu einer bereits vorhandenen erwerben möchte ist eine Erweiterung. Völlig egal, ob man die weiteren Prüfung(en) nach 6 Monaten oder 50 Jahren machen will. In dem Fall ist A1 bereits vorhanden und B soll dazu kommen.
Ja ich hab nach geschaut meine Prüfung ist nicht älter als 12 Monate
Danke für eure Antworten
Die Probezeit beginnt mit Erteilung der Fahrerlaubnis, nicht mit dem Tag der Fahrprüfung