Führerschein Neuantrag -brauche ich erste Hilfe Kurs?

6 Antworten

Müsste es nicht umgekehrt sein und Du als Pflegepersonal alle paar Jahre einen entsprechenden Kurs ablegen? Als ich für 2 Jahre in einer Klinik gearbeitet habe wurde mir ein solcher Kurs gestellt, kann aber natürlich auch nur persönliches Glück gewesen sein.

inkognitee 
Fragesteller
 29.12.2019, 15:49

Hallo-ich kann über meinen Arbeitgeber bestimmt einen Kurs machen,habe aber vor 2 Jahren einen gemacht-leider ohne Bescheinigung

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Hi,

brauche ich für den Neuantrag der Fahrerlaubnis einen Erste Hilfe Kurs Nachweis auch wenn ich als Pflegehelferin arbeite?

Nein - wer entsprechende Erste-Hilfe-Kenntnisse anderweitig nachweisen kann, braucht keinen EH-Kurs zu absolvieren. Das wäre für Pflegediensthelfer der Fall.

(3) Des Nachweises über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des Absatzes 1 bedarf insbesondere nicht, wer
1. ein Zeugnis über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung oder den Nachweis über eine im Ausland erworbene abgeschlossene ärztliche oder zahnärztliche Ausbildung,
2. ein Zeugnis über eine abgeschlossene Ausbildung in einem bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberuf im Sinne des Artikels 74 Absatz 1 Nummer 19 des Grundgesetzes, in einem der auf Grund des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannten Ausbildungsberufe Medizinischer, Zahnmedizinischer, Tiermedizinischer oder Pharmazeutisch-kaufmännischer Fachangestellter/Medizinische, Zahnmedizinische, Tiermedizinische oder Pharmazeutischkaufmännische Fachangestellte oder in einem landesrechtlich geregelten Helferberuf des Gesundheits- und Sozialwesens oder
3. eine Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer, über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer mit der Befähigung für das Deutsche Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold
vorlegt.

- § 19 Abs. 3 FeV

LG

Wenn du eine Ausbildung als Pflegediensthelfer hast dann bedarf es keinem erste Hilfe Kurs (§19 Fahrerlaubnisverordnung). Ob man aktiv arbeitet, hat dabei übrigens keine Relevanz, die Ausbildung alleine zählt. Mfg.

Wenn du den Nachweis hast das du den 9-stündigen-Kurs nicht brauchst -> nein.

"Pflegehelferin" <- abgeschlossene einjährige Ausbildung absolviert?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Habe regelmäßig damit zu tun. ;)

Also in meinem Kurs sitzen immer wieder welche die Krankenpflege oder altenpflege gelernt haben.

Und bei einem neuantrag wird dieser wieder benötigt wenn du keinen gültigen besitzt