Erste Hilfe Kurs trotz Sanitäter?

4 Antworten

Nein benötigst Du nicht, Siehe FeV §19 Abs.3 Nr.3:

Des Nachweises über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des Absatzes 1 bedarf insbesondere nicht, wer

(3) eine Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer, über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer mit der Befähigung für das Deutsche Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold

vorlegt.

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__19.html

Hallo simon300403,

Solange du das nachweisen kannst wahrscheinlich nicht.

LG Anonym8642

Bei uns an der schule konnte man die schulsanitäter ausbildung machen was einen erstehilfekurs beinhaltete und diejenigen die diese ausbildung gemacht haben brauchen es jetzt nicht mehr machen

Definiere "ausgebildeter Sanitäter". Maßgeblich ist, ob du einen Erste-Hilfe-Kurs besucht hast, der die Mindestanforderungen erfüllt:

§ 19 FeV

"(1) Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen an einer Schulung in Erster Hilfe teilnehmen, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst.

Antitroll1234  15.07.2019, 00:07

Lese Paragraph 19 der FeV mal bitte weiter, insbesondere Abs.3 Nr.3

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Appelmus  15.07.2019, 00:14
@Antitroll1234

Kenne ich, daher "definiere ausgebildeter Sanitäter". Ich habe Leute kennengelernt, die sich seit der 5. Klasse Sanitäter nennen, weil sie von der Lehrerin offiziell dazu benannt wurden und mal was über Blutdruck gelesen haben.

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Antitroll1234  15.07.2019, 00:16
@Appelmus

Definition von „ausgebildeter Sanitäter“ ist eine abgeschlossene Ausbildung zum Sanitäter 😉

Maßgeblich ist nicht der Besuch eines EHK sondern in dem Fall die Ausbildung, mindestens das hättest in der Antwort erwähnen sollen, passt dann 😉

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Appelmus  15.07.2019, 00:18
@Antitroll1234

Das mag deine und meine Definition sein. Meine Zeit hier lehrt mich, solche Dinge nicht unbedingt bei jedem Fragesteller als gegebenes Grundwissen vorauszusetzen.

Dafür habe ich bereits zu viel gelesen.

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Antitroll1234  15.07.2019, 00:20
@Appelmus

Warum erwähnst Du dann aber das es Maßgeblich sei einen EHK besucht zu haben ? Passt nicht zu der gestellten Frage.

Rest als Anmerkung wäre i.O.

Was soll der Fragesteller noch Scheiben als ausgebildeter Sanitäter ? Das er eine Ausbildung als Sanitäter abgeschlossen hat ?

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Appelmus  15.07.2019, 00:28
@Antitroll1234

Die Schulung in Erster Hilfe ist bei den genannten Ausbildungen mit dabei. Es war als Hinweis versehen, falls der Fragesteller sein "ausgebildeter Sanitäter" doch etwas weiter gefasst hat.

Nur er selbst kann am Ende einschätzen, was "ausgebildeter Sanitäter" in seinem Fall für eine Qualifikation aufweist. Nach der nachgefragten Definition hätte man sicherlich die Antwort präzisieren können.

Aber das empfand (und empfinde ich noch) zum Zeitpunkt meiner Antwort als nicht notwendig, weil mir die Kernaussage zu schwammig war. Wenn du das unbedingt in deiner Antwort haben möchtest, dann hast du gut daran getan, die Frage selbst zu beantworten.

Es ist toll, wenn du allen Fragestellern uneingeschränkte Weitsicht und Intelligenz zusprichst. Meine täglichen rechtlichen Schwerpunktfragen, die ich beantworte, zeigen mir z. T. leider das Gegenteil.

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Antitroll1234  15.07.2019, 00:32
@Appelmus
Die Schulung in Erster Hilfe ist bei den genannten Ausbildungen mit dabei.

Nein die ist nicht dabei, weil die Ausbildung viel umfassender ist.

Nach der nachgefragten Definition hätte man sicherlich die Antwort präzisieren können.

Man kann auch gleich richtig Antworten wenn man es weiß.

Es ist toll, wenn du allen Fragestellern uneingeschränkte Weitsicht und Intelligenz zusprichst.

Einfach Antworten auf die vom Fragesteller zur Verfügung gestellten Informationen...

..kann so einfach sein 😉

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Appelmus  15.07.2019, 00:40
@Antitroll1234

Ich diskutiere mit dir nicht Inhalte meiner Antwort, die per se nicht falsch ist. Genügt sie deinen Anforderungen nicht, ist das deine Sache. Dafür hast du die Möglichkeit, selbst eine Antwort zu verfassen. Das hast du getan.

Ich war 2 Jahre bei einem Träger tätig, der Rettungsassistenten/Notfallsanitäter ausgebildet hat. Mir sind Gesetze und Ausbildungsinhalte in der Branche bewusst.

Damit ist das Thema von meiner Seite beendet und du wirst damit leben müssen, dass meine richtige Antwort eben so verfasst wurde, wie sie dort steht. Angenehme Nachtruhe.

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Antitroll1234  15.07.2019, 00:42
@Appelmus

In Bezug auf die gestellte Frage und gegebenem Informationen, ist die Antwort nicht richtig.

Aber ist schon gut wenn Du meinst sie stimmt 😊

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theCapsicum  15.07.2019, 07:17

Nicht hilfreich für den Fragesteller. Du wurdest ja schon aufgeklärt, dass deine Antwort wichtige Fakten unterschlägt.

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Appelmus  15.07.2019, 09:50
@theCapsicum

Ob es für den Fragesteller nicht hilfreich ist, kann lediglich dieser entscheiden. Weder du noch Antitroll können ihm diese Entscheidung abnehmen.

So bitter das für euch sein mag.

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theCapsicum  15.07.2019, 10:47
@Appelmus

Wir schreiben hier, weil GuteFrage auch immer weit oben bei Google-ergebnissen landet. Leute also diese Antwort sehen und trotz passender Ausbildung denken, dass sie zeitverschwenderische Einsteigerkurse machen müssen. Deswegen der deutliche Hinweis, dass deine Auskunft nicht vollständig ist.

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