Freundin beim Hausbau mit einplanen?

7 Antworten

Hi! Also, wenn Du auf Nummer sicher gehen willst was eine eventuelle Trennung angeht, dann musst Du sie rauslassen. Das wird aber mit Sicherheit die mögliche Kreditsumme deutlich reduzieren, denn wenn Du kein Zweifamilienhaus mit abgetrennten Einheiten baust, dann wird man mit Miete nicht rechnen, denn faktisch könnte auch die Freundin von jetzt auf Gleich verschwinden und Du könntest dann nichts vermieten.

Und Anstelle der Freundin würde ich auch nichts dazugeben, wenn mir am Ende nichts gehört. Ihr könnt zwar untereinander einen Mietvertrag schliessen, aber wie gesagt, das wird denke ich nur zu einem kleinen Prozentsatz gerechnet.

Unter diesen Vorraussetzungen ein gemeinsames Haus zu planen ist eigentlich kaum zu empfehlen. Gruss

stellt sich jetzt mir die Frage, ob denn die Bank eine eheähnliche Beziehung überhaupt duldet in einem Baufinanzierungsvertrag
Ist es jetzt möglich, da sie natürlich mit einzieht, wir aber noch nicht verheiratet sind, ihren Lohn mit einzuberechnen damit ich bessere Konditionen bekomme?

Ja, die Bank duldet sowas, da beide im Vertrag gesamtschuldnerisch haften. Bei Ehepartnern mit entsprechendem Ehevertrag ist das nichts anderes, wie bei unverheirateten Partnern.

Von daher ist es kein Problem, vorausgesetzt, dass sie auch mit in den Besitz des Hauses kommt. Sonst könnte es nämlich sein, dass der Vertrag sittenwiedrig ist, wenn sie nur haftet aber keinen anderen Mehrwert davon hat.

Der Bauplatz(EK) gehört mir und deshalb will ich auch den Kredit an sich selbst aufnehmen, da ich bei einer "möglichen Trennung" man weis ja nie, keinen ärger mit umschulden ect... will.

Wenn sie nicht als Besitzer im Grundbuch mit eingtragen wird, wird die Bank höchstens eine Mietzahlung von ihr einrechnenwollen. Aber auch hier mit Sicherheitsabzügen, da sollte sie ausziehen ja kein neuer Fremder Mieter einfach nachrückt, sondern du ggf. erstmal alles alleine zahlen musst.

Ich kann deinen Ansatz ja verstehen, aber betrachte das mal aus ihrer Sicht. Sie soll zahlen für etwas, an dem nur du an Vermögen gewinnst. Natürlich ist es dann ok eine Meite zu zahlen, aber die liegt definitiv unter einem fairen Anteil für eine Kreditrate, da nur du Vermögen mit dem abbezahlten Haus aufbaust und nicht sie.

Natürlich sollte man den Worst Case Trennung im Hinterkopf behalten, egal ob Ehe oder nur Beziehung, aber wenn mein Partner mich deswegen schon von Anfang an aus allem raushalten würde, würde ich mich ernsthaft fragen ob unsere Beziehung noch eine Zukunft hat. Und wäre zudem wie gesagt halt nur bereit einen deutlich kleineren Anteil zu zahlen, da ich durch das Haus nicht an Vermögen aufbaue und parallel vorsorgen muss.

Hallo DeLigt,

Ich an deiner Stelle würde die Finanzierung alleine machen wenn dir deine Bank so die nötigen Geldmittel dafür bereitstellt. Man weiß ja nie wie sich so eine Beziehung entwickelt und wenn du die Finanzierung alleine in deiner Hand hast kann sozusagen kommen was will. Mit deiner Partnerin kannst du ja einen Mietvertrag vereinbaren so dass du mehr finanzielle Mittel zur Verfügung hast und das wird die Bank auch akzeptieren dass du bessere Finanzierungskonditionen bekommst. Davon gehe ich mal zumindest aus. Klär das mal mit deiner Lebensgefährtin und der Bank ab.

Gruß Markus

Es wäre sicherlich ratsam, einen entsprechenden Gesellschaftervertrag über eine Baugemeinschaft (Bauherrengemeinschaft) abzuschließen. Dazu sollte man aber einen Anwalt für Vertragsrecht beauftragen, der leider bei den großen Summen ein entsprechendes Honorar fordern wird. Im Vetrag würde dann festgelegt, wie die prozentuale Aufteilung aussieht und was beim Ausstieg eines Partners zu erfolgen hat. Problem ist, dass u.U. der Kreditvertrag eine gegenseitige Bürgschaft beinhaltet, so dass in der Praxis der Vertrag nicht greift. Die Frau bekommt ein Kind, zieht aus und kann nicht mehr bezahlen und du hast den Gesamtkredit an der Backe; bist aber nur Teil-Eigentümer.
Sinnvoller könnte sein, dass die Partnerin mit Geld einsteigt und eine eigene Grundschuld eingetragen bekommt, ohne Eigentümerin zu sein. Allerdings muss sie das Geld ja selbst leihen und dann die Grundschuld wieder abtreten. Also getrennte Grundschuldeintragungen mit separaten Krediten für euch beide. Dann geht es wieder um die Rangfolge der Eintragungen usw.... Das ist alles ein Thema für Juristen.

Wenn du die Finanzierung alleine auf die Reihe bekommst lass sie raus.

Wenn einer von euch mal nicht mehr arbeiten kann, zum Beispiel durch Nachwuchs, wird es sonst sehr knapp wenn beide Einkommen verplant sind.