Freund hat mein (bewegliches) Eigentum verkauft, was tun?

2 Antworten

Hallo Konsti276,

verbuche es unter Lehrgeld oder du kannst ihn wegen Unterschlagung verklagen.

Ob das bei diesem Betrag sinnvoll ist, wage ich zu bezweifeln.

Manchmal wirkt aber schon ein Anwaltsschreiben mit Klageandrohnung. Kostet kein Vermögen.

Viel Erfolg!

Karliemeinname

Gar nicht. Face it.

Man überlegt sich sehr gut, wem man was leiht. In dem Moment, wo Du Dein Eigentum freiwillig aus der Hand gibst, musst Du selbst entscheiden, ob Du der Person vertraust oder nicht. Und wenn Du vertraust, ist das auch noch keine Garantie.

Wer verleiht, sollte sich am besten immer schon von seinem Gegenstand verabschieden. Und dann ein Willkommensfest veranstalten, wenn der Gegenstand zurück gegeben wird.

Stellwerk  09.12.2023, 20:20

Was ein Unsinn. Der Typ hat eine Straftat begangen. Da geht es nicht fehlendes Vertrauen.

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AriZona04  09.12.2023, 20:28
@Stellwerk

Und wer will das wie beweisen? Der Kerl weiß, dass der/die FS nichts in der Hand hat. Da wird sich kein Anwalt für finden.

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