Ebay Rückerstattung?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du das Teil als defekt verkauft hast, stellt der Defekt kein Sachmangel dar. Damit ist der Rücktritt eigentlich raus.

Der Controller spinnt ist etwas völlig anderes als der Controller ist im Arsch.

Das ist schon arglistige Täuschung! Daher greift § 123 BGB!

Benedikt789  31.07.2021, 01:39

"Spinnt" ist ja in diesem Fall ein Synonym für "funktioniert nicht ordnungsgemäß". Was soll daran Täuschung sein? Wer bei der Beschreibung einen tadellosen Controller erwartet, dem ist nicht mehr zu helfen.

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Benedikt789  31.07.2021, 01:44
@Wiesel1978

Bei einem Controller auf jeden Fall schon (und auch sonst im Regelfall).

Ein vernünftiger Gamer kann mit einem nicht zuverlässig funktionierendem Controller nciht viel anfangen.

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Leonardo29532 
Fragesteller
 31.07.2021, 01:56
@Wiesel1978

Der Controller funktioniert noch, also er geht an und verbinder sich tut aber bei bewegung der joysticks und knöpfen nichts.

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schwierig.

du schreibst, daß du ihm mitgeteilt hast, das der Controller spinnt. oder hast du ihm definitiv gesagt, das er nicht geht (defekt ist)?

Leonardo29532 
Fragesteller
 31.07.2021, 00:55

Ich sagte ihm das der Controller nicht geht und beim Übergeben auch.

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data2309  31.07.2021, 00:58
@Leonardo29532

dann hast du ihm gesagt was Sache ist. somit wusste er es und hat es dennoch gekauft. also sein Problem

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Nein er ist selber schuld du hast ja den beweis