Fremde Pferde füttern strafbar?

5 Antworten

Anzeigen kann man es, wird strafrechtlich zu 99% eingestellt. Der Ankläger Staatsanwalt, wird sich nicht die mühe machen das verfolgen zu wollen.

  • "Täter" oft unter 14, somit rein zivilrechtlich zu belangen.
  • Der Nachweis vor Gericht ist nicht selten, nicht Eindeutig im Zusammenhang, strafrechtlich gilt im Zweifel für den Angeklagten. So muss diese Fütterung, gerade von diesen Menschen Ursächlich sein für das Verenden des Tieres. Wird gar ein Tier eingeschläfert, ist dieser Beweis noch seltener zu führen. Freunde betreiben einen Zoo / Tierpark dort verenden immer mal Tiere durch Besucher. Noch nie konnten sie den Verlust der Tiere vor Gericht nachweisen. Es reicht schon die Aussagen von dem Besucher, vor mir hat auch jemand gefüttert.

Zivilrechtlich

  • Deliktsfähigkeit? ist oft nicht gegeben. So sind Kinder bis 7 immer raus, Kinder bis 10 fast immer. Eltern haften ggf. für ihre Kinder aber seltener, wie man denkt.
  • Nicht ausreichende Eigenabsicherung der Tiere, so trifft uns eine Mitschuld wenn unsere Tiere an einem Wanderweg stehen und jeder zweite Wanderer den Pferd was zusteckt. Kinder auf dem Hof, so müssen wir diese ausreichend immer wieder darauf hinweisen, Pferde werden nicht von euch gefüttert! Dieses muss auch ausreichend kontrolliert werden.

Mit zumutbaren Absicherungsmaßnahmen flankiert.

(Rinder in der Weide durch Scherben geschädigt worden, konnten einen Flaschenwerfer habhaft machen, vor Gericht war unteranderem gefordert ob wir den nachweisen können ob diese Scherben genau von der Flasche des Werfers stammen und nicht von einem anderen Schützenbruder?! Auch wurde eine Teilschuld und so oder so von x% eingerechnet, durch Erfahrungen der letzten Jahre hätten wir die Weide ausreichend sichern müssen. x Meter vom Weg aus sperren für die Tiere und nach der Veranstaltung absuchen.)

  • Nachweis auch im Zivilprozess um die genaue Ursache und wer diese genau zu vertreten hat ist echt schwierig. Ist es wirklich der Apfel des Erwischten gewesen?
  • Grob fahrlässiges Verhalten als Eigentümer, darf jeder auf den Hof, haben alle Gäste den Hinweis lesen müssen, Tiere werden nicht gefüttert usw. (Ähnlich wie die Parkordnungen bei den Supermärkten)

Wenn man alles bei Gericht durchbekommt liegt es meistens daran, dass die Angeklagten oder Verklagten keinen Rechtsbeistand gesucht haben oder der einfach unfähig.

Zum Füttern verboten Schild gehört immer auch die Rechtsbelehrung, kann zu Schadensersatzansprüchen führen. Allein das Schild rechtfertigt keinen Schadensanspruch.

Für Stalleigner empfiehlt sich eine Beweislastumkehr (der Erwischte muss im Zweifel beweisen, das seine Handlung nicht ursächlich seine kann), die in der Stall und Hofordnung verankert wird. Auch eine Übernahme der Delikthaftung der Eltern wenn die Kinder nicht "zumutbar vollumfänglich" bei den Tieren beaufsichtigt. Diese schon an der Hofeinfahrt anzukündigen(die Ordnung) und so groß auszuhängen, das jeder der den Hof betritt da vorbei muss. Nicht vergessen, mit dem betreten des Hofes willigen sie in die jeweils gültige Ordnung ein.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ausbildung Pferdewirt, ganzheitlicher Pferdetherapeut

Anzeigen kann man das auf jeden Fall - den Rest müsste man dann sehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjährige Pferdehaltung, Huforthopädin

Gerne werden Pferde auf der Weide oder auch im Stall von fremden Personen gefüttert, oft auch trotz eines ausdrücklichen Hinweises, dass dies nicht gestattet ist. Schilder mit "Füttern verboten" werden dabei häufig ignoriert, denn ein bisschen Gras oder Heu kann den Tieren doch sicher nicht schaden.

Wenn ein Pferd aber aufgrund einer solchen Fütterung erkrankt oder eingeht, so muss die Person, die das Tier gefüttert hat, unter Umständen Schadensersatz leisten.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat im Jahre 2008 einem Pferdebesitzer Schadensersatz wegen des Todes einer Stute und der Erkrankung weiterer Pferde zugesprochen. Ein Besucher des Stalles hatte die Tiere mit Heu gefüttert und dabei die Verbotsschilder nicht beachtet. Die Tiere erlitten eine Kolik, eine Stute musste eingeschläfert werden.

Das Gericht hat einen Eigentumsverletzung bejaht und kam nach einem Sachverständigengutachten zu dem Ergebnis, dass das Füttern des Heus für die Koliken ursächlich war. Die verwirklichte "typische Tiergefahr" hat das Gericht in dem geschilderten Fall hinter der Handlung des Stallbesuchers zurücktreten lassen.

Generell sollte man also Abstand davon nehmen, ein fremdes Pferd zu füttern. In dem vom Oberlandesgericht Karlsruhe entschiedenen Fall kosteten den Beklagten einige Handvoll Heu mehrere tausend Euro an Schadensersatz.

Fremde Pferde sollte man nicht füttern (anwalt.de)

Woher ich das weiß:Recherche

ja und ja

wobei ich mir die anzeige knicken würde und nur die tierarztkosten wollte, sofern das kein vorsatz war

AshleighHoward  08.03.2021, 13:44

da stehen doch dick und fett schilder. das kann man schon als vorsatz werten.

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AlinaSchatzi 
Fragesteller
 08.03.2021, 13:53
@Eselsschnitzel

Dass das kein Versehen sein kann, bei den Schildern die da stehen. Habe dir zugestimmt :)

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AshleighHoward  08.03.2021, 13:53
@Eselsschnitzel

wie füttert man ausversehen ein pferd? du weißt doch als außenstehender gar nicht, was "scheißdreck" für ein pferd ist. das pferd muss doch nur ne krankheit haben und schon ist es "scheißdreck"

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Eselsschnitzel  08.03.2021, 14:26
@AlinaSchatzi

das füttern ist klar, dass das vorsatz ist, aber ob er ihnen extra was schlechtes gegeben hatte oder nur das nicht wusste

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Eselsschnitzel  08.03.2021, 14:26
@AshleighHoward

ja, aber da würde ich differenzieren

außerdem ist die strafanzeige eh für den arsch, das wird sowieso eingestellt

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AshleighHoward  08.03.2021, 14:30
@Eselsschnitzel

ok, dein pferd steht auf der weide und es steht da ein schild "füttern strengstens verboten", gut sichtbar angebracht. ich denk mir, ach so n bisschen heu wird schon nicht schaden. dein pferd ist vorerkrankt und bekommt deswegen ne kolik. was dann?

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