Fremde Katze will die ganze Zeit ins Haus kommen sie miaut auch immer hat sie vielleicht Hunger?

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Hallo SOUTHSIDE19

Rasse: Deutscher Randsteinadel, eine gewöhnliche EHK(Europäische Hauskatze)

Nein, Tiere dürfen weder angefüttert, noch einfach ins Haus gelassen werden ! Habe da mal einiges an Info, warum, wieso, weshalb das so ist und das man sich ggf. damit auch Strafbar machen kann !

Vom Anfüttern bis Fundtier:

1.) Anfüttern:

Das Anfüttern einer Katze, sowie ein systematisches, oder gar regelmäßiges anlocken mit Futter, kann rechtliche Folgen haben und gerichtlich verboten werden, da es gegen die Eigentums- und Besitzrechte des Tierbesitzers verstößt und kann theoretisch sogar zu einer Freiheits- oder Geldstrafe verurteilt werden. Wird eine Katze gegen den Willen des Halters aktiv angelockt und dann gefüttert, kann der Halter einen Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB anmelden.

Wird eine Katze regelrecht angelockt, dass sie nur noch sporadisch und am Ende gar nicht mehr nach Hause kehrt, so ist das sogar ein Eingriff in die Privatsphäre des rechtmäßigen Tierbesitzers. Außerdem wird die Katze so krank gefüttert, da sie zu einem Überfüttert wird und zum anderen man ja gar nicht weiß, was sie überhaupt fressen darf. Es gibt Katzen, die nur spezielle Kost bekommen dürfen z.B. Diabetes-Katzen. Der rechtmäßige Besitzer könnte also evt. sogar für entstandene Tierarztkosten verklagen.

Mit der Fütterung oder gar mit der Gewährung von Unterkunft, übernimmt man als Drittperson quasi die Rolle des Betreuers und damit die Rechte des Tierhalters, wodurch dieser geschädigt wird. Der rechtmäßige Besitzer kann also eine Zivilklage einreichen und die Fremdfütterung und Unterkunft Gewährung verbieten lassen. Er kann sogar, wenn seine Katze bei einer fremden Person im Haus ist, auf Herausgabe der Katze Klagen.

Wird durch die Fütterung dem Berechtigten ein erheblicher Nachteil zugefügt, besteht sogar die Möglichkeit einer Bestrafung wegen strafrechtlich relevanter „Entziehung“ der Katze (Art. 141 und Art. 110Abs. 4 StGB).

Wenn jemandem eine Katze zuläuft, oder vermeintlich Besuchen kommt, sollte man erst mal schauen, wo sie hin gehört. Niemals eine Katze einfach anfüttern oder Unterkunft gewähren !!

Eine gute Rechtsberatung bzw. Info, wo man einen Anwalt für Tierrecht, in seiner nähe, erhält man z.B. beim Deutschen Tierschutzbund !! Oder schau mal hier:

Bei Tasso Anfrage:

https://www.tasso.net/Service/Gesundheit-und-Recht/Tier-und-Recht

Stiftung TIR:

Stiftung für das Tier im Recht (TIR) – Rat von den Experten:

Haben Sie Fragen rund um das Tier im Recht ?

Kontaktieren Sie uns unter

Email: info@tierimrecht.org

Telefonnummer: 043 443 0643

Weitere Informationen unter

www.tierimrecht.org

Über den Deutschen Tierschutzbund, Anwaltliste im Tierrecht zukommen lassen:

https://www.tierschutzbund.de

Anwälte im Tierrecht:

https://www.tierrecht-anwalt.de/

https://www.der-tieranwalt.de/tierrecht-anwalt-urteile/files/tag-katzen.html

https://tierrecht-rechtsanwalt.de/tierrecht-anwalt-hunde-katze-recht/tierrecht-anwalt-hunderecht-katze-recht.html

https://www.rechtsanwalt-tiere.de/

https://www.ra-kotz.de/tierrecht

https://tierrechtsanwalt.de/

Aber auch wenn man Streuner, also Herrenlose Katzen/Straßenkatzen, einfach Anfüttert, macht man sich Strafbar ! Bei Streuner lockt man so, unter Umständen, weitere Straßenkatzen und andere Tiere wie Mäuse, Ratten, Marder, Waschbären ect. an, was zu einem großen Problem führen kann, da man nicht einfach Futterstellen anlegen darf, wie man Lustig ist. Das MUSS dem Vetamt, Tierschutz und Ordnungsamt gemeldet werden.

Du möchtest nicht, das dein Nachbar deine Katze füttert ? Das kannst du tun:

  • das offene Gespräch mit deinem Nachbarn suchen
  • Bringt das nichts, schriftlich dazu auffordern, die Fütterung deiner Katze zu unterlassen
  • Hierbei kannst du auch eventuelle Tierarztkosten geltend machen, die durch die (Über-)Fütterung anfallen
  • Führt auch das zu keiner Einigung, kannst du eine Unterlassungsverfügung beim Amtsgericht beantragen, die bei Zuwiderhandlung eine Geldstrafe vorsieht
  • Rechtliche Unterstützung dazu holen

2.) Fundtier, oder Zugelaufen:

eine Zugelaufene oder Fund-Katze BITTE niemals einfach sofort ins Haus lassen bzw. mit nach Hause nehmen. Ebenfalls bitte KEIN Futter anbieten, sondern höchstens eine Schale Wasser.

Fundtiere bitte immer erst mal eine Zeit (mehrere Stunden/Tage) beobachten. Denn vielleicht ist es nur ein Freigänger auf seinem Streifzug. Bitte erst mal NICHT füttern, höchstens Wasser anbieten !Warum, dazu kann ich gerne mehr Info geben, wenn du magst. Auch Streuner, Herrenlose Katzen, Straßenkatzen niemals einfach Anfüttern oder ins Haus lassen !

Bei Kitten erst mal, mit Abstand, Ausschau nach der Mutter halten ! Kommt die Mutter auch nach Stunden nicht zum Kitten zurück, ist der erste Weg mit dem Kitten sofort zum TA !! Gut Möglich, das ein Kitten unterkühlt, voller Parasiten und hungrig ist. Der TA hat Aufzuchtsmilch, Kitten dürfen KEINE Kuhmilch trinken.

Oft verrät der Zustand des Fells und der Allgemeinzustand der Katze, ob es sich um eine Straßenkatze handelt. Struppiges Fell, ungepflegtes, schmutziges Erscheinungsbild, Wunden, verklebte Augen, verschnotterte Nase, ausgezehrt, ausgehungert ect. sind alles Hinweise auf Streuner, können aber auch auf eine Erkrankung hinweisen.

Ein Fundtiere muss nach §965 BGB bei der Verbandsgemeinde/Stadtverwaltung gemeldet werden und zwar unverzüglich ! Die machen für gewöhnlich dann eine Annonce im Blättchen. Auch bei der Tierhilfe und im Tierheim muss man Bescheid sagen. Gut möglich das die Besitzer ihre Katze bereits suchen und dort Angefragt haben. Mann kann auch selbst mal bei Tasso (oder auch findefix) auf der Seite schauen, ob man die Katze da unter den vermissten Tieren findest:

https://www.tasso.net/

https://www.findefix.com/

Ausgesetzte Tiere, sind der Polizei, dem Tierschutz und dem Veterinäramt unverzüglich zu melden. BITTE auf Anweisung der Behörden warten, um am Tatort möglicherweise relevante Spuren nicht zu verändern ! Fragt den Beamten, was zu tun ist ! Am Karton, der Transportbox ect. könnten Spuren, Adresse, Fingerabdrücke sein. Fundort bitte so belassen wie vorgefunden und auf die Polizei warten. Wenn du schon zu Hause bist, hast du dir hoffentlich gut gemerkt, wo du die Tiere gefunden hast.

Auszug hierzu aus dem TSG: Gemäß § 3 Abs. 3 Tierschutzgesetz (TierSchG) ist es verboten, ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen. Unerheblich ist, ob durch das Aussetzen eine konkrete oder abstrakte Gefahrenlage für das Tier entsteht. So erfüllt grundsätzlich auch das Anbinden am Tierheimtor den Tatbestand des Aussetzens. Das Aussetzen ist eine Ordnungswidrigkeit und wird gemäß § 18 Abs.1 Nr.4 TierSchG mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro bestraft. Im Einzelfall, so wenn das Tier durch die Aussetzung zu Tode kommt, kann es sich um eine Straftat gem. § 17 TierSchG handeln.

Dann muss man mit dem Tier zum Tierarzt. Dieser prüft, ob die Katze bereits gechipt und registriert ist und gibt das dann auch an Tasso weiter. Oder hat die Katze ein Tattoo im Ohr ?

Eventuell entstehen kosten, die übliche Praxisgebühr.

Die kannst du aber vom Besitzer zurück fordern, wenn dieser Ausfindig gemacht wird. Die Kosten richten sich nach der GOT: http://www.vetvita.de/tierrecht/got/gotgeb.shtml

Bitte dem TA gleich sagen, das es sich um ein Fundtier handelt, vielleicht fallen die Kosten dann weg.

Oft nimmt die Tierhilfe das Tier in seine Obhut und es kommt in eine Pflegestelle. Man kann aber Interesse anmelden, falls die Besitzer nicht gefunden werden. Oder auch anbieten, die Katzen auf eigene Kosten, so lange zu versorgen und ggf. ein Dauerhaftes zu Hause geben, falls der Besitzer sich eben nicht melden sollte.

Eine zugelaufene Katze kann man nicht einfach so behalten ! Das ist ein Straftatbestand, Diebstahl ! Nach § 973 I BGB kann man Eigentümer der zugelaufenen Katze werden, wenn sich bis zu einer abgelaufenen Frist von 6 Monaten der Besitzer nicht meldet.

Du kannst auch in den Sozialen Medien einen Aufruf starten, ob jemand die Katze vermisst oder sie kennt. Bei Facebook gibt es tolle Gruppen für Vermisste Tiere, du kannst auf deiner Timeline einen Beitrag Posten, es gibt Spottet-Gruppen zu deiner Ortschaft und der Umgebung, da kann man doch heute so viel machen !

Bei uns gibt es schon seit langen, ein gutes Netzwerk von Leuten, ob Tierschutz oder Tierliebhaber, die ein Lesegerät zu Hause haben. Einer ist ja irgendwie immer bei FB unterwegs, oder schaut mal rein. Dank der Vermissten-Gruppen, bekommen wir oft genug auch Anfragen, ob jemand ein Tier Sichern und nach einem Chip gucken fahren kann. Vielleicht baut ihr auch bei euch so etwas auf.

JEDER Tierhalter, dem sein Tier mal weg gelaufen/ausgebüxt ist, freut sich, wenn sein Tier wieder nach Hause kommt.

Auch bei einem Totfund gilt es, die Behörden, sowie Tierarzt und Tierheim zu Informieren ! Katze Sichern, bestenfalls Chip auslesen lassen, damit die Besitzer Bescheid wissen ! Fotos machen, sofern die Katze noch Ansehnlich ist und bei FB und Co. mal ausschreiben, wem das Tier gehört.

Ich habe selbst schon oft Tiere gesichert, aufgepäppelt und/oder den Besitzern zurück gebracht. Auch gab es Katzen, die bei uns bleiben durften. Hier mal ein paar meiner Tierschutztiere, ob Fundtier oder Ausgesetzt ect.:

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Hexi (+) wurde z.B. in den 1990er als junges Kitten ausgesetzt, sie durfte bei uns bleiben. Sie hatte ein tolles Leben hier. Doch leider hatte sie irgendwo Rattengift gefressen, man konnte sie nicht mehr retten :-( Seit dem haben unsere Katzen keinen ungesicherten Freigang mehr.

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Auch unsere heutige 5er Kater-Bande, kommt zum Teil aus dem Tierschutz, bis auf Maui, der kommt von einer befreundeten Züchterin aus Norwegen.

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Alles Gute

LG  

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NaniW  17.08.2023, 02:41

Hallo SOUTHSIDE19

vielen lieben DANK für den Stern :-)

Alles Gute

LG

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Nicht anfüttern! Einer meiner drei verträgt nur wenig Katzenfutter und auch nur von Carny. Von allem anderen bekommt er Durchfall und heftige Blähungen.

Es gibt Katzen, die Diabetiker sind, Nierenkrank oder einfach nur eine Futtermittelunverträglichkeit haben. Also bitte nicht anfüttern.

Frag in der Nachbarschaft. Vermisst ihn keiner, dann guck ob du ihn zu einem Tierarzt bringen kannst. Der kann dann nach einen Chip gucken und mit Glück ist der Kater gechipt. Mit noch mehr Glück auch registriert. Und der 6er im Lotto ist es, wenn die Daten stimmen.

Trifft nichts zu, also das er nicht vermisst wird, keinen Chip hat/nicht registriert ist/keine aktuellen Daten, dann bring ihn ins Tierheim.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Die U(oder der) sieht wie eine normale Hauskatze aus.

Wenn Ihr sie drinnen füttert, bleibt sie Euch wahrscheinlich erhalten, des halb würde ich sie nicht reinlassen, sondern ihr draußen etwas geben.

In jedem Fall solltest Du in der Nachbarschaft rumfragen und die Kleinanzeigen im örtlichen Anzeigenblättchen studieren. Die Katze sieht nicht verhungert oder ungepflegt aus und ist sicherlich irgendwo ausgerückt. Vielleicht wird sie von einem Kind schmerzlich vermißt.

MaryLynn87  02.08.2023, 11:32

Mit der Zeichnung sind es zu 99% Kater.

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Futter würde ich Ihr sicher keines geben man weiss ja auch nie ob das Tier irgendetwas nicht verträgt zudem sollte man fremde Tiere nicht anfüttern, oder ins Haus lassen. Mach ein Foto und frag mal in der Nachbarschaft rum wem das Tier gehört, dann kannst Du dich mit dem Besitzer absprechen. Wenn Du vermutest das das Tier ausgesetzt wurde (nicht ganz unmöglich wir haben Ferienzeit) dann bring das Tier in ein Tierheim und schildere das Du schon überall nach einem Besitzer gesucht hast und annimmst das es ausgesetzt wurde, die schauen dann ob die Katze gechipt ist und suchen den Besitzer oder kümmern sich nach entsprechender Frist um ein neues Daheim.

Nein, du solltest ihr weder etwas zu essen geben, noch sie ins Haus lassen. Die sieht weder ungepflegt, noch abgemagert aus, hat also wahrscheinlich ein Zuhause, wo sie Futter bekommt und man sich um sie kümmert. Es kann sein, dass sie eine Futtermittelunverträglichkeit hat, daher solltest du ihr nichts geben. Abgesehen davon würde sie fett werden, wenn sie zusätzlich zur täglichen Ration zu Hause auch noch bei euch Futter bekommt. Und ihr würdet sie damit langfristig anlocken und wenn ihr sie regelmäßig füttert wärt ihr rechtlich auch verantwortlich für sie. Sie gehört euch aber nicht, also lasst das. Was du machen kannst, ist raus gehen und sie streicheln, wenn sie das möchte. Mehr nicht.