Freilaufkatze mitnehmen?

8 Antworten

Du müsstest dir aber sicher sein, das die Katze niemand anderem gehört und bei dir halt nur gerne herumhängt, weil da Futter abfällt.

Junge Katzen sind meistens bisschen mager.

Für mich gibt es immer nur Freigängerkatzen ich halte absolut nichts davon Katzen nur in der Wohnung zu halten.

Hallo Cruistes86,

wie kommst du denn darauf, das eine Freilaufende Katze keinen Besitzer hat ? Nur weil eine Katze schlank ist, macht das sie auch nicht gleich zur Straßenkatze.

Lass bitte das Trockenfutter weg, das ist total ungesund für Katzen. Katzen darf man nicht einfach anfüttern !

Allgemeininfo zum Thema Zugelaufene Katze:

eine Zugelaufene Katze muss bei der Verbandsgemeinde gemeldet werden. Die machen für gewöhnlich dann eine Annonce im Blättchen. Auch bei der Tierhilfe und im Tierheim muss man Bescheid sagen. Gut möglich das die Besitzer ihre Katze bereits suchen. Mann kann auch selbst mal bei Tasso auf der Seite schauen, ob man die Katze da unter den vermissten Tieren findest.

Dann muss man mit dem Tier zum Tierarzt. Dieser prüft, ob die Katze bereits gechipt und registriert ist und gibt das dann auch an Tasso weiter. Oder hat die Katze ein Tattoo im Ohr ?

Eventuell entstehen kosten, die übliche Praxisgebühr.

Die kannst du aber vom Besitzer zurück fordern, wenn dieser Ausfindig gemacht wird. Die Kosten richten sich nach der GOT:
http://www.vetvita.de/tierrecht/got/gotgeb.shtml

Oft nimmt die Tierhilfe das Tier in seine Obhut und es kommt in eine Pflegestelle. Man kann aber Interesse anmelden, falls die Besitzer nicht gefunden werden. Oder auch anbieten, die Katzen so lange zu versorgen und ggf. ein Dauerhaftes zu Hause geben, falls der Besitzer sich eben nicht melden sollte.

Eine zugelaufene Katze kann man nicht einfach so behalten ! Das ist ein Straftatbestand, Diebstahl !
Nach § 973 I BGB kann man Eigentümer der zugelaufenen Katze werden, wenn sich bis zu einer abgelaufenen Frist von 6 Monaten der Besitzer nicht meldet.

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Allgemeininfo zum Thema Anfüttern:

Ein systematisches, gar regelmäßiges anlocken oder anfüttern, kann rechtliche Folgen haben und gerichtlich verboten werden, da es gegen die Eigentums- und Besitzesrechte des Tierbesitzers verstößt.

Wird eine Katze regelrecht angelockt, dass sie nur noch sporadisch und am Ende gar nicht mehr nach Hause kehrt, so ist das sogar ein Eingriff in die Privatsphäre des rechtmäßigen Tierbesitzers. Zudem wird die Katze so krank gefüttert, da sie zu einem Überfüttert wird und zum anderen man ja gar nicht weiß, was sie überhaupt fressen darf. Es gibt Katzen, die nur spezielle Kost bekommen dürfen z.B. Diabetes-Katzen. Der rechtmäßige Besitzer könnte also evt. sogar für entstandene Tierarztkosten verklagen.

Mit der Fütterung oder gar mit der Gewährung von Unterkunft, übernimmt man als Drittperson quasi die Rolle des Betreuers und damit die Rechte des Tierhalters, wodurch dieser geschädigt wird. Der rechtmäßige Besitzer kann also eine Zivilklage einreichen und die Fremdfütterung und Unterkunft Gewährung verbieten lassen. Er kann sogar, wenn seine Katze bei einer fremden Person im Haus ist, auf Herausgabe der Katze Klagen.

Wird durch die Fütterung dem Berechtigten ein erheblicher Nachteil zugefügt, besteht sogar die Möglichkeit einer Bestrafung wegen strafrechtlich relevanter „Entziehung“ der Katze (Art. 141 und Art. 110Abs. 4 StGB).

Wenn jemandem eine Katze zuläuft, oder vermeintlich Besuchen kommt, sollte man erst mal schauen, wo sie hin gehört. Niemals eine Katze einfach anfüttern oder Unterkunft gewähren !!

Alles Gute

LG

Hallo Cristes86,

wenn sie wirklich niemanden gehört, kannst Du sie adoptieren. Aber lass bitte das Trockenfutter weg. Das ist nicht gesund für Katzen.

Aber an einer Sache könnte es scheitern. Man kann einen Freigänger nicht einfach so einsperren. Das wäre dann wieder Quälerei für eine Katze, die unbedingt raus will.
Also es kann funktionieren aber auch nicht. Das liegt dann an der Katze. Du kannst sie/ihn aber 1-2 Monate drin lassen und danach raus lassen. Dann sollte sie/er sich daran gewöhnt haben ein Zuhause zu haben und kommt wieder.  

Auf jeden Fall muss sie/er aber kastriert werden.

L.G.
XxLesemausxX

Cristes86 
Fragesteller
 13.04.2016, 20:42

Ok, ich werde mal was an die Laternen hängen ob jemand die Katze gehört. Ich halte nichts von freigängern da hier einige katzen rum laufen und nachts höre ich ab und an wie sich die katzen draußen lautstark "prügeln" und anschließend dannach ein langes andauerndes miaun. Ich könnte mit dem Wissen das meine Katzen das gleiche passieren kann nachts nicht schlafen

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XxLesemausxX  13.04.2016, 20:50
@Cristes86

Die eigene Meinung interessiert die Katze leider nicht und gehört auch nicht in die Tierhaltung. Ist nicht böse gemeint aber nur wegen dem eigenen empfinden, sollte das Tier nicht darunter leiden.
Eine Katze/Kater die es lieben rauszugehen, leiden sehr unter dem Ausgangsverbot. Was auch zu unerwünschten Verhalten und sogar zu Verhaltensstörungen führen kann.

Das "prügeln" gehört im Grunde dazu. Man sollte den Tieren ihre Natur nicht verbieten. Sie bringen sich dabei nicht um.

Du empfindest das auch ganz anders als eine Katze.

Teilweise hört es sich auch so an, wenn es zur Paarung kommt. Der Geschlechtsverkehr unter Katzen ist unter anderem auch mit Schmerzen verbunden.

Und es hört sich sowieso immer schlimmer an, als es wirklich der Fall ist.

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portobella  14.04.2016, 17:54
@Cristes86

Das ist ganz normales Revierverhalten unter Katzen und da must du dir auch keine Sorgen machen.!!

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Cristes86 
Fragesteller
 13.04.2016, 20:57

und was ist wenn die katzen das garnicht anders kennen als nur zuhause zu sein? Damit mein ich das sie vorher noch nie draußen waren?

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XxLesemausxX  13.04.2016, 21:02
@Cristes86

Das sind dann die sogenannten Hauskatzen. Es gibt Katzen die von vorne rein nichts anderes kennen und es gibt auch welche die von sich aus gar nicht raus wollen. Denen nimmt man auch nichts, da es für sie einfach normal ist. Da spricht auch nichts gegen.

In dieses Muster können Freigänger, die den Freigang eben gewohnt sind, nicht reingesteckt werden. Die nehmen das nicht einfach so hin.
Aber auch da kommt es auf die Katze selber an. Also Du musst es ausprobieren. Wenn Du Glück hast, kann er/sie es auch super akzeptieren oder hat es vielleicht sogar lieber.

Wir haben z.B. einen Kater, wenn er nicht raus kann, zerlegt er uns die Bude. Das ist ein eingefleischter Freigänger. Da gibt es mit ihm auch keine Diskussion. ;-)

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Cristes86 
Fragesteller
 13.04.2016, 21:13

Ich danke dir sehr, da wir derzeit eine zweite suchen auch ebenfalls eine Hauskatze so werden wir wohl ins tierheim gehen müssen, denn ein freigängern können wir dann nicht zum haustiger ummodeln Danke für deine Hilfe :)

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XxLesemausxX  14.04.2016, 12:24
@Cristes86

Ihr könnt aber, wenn die Freigänger Katze wirklich kein Zuhause hat, ein Zuhause für sie suchen. Dann habt ihr gleich zwei gute Taten vollbracht. ;-)
Sei es über einen Tierschutzverein oder selber mit Ebay Kleinanzeigen oder wie auch immer.

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Mein Kater ist auch draußen und fast schon mager, dennoch hat er ein zu Hause...

Du kannst nicht einfach eine katze behalten, selbst wenn sie vlt kein zu Hause hat, musst du den Fund meldeb, tust du das nicht, ist es strafbar. 

Und bitte hör auf Katzen an zufüttern, ich hasse es wenn fremde meine Katzen füttern...

Also meine Eltern haben als sie umgezogen sind auch eine "Freilauf Katze" mitgenommen... Vorher haben sie jedoch überall gefragt wem sie gehört...

MiraAnui  14.04.2016, 17:05

Super, was ist wenn die Katze nicht aus der Nachbarschaft kommt? Gerade Kater wandern extrem weit

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SJ7IFVQ5  14.04.2016, 17:08

Die Katze war davor Monate dauernd da und ist in der Straße rumgeiirt... meine Eltern haben sich überall informiert... und wer sich Monate nicht kümmert hat wohl Pech gehabt...

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