Frage zu Hartz4 und neuer Job?

6 Antworten

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Es gilt das sogenannte Zuflussprinzip !

Wenn Du deinen anteiligen Lohn erst im Folgemonat aufs Konto bekommst, dann darf dieser auch erst in diesem Monat auf den Bedarf angerechnet werden.

Dir stünde dann trotz halben Monat Arbeit dein voller Bedarf für den Monat der Beschäftigungsaufnahme zu und für den Folgemonat solltest Du bei Bedarf vorsorglich einen schriftlichen formlosen Antrag auf ein zinsloses Darlehen zur Überbrückung beantragen.

Auf das Bruttoeinkommen stehen dir nach Paragraf 11 b SGB - ll Freibeträge zu, die ersten 100 € ist der Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € / 1500 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag zu.

1000 € - 1500 € Brutto und 10 % Freibetrag gelten dann, wenn in deiner BG - Bedarfsgemeinschaft min. ein minderjähriges Kind berücksichtigt werden müsste.

Beispiel :

Du wohnst alleine, bekommst derzeit ohne Einkommen 449 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt + 451 € angemessene KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom, der muss aus dem Regelbedarf bzw. eigenem Einkommen selber gezahlt werden.

Dann läge dein Bedarf bei angenommen 900 € im Monat !

Nun würdest Du für den halben Monat angenommen 1000 € Brutto verdienen und dann 750 € Netto im Folgemonat aufs Konto bekommen.

Der Freibetrag würde dann bei 280 € liegen, dieser würde dann theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen und würde dann max. ein anrechenbares Erwerbseinkommen von 470 € ergeben.

Es blieben dann bei angenommen 900 € Bedarf und Abzug der 470 € noch min.430 € ungedeckter Bedarf und der stünde dir dann noch als Aufstockung für den Monat des Zuflusses zu.

isomatte  02.06.2022, 15:17

Danke dir für deinen Stern !

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Du mußt die Arbeitsaufnahme zeitnah melden.

Ob das Jobcenter die Leistungen dann sofort einstellt oder ob nicht, läßt sich so nicht sagen.

Wenn Du für den Folgemonat noch ALG 2 bekommst, wird der Lohn, sofern er im Folgemonat eingeht auf das ALG 2 des Folgemonats angerechnet.

Diesbezüglich gilt das "Zuflußprinzip".

Aber auch dann, wenn das Jobcenter die Leistungen sofort einstellt, kannst Du ein Darlehen zur Überbrückung beantragen.

Du bekommst sogar für den ganzen Monat Harz IV musst es aber dann anteilig für die Zeit die du gearbeitet hast zurück zahlen.

isomatte  01.06.2022, 12:35

Das wäre in diesem Fall nicht korrekt und wenn, dann auf keinen Fall anteilig, da geht es dann nach dem anrechenbarem Einkommen und dem Bedarf und nicht darum, wann man eine Beschäftigung aufgenommen hat, dass greift nur im SGB - lll, also im ALG - 1 Bezug von der Agentur für Arbeit.

In diesem Fall würde der anteilige Lohn erst im Folgemonat aufs Konto kommen, dann steht einem für den ganzen Monat der Beschäftigungsaufnahme der volle ALG - 2 Bedarf zu, ohne das etwas anteilig erstattet werden müsste.

Selbst für den Folgemonat käme noch eine Zahlung in Betracht, nennt sich Aufstockung, wenn dann der Bedarf höher wäre als das anrechenbare Nettoeinkommen.

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dein Lohn wird nach dem Zuflussprinzip angerechnet.
Wenn du also am 15. des Folgemonats einen halben Monat Lohn ausgezahlt, wird dieser halbe Lohn in diesem Folgemonat als Einkommen angerechnet .

Wenn dieser halbe Lohn so gering ist, dass trotzdem noch H4 Anspruch besteht, bekommst du für diesen Folgemonat aufstockendes H4

MadeByThe80s 
Fragesteller
 01.06.2022, 11:13

Ok👍🏻

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Du bekommst bis zum 14ten H4 und ab 15ten bezahlt dir dann die Firma

isomatte  01.06.2022, 12:43

Das ist nicht korrekt, gilt nur im ALG - 1 Bezug nach SGB - lll von der Agentur für Arbeit, hier geht es aber um das ALG - 2 oder besser Hartz - lV nach dem SGB - ll vom Jobcenter und da greift das sogenannte Zuflussprinzip.

Da darf Einkommen erst dann auf den Bedarf angerechnet werden, wenn dieser auch Zugeflossen ist, also z.B. auf dem Konto eingegangen ist.

Wenn das nicht der Fall ist, steht einem selbst bei einem vollen Monat Arbeit sein voller Bedarf für den Monat der Beschäftigungsaufnahme zu, wenn der erste Lohn erst im Folgemonat aufs Konto kommt.

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