Fotografin schickt Fotos nicht, Anzeige wegen Betruges erstatten?
Hallo, ich versuche mich kurz zu fassen. Wir haben ein Brautpaarshooting am 18.06. gemacht, wo wir nach dem Shooting den Betrag in bar bezahlt haben und einen Vertrag mit der Fotografin, in dem Sie sich verpflichtet die Bilder nach Erhalt des Geldes zu schicken. Am 04.07. habe ich ihr unsere Vorauswahl geschickt und wie wir uns die Fotos gerne bearbeitet wünschen. Nachdem sie immer unregelmäßiger geantwortet hat, uns immer wieder vertröstet hat, wann sie uns die Bilder schickt und teilweise sogar gar nicht geantwortet hat, sind nun 3 Monate vergangen und wir haben immer noch nicht unsere Fotos erhalten. Sie drückt uns ständig weg und manchmal erfindet sie Ausreden, dass sie arbeiten ist und ruft nie zurück. Wir haben ihr jetzt per Einschreiben eine Frist bis zum 18.09.2021 gesendet. Ansonsten würden wir sie wegen Betruges anzeigen. Wie stehen die Chancen auf Erfolg? Wir wollen nicht mal das Geld zurück, wir wollen lediglich die Bilder, die eine Erinnerung an unseren schönsten Tag sind.
8 Antworten
Ich würde auch die Frist abwarten und dann zum Anwalt gehen.
Oft reicht wirklich ein passender Brief und sie wird plötzlich ganz schnell.
Im Zweifelsfall soll sie einfach die Originale heraus geben das ihr sie woanders bearbeiten lassen könnt. Das wäre für die Fotografin das schnellste und einfachste und ihr habt die Bilder.
Die Kosten werdet ihr dann erst mal selber tragen müssen.
Betrug ist schnell dahin gesagt, aber schwer zu beweisen. Denn zum Betrug gehört zwingend die Absicht (oder der Vorsatz):
aus https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html
"Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Ohne Absicht kann es keinen Betrug geben, so sehr ich eure Lage nachvollziehen kann. Im Moment werden die Fotos nicht geliefert , das ist etwas für das Zivilrecht. Ihr müsstet also aus meiner Sicht nachweisen, dass von vornherein die Absicht bestand, nur Geld zu kassieren, ohne Fotos zu liefern.
Anzeige wegen Betrug ist sinnlos, ein solcher liegt nicht vor.
Wann habt Ihr das Einschreiben geschickt? Hat sie es nachweislich angenommen oder Einwurfeinschreiben?
Wenn die Frist ausreichend war, dann anschließend unverzüglich die Herausgabe der Bilder / Erfüllung des Vertrages einklagen, am besten über einen Anwalt.
Das Einschreiben war ein Einwurfeinschreiben. Die Frist war eine Woche und das Einschreiben habe ich Samstag verschickt.
Über einen Anwalt zu gehen würde zusätzliche Kosten für uns bedeuten. Das würde sich nicht rentieren. Kann man das nicht anders einfordern?
Die Kosten müsst Ihr möglicherweise vorab auslegen, aber natürlich sind die von der Fotografin zu tragen. Den Anwalt gleich fragen, dass er das mit in sein Schreiben aufnimmt.
Klar könnt Ihr das auch ohne Anwalt machen, ist aber schwierig/aufwendig und natürlich mit der Gefahr verbunden, dass etwas falsch gemacht wird. Zudem wirkt ein Anwaltsschreiben oft Wunder.
Ansonsten schau mal hier, da bekommst Du einen guten Überblick über zivilrechtliche Strafverfahren:
https://www.hilfe-info.de/WebS/hilfeinfo/DE/EigeneRechteKennen/Zivilprozess/Zivilprozess_node.html
Vielleicht solltet ihr mal persönlich vorstellig werden und erst gehen, nachdem sie die Bilder rausgerückt hat.
Falls Ihr den Vertrag schriftlich habt, geht Ihr keinerlei Risiko ein, wenn Ihr in der Sache einen Rechtsanwalt einschaltet. Auch die Kosten dafür müssten von der Fotografin getragen werden.
Rechtsschutzversicherung?
Und was ist dann mit den Kosten für den Anwalt?