Fotografin schickt Fotos nicht, Anzeige wegen Betruges erstatten?

8 Antworten

Ich würde auch die Frist abwarten und dann zum Anwalt gehen.

Oft reicht wirklich ein passender Brief und sie wird plötzlich ganz schnell.

Im Zweifelsfall soll sie einfach die Originale heraus geben das ihr sie woanders bearbeiten lassen könnt. Das wäre für die Fotografin das schnellste und einfachste und ihr habt die Bilder.

sandra12031994 
Fragesteller
 15.09.2021, 11:14

Und was ist dann mit den Kosten für den Anwalt?

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Betrug ist schnell dahin gesagt, aber schwer zu beweisen. Denn zum Betrug gehört zwingend die Absicht (oder der Vorsatz):

aus https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html

"Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Ohne Absicht kann es keinen Betrug geben, so sehr ich eure Lage nachvollziehen kann. Im Moment werden die Fotos nicht geliefert , das ist etwas für das Zivilrecht. Ihr müsstet also aus meiner Sicht nachweisen, dass von vornherein die Absicht bestand, nur Geld zu kassieren, ohne Fotos zu liefern.

Anzeige wegen Betrug ist sinnlos, ein solcher liegt nicht vor.

Wann habt Ihr das Einschreiben geschickt? Hat sie es nachweislich angenommen oder Einwurfeinschreiben?

Wenn die Frist ausreichend war, dann anschließend unverzüglich die Herausgabe der Bilder / Erfüllung des Vertrages einklagen, am besten über einen Anwalt.

sandra12031994 
Fragesteller
 15.09.2021, 11:07

Das Einschreiben war ein Einwurfeinschreiben. Die Frist war eine Woche und das Einschreiben habe ich Samstag verschickt.

Über einen Anwalt zu gehen würde zusätzliche Kosten für uns bedeuten. Das würde sich nicht rentieren. Kann man das nicht anders einfordern?

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tinalisatina  15.09.2021, 11:21
@sandra12031994

Die Kosten müsst Ihr möglicherweise vorab auslegen, aber natürlich sind die von der Fotografin zu tragen. Den Anwalt gleich fragen, dass er das mit in sein Schreiben aufnimmt.

Klar könnt Ihr das auch ohne Anwalt machen, ist aber schwierig/aufwendig und natürlich mit der Gefahr verbunden, dass etwas falsch gemacht wird. Zudem wirkt ein Anwaltsschreiben oft Wunder.

Ansonsten schau mal hier, da bekommst Du einen guten Überblick über zivilrechtliche Strafverfahren:

https://www.hilfe-info.de/WebS/hilfeinfo/DE/EigeneRechteKennen/Zivilprozess/Zivilprozess_node.html

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Vielleicht solltet ihr mal persönlich vorstellig werden und erst gehen, nachdem sie die Bilder rausgerückt hat.

Falls Ihr den Vertrag schriftlich habt, geht Ihr keinerlei Risiko ein, wenn Ihr in der Sache einen Rechtsanwalt einschaltet. Auch die Kosten dafür müssten von der Fotografin getragen werden.

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