Fordert Allianz die Schadenssumme nach einem Autounfall zurück?

6 Antworten

... allenfalls einen Regress kann es geben, wenn es so vereinbart wurde.

Eine Strafe, wenn bei den Tarifmerkmalen geschummelt wurde und auch diese ausdrücklich so vereinbart wurde.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Was du meinst, kann ein Regreß sein oder eine Obliegenheitsverletzung.

Regreß, wenn der Unfallverursacher z.B. sturzbetrunken war.

Obliegenheitsverletzung, wenn der Unfallverursacher ein Fahranfänger war oder über 70 Jahre alt und das nicht angegeben wurde. Wobei in diesen Fällen eher ein Nachschlag auf die Prämie fällig wird.

Kein Versicherer darf meckern, wenn ein Notfall vorliegt und der Fahranfänger/ Uropa mal ausnahmsweise fahren muß und dabei einen Unfall baut. Habt ihr keinen Anwalt?

Solange du die Prämie bezahlt hast, besteht auch Versich.schutz!

Also was bitte soll die Frage???

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mit über 25-jähriger Versich.tätigkeit habe ich Fachwissen

Zum Zeitpunkt des Unfalls war das Fahrzeug doch versichert.

Es sei denn, du hättest bereits eine qualifizierte Mahnung bekommen, dass die Stilllegung angeordnet ist.

verreisterNutzer  18.08.2019, 17:55

Mein Cousin hatte vor paar Monaten mit dem Auto seines Vaters ein Unfall gebaut. (Er war nicht versichert sondern nur sein Vater). Und sie haben dann 1.500 Euro zahlen müssen.

Dann hat er es mir erzählt.

Ich habe mich natürlich gewundert, warum der Versicherungsnehmer, der monatlich ja bezahlt, für den Unfall auch noch gerade stehen muss.

Hatte es vielleicht etwas damit zu tun, dass mein Cousin mit dem Auto gefahren war und nicht mein Onkel (Versicherungsnehmer)?

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wattdennnu  18.08.2019, 18:09
@verreisterNutzer

Dein letzter Satz ist des Rätsels Lösung. Es ist eine Strafzahlung wegen einer "Obliegenheitsverletzung", denn dein Cousin war nicht als berechtigter Fahrer angegeben worden.

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schleudermaxe  19.08.2019, 17:10
@verreisterNutzer

.... wer sich sonne teure Versicherung leistet und so etwas auch ausdrücklich so vereinbart, hat doch nicht zu meckern, oder?

Der Marktführer jedenfalls kennt so eine Bestrafung nicht.

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Die Möglichkeit besteht, wenn du ohne gültigen Führerschein gefahren bist, oder unter Drogen, bzw. Alkohol.