Flucht vor einzelnden Polizisten strafbar?
Guten Tag, Natürlich ist ein Freund von mir letztens mit seinem Auto vor der Polizei geflüchtet, er überholte ihn ahnungslos da es ein zivilwaagen war wo tatsächlich nur einer drin saß. Nun forderte der Polizist ihn anzuhalten und er flüchtet und überholte innerorts mit ca. 100 km/h und dann außerhalb bei erlaubten 70 ca 160. Anscheinend wurde dem Polizisten dies zu gefährlich und er wurde langsamer außerorts hinter ihm, er flüchtete also erfolgreich.
Nun ist die frage hat er alleine was in der Hand gegen ihn ? Hat er irgendeine Möglichkeit oder wird aus Beweismangel nicht geahndet?
MfG
8 Antworten
Natürlich ist das strafbar, immerhin gefährdet er damit Menschenleben!
Die Anhörung ist dem Kerlchen auf jeden Fall sicher. Sollte er dabei geblitzt worden sein, kann er gleich alles zugeben.
Bei einer Gegenüberstellung steht es aber Aussage, gegen Aussage. Zum wohle deines Freundes. Finden sich dagegen Zeugen, die Aussagen, dann ist er auch dran.
Auch ist es eine offene Variable, ob während der Verfolgung ein Video aufgenommen wurde. Solche Fahrzeuge sind gerne mal mit Kameras ausgestattet.
Wenn das schon so weit her ist, ... normal sind die da bei der Polizei schneller. Sicher dass es die Polizei war? Könnte ja jemand gewesen sein, der sich getriggert fühlte, weil er überholt wurde.
Und sollte doch etwas kommen, und es gibt Beweise, ist der Führerschein weg.
Es war defintiv die Polizei er hat sein Blaulicht horn oben drauf gesetzt und ist "ihm" hinterher ...
Damit hat sich der Polizist in Zivil als Polizei ausgewiesen. Dein "Freund" hat sich dieser Polizeimassnahme durch Flucht entzogen. Ich hoffe, die Polizei kriegt ihn noch zu fassen und führt sein Verhalten der Bestrafung zu.
Die Aussage des Polizisten wird vor Gericht aber höher "bewertet" und geglaubt.
Er ist Beamter, Polizist und er hat keinen Grund zu lügen, der Täter jedoch schon!
Es steht dennoch Aussage gegen Aussage. Polzisten sind keine Götter denen man alles glaubt. Selbst ich habe gegen einen Polizisten gewettert, und von der gleichen Dienststelle recht bekommen.
@Schwabi78 Wahrscheinlich wird da nach >2 Monaten nichts mehr kommen.
Ich hoffe es echt sehr. Danke dir für den Zeitaufwand 🙌
Es steht dennoch Aussage gegen Aussage
Unsinn. Die Aussage des Polizisten ist Beweis.
Bei einer Gegenüberstellung steht es aber Aussage, gegen Aussage.
Nein, die Aussage des Polizisten wird der Richter höher bewerten.
Er hat eventuell noch einne Chance wenn er bestreitet überhaupt gefahren zu sein, das kommt aber darauf an wie gut der Polizist ihn gesehen hat.
Auch noch mal für dich: So lange es keine Beweise gibt, und Aussage gegen Aussage steht, können derjenige Polizist, und der Richter zusammen ein Bett teilen, beide müssen sich an deutsches Recht halten. Und ohne Beweise steht es Aussage gegen Aussage.
Ich hab es doch selbst erlebt!
Dann auch noch mal für Dich:
Die Aussage des Polizisten reicht zur Verurteilung aus. Der Polizist hat keinerlei persönliches Interesse an der Verurteilung des Beschuldigten. Es gehört andererseits zu seinen Aufgaben als Polizist dertige Verstösse entsprechend zur Anzeige zu bringen.
Der Beschuldigte hat hingegen ein klares Interesse daran einer Verurteilung zu entgehen.
Zudem sind die rechtlichen Folgen bei einer Falschaussage für den Polizisten bedeutend höher als für einen Nichtpolizisten, was ihm auch bekannt ist. Für den Beschuldigten hat seine Falschaussage keine Konsequenzen, denn er darf lügen.
Die Aussage eines Polizeibeamten wiegt schwer, wenn der den Fahrer wiedererkannt kann es eng werden. Woher kommt der Glaube es müsse immer eine Videoaufnahme geben oder so was.
War bei mir nicht so. Polizisten können sich vertun, keine Lust haben bei der Arbeit, schlampen, persönliche Meinungen reinspielen lassen.
Aber ich rede gegen ne Wand.
War bei mir nicht so.
Das nehme ich Dir so nicht ab. Möglicherweise war der Fall ein nur bisschen anders gelagert.
Der Glaube daran? Wohl aus der gleichen Ecke, dass Polizisten immer geglaubt wird? Polizisten sind auch Menschen, die sich vertun, schlampen, oder persönliche Meinungen die Neutralität beeinträchtigen.
Gut, ... ich hatte das "Glück", dass mir 2 Polizisten einen Unfall in die Schuhe schieben wollten. Nach eurem Gedankengut wäre ich damit Safe am Ars...
Aber die Beweise dazu fehlten, und somit ich frei raus war.
Das ist ein vollkommen anderer Fall. Vor allem einen vollkommen andere Situation, denn bei einem Unfall kommt dir Polizei in der Regel erst wenn der Unfall schon passiert ist. Bei einem Unfall muss es irgendwelche Beschädigungen geben die zum vermeintlichen Unfall passen, das ist ein klarer Beweis. Liegt er nicht vor gibt es auch keine Verurteilung. Es kann aber sehr gut sein das die Polizisten der Meinung waren das Du der Flüchtige warst.
Der Fall war nicht klar, weder existierten Fotos, noch gab es brauchbare Zeugen, der Unfallverursacher log, die 2 Polizisten schauten sich die Schäden nicht mal an, Sie hatten einfach keinen wirklichen Bock, und wollten nur schnell schnell alles über die Bühne bringen. Und haben mich als Schuldigen eingetragen.
Wie gesagt, nach euren Aussagen wäre ich dran gewesen. Wurde aber, noch bevor Anwälte, Gutachten, ... kamen, bereits von der eigenen Dienststelle, wo die 2 beschäftigt waren, frei gesprochen. Weder hatte der eine Polizist was, noch der andere. Ich hatte nur meine Aussage "Nö, ich wars nicht!".
Gut, ... in diesem Fall, ist derjenige Schuldig. Und mittlerweile ist mir eingefallen, ist der Polizist nicht doof. Forscht er nach, er muss ja nur etwas finden, was beweist, dass derjenige welche zum Zeitpunkt mit dem Auto unterwegs war. Wie von der Arbeit nach Hause gefahren.
Aber so locker wie es derjenige Frageersteller sieht, würde ich demjenigen, derjenigen, dasjenigen zutrauen, ihn, den Freund zu decken.
Du verstehst es nicht. Die Aussage des Polizisten ist Beweis.
Der letzte, den ich (nach vorangegangener Nötigung durch dichtes Auffahren) wegen Stinkefingerzeigens angezeigt habe hat 500 Euro gezahlt. Aussage gegen Aussage.
Wie gesagt, nach euren Aussagen wäre ich dran gewesen.
Nein, denn wie bereits geschrieben eine vollkommen andere Situation.
aber, noch bevor Anwälte, Gutachten, ... kamen, bereits von der eigenen Dienststelle, wo die 2 beschäftigt waren, frei gesprochen.
Die Dienststelle kann nicht freisprechen, das kann nur ein Gericht. Die Polizeidienststelle kann auch kein Verfahren einstellen wenn eins läuft, das kann nur der Staatsanwalt. In Deinem Fall wird man wahrscheinlich, entgegen den Vorschriften, die Sache nicht weiter verfolgt haben.
Wie immer kommt bei solchen Vorfällen das Gesülze von Ausssge gegen Aussage. Das gilt nur für zwei Privatleute.
Hier ist es anders. Die Aussage des Polizisten ist Beweis bei einem Strafverfahren.
Zudem hat der Polizist gesehen, wer am Steuer ssß, denn er wurde überholt.
Dass der Polizist aufgegeben hat, zeigt Verantwortungsbewusstsein, denn es hätte zu einem schweren Unfall kommen können, welcher in keinem Verhältnis steht zum Ergreifen eines zu schnell fahrenden Volldeppen.
Er hat den Fahrer gesehen, hat die Nummer, Ort und Zeit, die Vorwürfe sind klar. Alles weitere nimmt seinen sozialistischen Gang. Und am Ende spricht ein Richter ein Urteil.
Hi, die Flucht alleine ist nicht strafbar.
Die Verkehrsgefährdung, die damit einhergeht, ist es jedoch.
Er wird sicherlich angehört werden, da sollte er die Aussage verweigern, oder behaupten er sei nicht gefahren und dann die Aussage verweigern.
Wenn ihm bewiesen werden kann, dass er am Steuer saß, dürfte der Führerschein weg sein.
Hi, die Flucht alleine ist nicht strafbar.
Auch Träumer sterben...
Nun ist die frage hat er alleine was in der Hand gegen ihn ?
Grundsätzlich reicht die Aussage eines Polizisten aus. Bei Geschwindigkeitsverstössen sieht das aber etwas anders aus. Der Polzist konnte das Thempo lediglich nach seinem Tacho nur abschätzen, da dieser aber wahrscheinlich nicht geeicht war dürfte es keinen richtigen Nachweis geben.
Allerdings steht die Ordnungswidrigkeit im Raum nach der er das Haltesignal eines Polizisten nicht beachtet hat, sofern er den Polizisten als solchen hätte erkennen müssen.
Diese Ordnungswidrigkeit wäre ja fast das beste was passieren kann. Aber er ist auf Probe. Und wenn sie Kameras haben vorne wie die anderen schreiben sieht das wieder anders aus oder
Na ja, wenn das schon 2 Monate her ist knnte sich das erledigt haben.
Auf die Ordnungswidrigkeiten bin ich mal nicht eingegangen. Wenn die Polizei die Verfolgung abbrechen muss, liegt sicherlich das vor:
https://dejure.org/gesetze/StGB/315c.html
Und da sind bis zu 5 Jahre Haft vorgesehen. Wird aber eher auch eine Geldstrafe und dem Entzug der Fahrerlaubnis hinauslaufen.
Geblitzt wurde nichts. Auauaua also Anhörung 100% sagst du...? Ist ca 1-2 Monate her. Führerschein sogar auf Probe.