Fisch einfach nur betäuben mit dem schläger?
Wenn ich jetzt zb an dem Forellensee bin und eine forelle fange und ihn einfach nur betäube mit dem Schlag auf dem kopf reicht es nicht um ihn zu töten?
8 Antworten
Einen Fisch betäubt man biologisch gesehen nicht mit einem ordentlichen Schlag auf den Kopf. Der Fisch ist dann tot. Es wird nur vom Gesetzgeber als Betäubung angesehen. Deswegen musst du die Forelle auch noch mit Herzstich oder Kiemenschnitt "doppelt töten".
Lange Zeit sollte das ausreichen, um anschließend den rest durchzuführen. Aber mittlerweile muss man soweit ich weiß, einem bestimmten Schnitt an der Kehle durchführen.
ich nehme an, mit den 25 jahren hast du recht. ich hab nie einen schein gemacht, allerdings auch nie geangelt. ich fand immer schon grenzwertig, das essen zu müssen, was mein dad angeschleppt hat. (ich mag nun mal keinen süsswasserfisch).
allerdings habe ich immer gerne für ihn die zeichnungen für die kurse gemacht, damit er lehrmaterial für die kursteilnehmer hatte. er hat die kurse gegeben und auch die prüfungen mit abgenommen.
und die tages- und wochenbewilligungen hat er als gewässerwart ja auch verkauft.
Wenn du dem Fisch den ganzen Kopf zermatscht, ist er auch tot.
Fachgerecht betäubt man den Fisch erst durch einen Schlag auf den Kopf und tötet ihn dann durch einen Stich ins Herz.
Das ist nicht waidgerecht denn man muss den Fisch erst einen Betaeubungsschlag auf das Hirn geben (nicht den Schaedel einschlagen) und dann mit einem Herzstich oder Kiemenschnitt toeten,so steht es auch im Fischereigesetz geschrieben.
nein, das reicht nicht, um sie zu töten.
es ist gesetzliche vorschrift, dass du fische abstechen musst.
alles andere wird mittlerweile als tierquälerei gewertet.
wenn du inhaber eines angelscheins (sachkundenachweis) bist, solltest du das aber eigentlich wissen.
Angelschein hab ich noch nicht.
Aber nach dem schlag ist er betäubt und dann leg ich ihn in den eimer und atmen kann er doch dann nicht mehr also aufwachen wird er nicht mehr
so wie es klingt, hast du auch nicht vor, einen angelschein zu machen...
nein. du MUSST den fisch abstechen.
du willst den fisch ersticken lassen und bist damit ein vorsätzlicher tierquäler.
an den meisten gewässern darfst du ohne sachkundenachweis gar nicht angeln und du musst dir beim ordnungsamt eh eine genehmigung holen.
in dem fall bist du also nicht nur ein tierquäler, sondern auch noch ein wilderer. beides sind straftaten.
Wenn einen Angelschein hast und dazu eine Angelgenehmigung fuer ein Gewaesser und angelst dort und es kommt eine Kontrolle der Fischereiaufsicht dund die wollen deinen Fang sehen und stellen fest er wurde nicht mit einem Herzstich oder Kiemenschnitt waidgerecht getoetet kannes dir passieren das neben einer Anzeige auch noch keinen Fischereischein mehr hast denn den kann man dir auch wieder abnehmen.
Der Fisch erstickt nicht, weil er tot ist. Eine Betäubung ist keine Betäubung, sondern biologisch gesehen eine Tötung. Es gibt Unterschiede zwischen der Biologie und Rechtslage...nach Recht muss man ihn noch mit Herzstich oder Kiemenschnitt "töten", obwohl er tot ist. Die "Betäubung" ist auch nicht bei jedem Fisch Vorschrift.
nein. biologisch gesehen ist das keine tötung.
weil er noch atmet und das herz noch schlägt. dann ist er biologisch nicht tot. wenn man ihn nicht ins wasser steckt, erstickt er.
was passiert, wenn du eine eidechse betäubst und sie dann ins wasser steckst? sie ertrinkt. auch betäubt ist sie nicht tot.
so ein hirnrissiger scheiss... echt...
Statt dem Herzstich kann man auch den Kiemenschnitt anwenden denn der ist sicherer als has kleine Herz zu treffen mit dem Messer.
mittlerweile ist etwa seit 15 jahren.