Film ab 16 mit Unterschrift?

17 Antworten

Wenn das Kino in Deutschland ist und sich an die Gesetze hält, dann ist die einzige richtige Antwort Nein. ihr kommt nicht rein. Nach Jugendschutzgesetz § 11 dürfen Kinder und Jugendliche nur in Filme die für ihr Alter freigegeben sind. d.h. in deinem Fall du darfst in Filme ab 0 / 6 / 12 Jahre. Filme ab 16/18 Jahre sind für dich Tabu. Nur bei Filmen ab 12 Jahren gibt es eine Ausnahme: Dort dürfen Kinder ab 6 Jahren in Begleitung der Eltern in einen Film ab 12 Jahren. Das Kino riskiert ansonsten eine Geldbuße im fünfstelligen Bereich

nein. und für wen soll die Unterschrift sein?

Lina185 
Fragesteller
 22.03.2013, 23:43

Vorne an der Kasse muss man ja ausweisen das wir so alt sind :-D

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SkyRRaZ  22.03.2013, 23:45
@Lina185

ne im Kino gehts nur mit Bgleitung der Eltern

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Mafinn  22.03.2013, 23:51
@SkyRRaZ

In Filme ab 16 kommt man generell nicht, wenn man nicht alt genug ist ^^

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feuerwehrfan  24.03.2013, 14:48

man kommt gar nicht rein

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Ist das nicht schön, wenn IMMER und IMMER wieder die gleiche Frage gestellt wird, die auch schon tausendmal gefragt und beantwortet wurde ?

FSK16 ist ab 16, egal wer dabei ist und egal wer irgendwas unterschreibt. JuSchG.

Warum gibt es wohl eine Altersbeschränkung für diesen Film? Damit ihn 14-jährige mit irgendeiner (wahrscheinlich noch gefälschten) Unterschrift von irgendwem auch immer doch ins Kino dürfen? Dann bräuchte man auch keine A,ltersbeschränkung, oder? Es wird also einen Sinn haben, weshalb der Film ab 16 Jahren ist. Und deshalb kannst du kommen, womit du willst, der Betreiber wird dich nicht reinlassen, denn er macht sich damit strafbar.

Aliha  22.03.2013, 23:48

Er macht sich nicht strafbar sondern begeht eine Ordnungswidrigkeit, ansonsten volle Zustimmung und DH.

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Weimaranerandy  22.03.2013, 23:51
@Aliha

Okay, aber selbst eine OWi ist meist mit einem Verwarngeld oder Strafgebühr behaftet. Und welcher Kinobesitzer sollte sich auf so etwas einlassen ... ?

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Aliha  23.03.2013, 00:00
@Weimaranerandy

Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Bußgeld geahndet und das kann in diesem Fall bis zu 1800€ betragen.

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ceevee  23.03.2013, 11:57
@Aliha

bis zu 1800€

Hast du da noch eine Null vergessen? Der Nutzer feuerwehrfan schreibt hier öfters von Strafen im Bereich von 10000 - 50000 €.

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ceevee  24.03.2013, 10:27
@uncutparadise

Naja, die 50000€ laut JuSchG §28 werden das Maximum sein. Aber die Zahlen aus dem Link von Aliha kommen mir ein wenig niedrig vor, 600€ (Der Regelsatz für den Verstoß) nimmt das Kino in einer Vorstellung doch eigentlich auch ein, wenn es den Saal halbwegs voll macht. Da würde es kaum Verluste machen, oder sind die 600€ für jeden Jugendlichen einzeln fällig, der sich reingeschlichen hat?

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Nein. nur wenn einer der Elternteile mitkommt um die DVD zu holen oder dem im Kino mit euch zu gucken.

altawas  22.03.2013, 23:43

nein auch mit eltern klappt das nicht

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Lina185 
Fragesteller
 22.03.2013, 23:46
@Mafinn

Warum geht das nicht mit Eltern? :) Bestimmt jetzt wegen DIESEM Film ?

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uncutparadise  23.03.2013, 23:09
@Lina185

@Lina185. Das Gesetz interessiert sich nicht für einen bestimmten Film, das hat Regeln für alle Filme und diese Regel sagt nunmal FSK16 erst ab 16, egal wie.

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