Feuerwerk NEM?

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Genau. In deutschland zulässige Raketen dürfen nur 20gr haben. Es gibt auch welche im Ausland die als f2 gelten aber 75gr haben, das wäre nicht erlaubt. Die Klasse 1.4 hat damit überhaupt nix zu tun. Sie sagt nur ob der Artikel massenexplosiv ist oder die Explosion sich nur auf den betreffenden Artikel beschränkt ohne umliegende ware in brand zu stecken.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Nebenjob bei Pyrotechniker/ Besitzer Erlaubnis §27 SprengG
Flieger2345 
Fragesteller
 15.12.2021, 21:51

Alles klar, danke. Das dachte ich mir bereits. Muss ich denn die Raketen beim Zoll wirklich anmelden oder reicht es darauf zu achten, dass sie "legal" sind? Steht ja so im Internet

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Kommt tatsächlich auf die Menge der Treibladung und natürlich die Feuerwerks Klasse an sowie das CE Zeichen. Solltest du natürlich Sachen kaufen sie hier nicht zulässig sind und du wirst an der Grenze kontrolliert sind die Feuerwerks Sachen weg die nicht zulässig sind.

Flieger2345 
Fragesteller
 15.12.2021, 21:52

Alles klar, danke. Das dachte ich mir bereits. Muss ich denn die Raketen beim Zoll wirklich anmelden oder reicht es darauf zu achten, dass sie "legal" sind? Steht ja so im Internet

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FunkeBeste  15.12.2021, 22:12
@Flieger2345

Anmeldung nur wenn du etwas aus einem Drittland einführst. Österreich zählt nicht dazu.

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Der Händler will wohl nur dein Geld, denn der redet Mist. 20g NEM pro Rakete.....Punkt !!!!

Das 1.4 ist nur die Gefahrgutklasse und hat mit der Kategorie-Einteilung (F1, F2 usw) nix zu tun.

Flieger2345 
Fragesteller
 15.12.2021, 21:51

Alles klar, danke. Das dachte ich mir bereits. Muss ich denn die Raketen beim Zoll wirklich anmelden oder reicht es darauf zu achten, dass sie "legal" sind? Steht ja so im Internet

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kaufi  15.12.2021, 21:52
@Flieger2345

Musst du nicht anmelden. Österreich ist ja kein Drittland.

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Mauli73  15.12.2021, 21:53
@Flieger2345

Aus Österreich kann man nichts nach DE einführen, sondern nur verbringen, somit mußt Du beim Zoll nicht anmelden.

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Bei Raketen gilt nicht mehr als 20g.

bei Böller gilt maximal 6g und nur Schwarzpulver kein Blitzknallsatz.

Bei Batterien gilt maximal 500g.

wenn eine Rakete also 25g hat darfst du diese Nicht mit nach Deutschland nehmen sofern du keine Erlaubnis Paragraph 27 SprengG hast.

Flieger2345 
Fragesteller
 15.12.2021, 21:53

Alles klar, danke. Das dachte ich mir bereits. Muss ich denn die Raketen beim Zoll wirklich anmelden oder reicht es darauf zu achten, dass sie "legal" sind? Steht ja so im Internet

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Ist doch simple Mathematik. 100g/4=25g.

Also hat eine Rakete 25g NEM. Somit ist diese Rakete trotz F2 in Deutschland verboten. Der Händler will bloß verkaufen, dem ist es völlig egal, ob DU ein Strafverfahren am Hals hast.

Flieger2345 
Fragesteller
 15.12.2021, 21:53

Ja das hatte ich ja in meiner Frage auch genau so vorgezeichnet. Es ging mir nicht um die Rechnung, sondern ob das stimmt was der Händler mir gesagt hat.

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schlappeflicker  15.12.2021, 22:04

Warum wiederholt du das, was der Fragesteller schon selbst vorgerechnet hat?

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Mauli73  16.12.2021, 00:20
@schlappeflicker

Weil der Fragesteller sich seine Frage selbst hätte beantworten können, wenn er das schon ausrechnen kann. Es gibt Gesetze und Verordnungen in Deutschland und ein Smartphone mit Internet hat doch angeblich auch jeder oder da brauch man bloß noch nachschauen. Da gibt es zum einen das SprengG, die 1. SprengV und die AO muß man nur nachlesen. Dann hätte er noch auf die Webseite des Zolls gehen können und hätte die Infos brühwarm nachlesen können.

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schlappeflicker  16.12.2021, 05:07
@Mauli73

Er war sich aber unsicher weil die Raketen trotzdem als f2 gekennzeichnet sind und ein Händler ihm sagte das es egal sei solange die Raketen in der lagergruppe 1.4 sind. Es ging darum was dann nun ausschlaggebend sei, da er zwei verschiedene Infos hat, und der Zoll auch nicht alle Infos da hat

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Mauli73  16.12.2021, 14:15
@schlappeflicker

Doch, der Zoll hat alle Infos die man brauch auf seiner Webseite, da steht auch dieser Satz:

zugelassene Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (z.B. Silvesterfeuerwerk) dürfen grundsätzlich ganzjährig von Personen über 18 Jahren eingeführt werden, ausgenommen hiervon sind pyrotechnische Gegenstände, die nur mit besonderer Erlaubnis vertrieben, überlassen oder verwendet werden dürfen. Bei den letztgenannten handelt es sich beispielsweise um Raketen mit mehr als 20 Gramm Netto-Explosivstoffmasse, sog. Schwärmer oder auch Knallkörper und Knallkörperbatterien mit sog. Blitzknallsatz.

Welche Information brauch man noch? Wenn die Gefahrgutklasse (hier 1.4.) eine Rolle spielen würde, würde es auch da stehen.Die ist für den Transport wichtig und das interessiert den Zoll nicht.

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schlappeflicker  16.12.2021, 15:05
@Mauli73

Genau das war es ja was er gesucht hat, ob 1.3 oder 1.4 in irgendeiner Weise eine Rolle spielt.

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