Feuerwehr G26?

4 Antworten

Hallo Hdflk,

die erste Frage sollte sein - und die kannst im Grunde genommen nur Du selbst beantworten - ob Dich Dein operiertes Knie in irgendeiner Art und Weise im Atemschutzeinsatz (Seitenkriechgang, Hindernisse überwinden etc.) stört bzw. behindert.

Denn die Tauglichkeit zum Atemschutzeinsatz "berechnet" sich ja aus viel mehr Bestandteilen als nur die arbeitsmedizinische Untersuchung nach G 26.3. Voraussetzungen sind u.a.

  • die gültige G 26.3
  • der abgeschlossene AGT-Lehrgang
  • die jährliche Belastungsübung
  • ein Einsatz unter PA bei Übung oder Realeinsatz
  • die aktuelle physische und psychische Verfassung

Sofern Dein Knie Dich nun im Atemschutzeinsatz behindert, ist der letzte Punkt schon einmal nicht erfüllt und Du bist solange nicht als AGT einsetzbar, bis die Verletzung vollständig abgeklungen ist.

Ob Du im nächsten Jahr die G 26.3 Untersuchung schaffst, das kannst Du Dir wahrscheinlich selbst am besten beantworten. Ist es Dir möglich, die Erforderliche Leistung auf dem Ergometer zu erbringen, also ca. 10 Min. Fahrradfahren mit steigendem Widerstand? Wenn ja, sollte die Untersuchung kein Problem sein. Wenn nein, dann ist die oben schon genannte "Physische Verfassung" für den AGT-Einsatz nicht gegeben.

Natürlich kannst Du die G 26.3 auch "einfach ausfallen" lassen... nur dann fehlt Dir eben dieser Bestandteil der Tauglichkeit... also kein Atemschutz.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr

Die G26 ist ja nur ein Teil der Voraussetzungen für das Tätig werden als AGT.

In der FwDV 7 steht unter Abschn. 3 auch was von "Einsatzkräfte, die unter Atemschutz eingesetzt werden, müssen .... zum Zeitpunkt der Übung oder des Einsatzes gesund sein und sich einsatzfähig fühlen."

So lange du nicht gesund bist und dich einsatzfähig fühlst brauchst du auch nicht zur Untersuchung gehen. Denn da steht auch: Die AGT müssen "erneut nach dem Grundsatz G 26 untersucht werden, wenn vermutet wird, dass sie den Anforderungen für das Tragen von Atemschutzgeräten nicht mehr genügen; dies gilt insbesondere nach schwerer Erkrankung oder wenn sie selbst vermuten, den Anforderungen nicht mehr gewachsen zu sein"

Also erst gesund werden dann neue G26.3. Die Untersuchung schafft man auch mit einem gebrochen Arm, einsatzfähig ist man dann noch lange nicht.

Denke auch dran das du deine jährliche Weiterbildung und die geforderte Einsatzübung machen musst bevor du wieder in den Einsatz gehst. Siehe Abschn. 6 der FwDV 7.

http://www.brand-kats-mv.de/static/BKS/Inhalte/FwDV_7-2005.pdf

Letztendlich kannst nur du sagen, ob du wieder fit genug bist. Du wirst ja sicher auch eine Physiotherapie machen. Der Therapeut wird bestimmt auch sehr realistisch einschätzen was geht und was nicht und falls nicht wirst du sie wohl oder übel verschieben müssen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Brandmeister und Notfallsanitäter bei der Berufsfeuerwehr

naja wenn du Sie nicht machst... ist da schlecht. Du kannst sie Absagen und wenn du wieder fit genug bist machen. aber garnicht machen wäre ja auch nicht gut