Feuerwehr bricht Wohnungstür auf nach Notruf?

6 Antworten

Hallo ikopi,

prinzipiell kommt erst einmal die Versicherung des Eigentümers für den Schaden an der Tür auf. Also bei einer Mietwohnung die Versicherung des Vermieters.

Diese wird den Fall dann prüfen und (da keine Versicherung gerne bezahlt), sofern sie irgendwelche angreifbaren Punkte findet, versuchen, sich das Geld von anderen (Personen oder Versicherungen) zurückzuholen.

Das kann die ältere Dame sein, die in der Wohnung lebt, wenn sie in irgendeiner Art und Weise schuldhaft zur Zerstörung der Tür beigetragen hat. Beispielsweise dann, wenn sie die Tür bewusst nicht geöffnet hat, obwohl sie es hätte können (eher unwahrscheinlich). Oder auch dann, wenn sie den Schlüssel verloren hat oder wenn sie in irgendeiner Form an der Tür manipuliert hat (Extra-Ketten und/oder Schlösser, von der die Hausverwaltung nichts wusste).

Die Feuerwehr wiederum ist nur dann haftbar, wenn sie mutwillig größeren Schaden als notwendig angerichtet hat. Aber auch das kommt in der Praxis so gut wie nie vor, denn wenn die Feuerwehr alarmiert wird, dann geht man generell von einer akuten Gefahr für Leib und Leben aus (sonst wäre ja der Schlüsseldienst angerückt und nicht die Feuerwehr), die dann im Fall der Fälle auch eine komplette Zerstörung der Tür im zeitkritischen Einsatz rechtfertigt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr

Der Schaden wird vom Wohnungseigentümer bzw. dessen Versicherung getragen.

Türöffnungen gehören bei uns zum Tagesgeschäft. Und hier übernimmt immer die Wohnungsgesellschaft, so sie der Eigentümer ist, die Kosten. Die Wohnungsgesellschaften bei uns, haben uns als Feuerwehr sogar einen Türöffnungssatz finanziert, um die Schäden an der Tür zu minimieren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich denke, dass in erster Linie der Eigentümer der Wohnung für die Beseitigung des Schadens sorgen muss (unabhängig vom Schadensgrund); inwieweit der Schaden dem Vermieter zugerechnet werden kann, müsste im Einzelfall geprüft werden, ob zb wie hier bei der alten Dame ein Notfall vorlag oder ob ein Mieter wieder mal betrunken in der Wohnung lag; vllt kann sich hier noch jemand zum Problem der Entschädigung durch eine Versicherung äussern

wohnungseigentümer. auf jedenfall nicht die feuerwehr

entweder die alte Dame oder du als Tochter, ob hier eine Versicherung greift? nachfragen

schleudermaxe  10.09.2019, 08:08

..... wirklich?

Zitat:

Der Vermieter muss normalerweise auch die Kosten selbst tragen, bzw. seine Gebäudeversicherung in Anspruch nehmen. 

Der Vermieter kann zwar versuchen, vom Mieter die Erstattung der Kosten zu verlangen, die er für die Beseitigung des Schadens aufgewendet hat - aber das ist nur in Ausnahmefällen berechtigt. Für die Kostenerstattung bzw. das Verlangen von Schadenersatz, reicht es nicht, wenn durch einen Polizeieinsatz oder die Feuerwehr die Tür beschädigt wurde.

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schleudermaxe  10.09.2019, 09:52
@peterobm

... und wem gehören die Türen einer WEG, etwa dem wohnenden Eigentümer?

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