Feststellungsbescheid, was heißt das für mich?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ob du vielleicht auf 50 GdB kommen könntest, können Dir die Fachleute des VdK genau beschreiben. Die beraten Dich auch zu einem möglichen Widerspruch.

Der Feststellungsbescheid mit GdB 40 eröffnet dir aber schon Möglichkeiten. Du erfüllst die Vorraussetzungen für eine Gleichstellung nach § 2 Abs. 3 SGB IX in Verbindung mit § 151 Absatz 2.

https://www.familienratgeber.de/lebensphasen/bildung-arbeit/gleichstellung.php

Damit wärst du Schwerbehinderten ( ab GdB 50) gleichgestellt und hättest somit alle Vorteile eines schwerbehinderten Arbeitnehmer.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das JC muss ( leider ) das machen , weil man mit einem GdB von 50 eher in eine Erwerbsminderungsrente kommen kann . Und dann muss nicht das JC , sondern andere müssen Geld für dich zahlen.

Frag einfach nach , ob du einen Widerspruch machen sollst, es war schließlich ihre Idee.

Und frag auch , ob sie wollen, das du Erwerbsminderungsrente bekommst ............Hast du schon mehr als 5 Jahre versicherungspflichtig gearbeitet ?

Oder es ist für den Sozialhilfeträger...............

Hallo,

du solltest tatsächlich Widerspruch einlegen.

Mit 40% kannst du nichts anfangen, kannst kaum Unterstützung bekommen.

Alles Gute

Das sind keine % sondern Grade.

Was erwartest du dir denn, was dir der GdB bringt? Das muss dir erstmal klar werden. Ansonsten brauchst du auch keinen Widerspruch einlegen. Außerdem wolltest du das doch gar nicht sondern das AA. Leg den Bescheid vor und fertig.