Ferienjob richtig kündigen?

2 Antworten

...du hast wohl einen Minijob. Da mußt du schriftlich kündigen mit einer Frist

von 4 Wochen zum 15. oder Ende des Monats.

Hast du eine Probezeit mit verkürzter Kündigungsfrist? Falls keine Probezeit vereinbart ist und auch kein Tarifvertrag Anwendung findet, musst Du schriftlich mit der Frist von vier Wochen zum 15. oder ein Ende eines Monats kündigen. Das wäre jetzt erst zum 31. Oktober möglich.

Kündigungen in elektronischer Form sind nicht wirksam. Es muss zwingend schriftlich sein.

Es wird doch wohl eine Firmenanschrift geben. An die schickst Du die Kündigung oder gibst sie selbst ab. Wenn das beim Chef nicht möglich ist, gibt es doch bestimmt jemanden im Betrieb, der dort das "Sagen" hat.

Du brauchst nicht viel schreiben. Es genügt z.B.:

"Sehr geehrter Herr.....hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag fristgerecht zum.....MfG"