Ferienjob Feiertagsvergütung trotz Kündigung ein Tag später?

3 Antworten

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Betraegt die Kuendigungsfrist einen Arbeitstag oder einen Kalendertag?

Wenn Kalendertag, kannst du die Kuendigung noch heute zu den Burooeffnungszeiten abgeben, Dann ist morgen der letzte Tag des Arbeitsverhaeltnisses. Du bekommst dann also den Karfreitag noch bezahlt, den Ostermontag aber nicht mehr.

Oder du gibst die Kuendigung am naechsten tag ab, an dem der Betrieb geoeffnet ist. Das duerfte dann der Dienstag sein. In dem fall endet das Arbeitsverhaeltnis am Mittwoch und du bekommst auch noch den Ostermontag bezahlt, musst aber am Dienstag und am Mittwoch noch arbeiten. Daran wuerde es auch nichts aendern, wenn du die Kuendigung schon frueher in den Firmenbriefkasten einwirfst. Zugang waere dann trotzdem erst der erste Tag, an dem das Buero wieder geoeffnet ist.

Ist es aber ein Arbeitstag, endet das Arbeitsverhaeltnis bei einer Einreichung der Kuendigung noch heute erst am Dienstag (davon ausgehend, dass der Samstag bei euch arbeitsfrei ist). Du bekommst dann den Karfreitag und den Ostermontag bezahlt, musst aber am Dienstag noch arbeiten. Gleiches gilt fuer den fall, dass der Kuendigungszugang erst am Dienstag erfolgt, nur dass du dann auch noch am Mittwoch arbeiten musst.

xAaron 
Fragesteller
 14.04.2022, 15:56

Also im Vertrag steht:

"Das Arbeitsverhältnis kann auch während der Dauer der Befristung mit einer Frist von einem Tag von beiden Vertragspartnern gekündigt werden."

Ich habe mal die Personalerin gefragt, ob die Feiertage bei mir bezahlt werden und sie meinte, ich würde nur für die gearbeiteten Stunden und nicht an den Feiertagen bezahlt werden. Im Vertrag ist bei der Vergütung auch ein Stundenlohn und kein Wochen-/Monatslohn o. Ä. aufgeführt. Sicher, dass ich einen Anspruch auf Entfeldfortzahlung/Gehalt an den Feiertagen habe?

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Bei allem Respekt, aber: Stell Dich nicht so an. Du machst einen Ferienjob in den Osterferien, der demnach kaum länger als 2 Wochen dauern kann. Du bist ungelernter Schüler. Da ist es vermessen sich über Mindestlohn zu beschweren. Zieh es durch und freu Dich über das viele Geld!

Wird denn in der Fabrik auch an den Feiertagen gearbeitet? Nur wenn wirklich komplett zu ist, hättest Du ggf. Anspruch auf Entlohnung an den Feiertagen.

DerCaveman  14.04.2022, 09:41
Nur wenn wirklich komplett zu ist, hättest Du ggf. Anspruch auf Entlohnung an den Feiertagen.

Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung an Feiertagen entsteht immer, wenn Arbeit wegen eines Feiertags ausfaellt. Ob da in anderen Abteilungen trotzdem gearbeitet wird, spielt dafuer keine Rolle.

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Wird dort am Montag gearbeitet? Ansonsten geht deine Kündigung am Feiertag nicht zu, sodass du Dienstag noch arbeiten müsstest.

DerCaveman  14.04.2022, 09:20

Und am Mittwoch auch noch. Die Kuendigung geht ja dann erst am Dienstag zu und die eintaegige Kuendigungsfrist beginnt (und endet) dann erst am Mittwoch.

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john4711  14.04.2022, 09:21
Ansonsten geht deine Kündigung am Feiertag nicht zu, sodass du Dienstag noch arbeiten müsstest.

Und wenn die Kündigungsfrist tatsächlich einen Tag beträgt, würde eine Kündigung, die am Dienstag zugeht, auch frühestens zum Ende des Mittwochs wirksam, sodass der Fragesteller den Mittwoch also auch noch arbeiten müsste.

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xAaron 
Fragesteller
 14.04.2022, 19:36

Ich glaube nicht, ich arbeite dann ja auch nicht. Aber wenn ich heute also am letzten Arbeitstag vor Dienstag meine Kündigung abgebe, bekomme ich die Feiertage doch nicht mehr vergütet oder muss ich dann eben am Dienstag nochmal arbeiten?

Ich habe mal die Personalerin gefragt, ob die Feiertage bei mir bezahlt werden und sie meinte, ich werde nur für die gearbeiteten Stunden und nicht an den Feiertagen bezahlt.

Im Vertrag ist bei der Vergütung auch ein Stundenlohn und kein Wochen-/Monatslohn o. Ä. aufgeführt, ich meine aber im Internet gelesen zu haben, dass der Anspruch auf Entgeldfortzahlung nicht im Vertrag außer Kraft gesetzt werden kann. Sicher, dass ich einen Anspruch auf Engeldfortzahlung/Gehalt an den Feiertagen habe?

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