Falsches Auto geliefert - Rechte?

6 Antworten

Ist der schon ausgeliefert an dich und zugelassen ? Das solltest du aber zu erstmal mit dem Verkäufer besprechen. "falsche Ausstattung" ist ja auch ein weiter Begriff. sein. Vielleicht könnt ihr euch einigen (finanziell) und du nimmst ihn doch so wie er jetzt ist. Sonnst denke an die vielleicht neue längere Lieferzeit.

Schadenersatzansprüche gegenüber dem Autohaus sehe ich da nicht wirklich. Du hättest dein Auto nicht vorher verkaufen müssen.

Vorbehaltlich etwaiger vertraglicher Absprachen insb. zum Liefertermin:

War ein verbindlicher Liefertermin festgesetzt und ist jetzt abgelaufen? Dann hast du jetzt grds. Anspruch auf Ersatz deines Verzögerungsschadens (sofern der Verkäufer nicht nachweisen kann, dass er die falsche Lieferung nicht zu vertreten hat).

Eine Fahrzeugübergabe hat ja offensichtlich noch nicht statt gefunden, weshalb du ja noch nicht der Eigentümer des Fahrzeuges bist. Dieser Rücklauf ist gewissermaßen eine verlängerte Lieferfrist, wegen derer du jetzt keinen Anspruch auf Nutzungsausfall. Deshalb solltest du eher nach Schadenersatz bei Nichteinhaltung der Lieferung googeln. Da gibt es haufenweise Klagen, Urteile, Grundsatzurteile usw.

AuroraAlpha  18.05.2018, 21:22

Nutzungsausfall ist also nicht vom Schadensersatz erfasst?

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vierfarbeimer  18.05.2018, 21:36
@AuroraAlpha

???

Wenn ein Schaden entstanden ist, kann man natürlich einen Nutzungsausfall gelten machen. Es ist aber doch kein Schaden entstanden.

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AuroraAlpha  18.05.2018, 21:42
@vierfarbeimer

Aber sicher ist ein Schaden entstanden - nämlich dass er kein Kfz hat. Der Nutzungsausfall selbst kann als Schadensposten kommerzialisiert werden. Je nachdem wie eng der Fragesteller Verkauf seines Alten und Lieferung seines Neuen getaktet hat, steht ein Mitverschulden im Raum, aber der Schadensersatzanspruch als solcher steht wie ne 1, wenn der Liefertermin fest zugesagt war.

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AuroraAlpha  18.05.2018, 21:52
@vierfarbeimer

Genau das habe ich ihn schon weiter unten gefragt. Worum es mir bei deiner Antwort ging: du differenzierst nicht nachvollziehbarerweise zwischen Nutzungsausfall und SE wegen ‚Nichteinhaltung der Lieferung‘.

Der Nutzungsausfallschaden ist als Schadensposten im Rahmen des Verzugsschadens (SE wegen Verzögerung der Leistung) ersatzfähig. Deine Differenzierung ergibt keinen Sinn. Bei dir klingt das so, als würde es das eine oder das andere geben.

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Was steht ib dem Kaufvertrag darüber?

Du hast den Wagen nicht angenommen aufgrund der falsch Lieferung. Ich würde sagen da geht das Recht was du hättest wenn du den Wagen angenommen hättest flöten. Ist keine verbindliche aussage von mir aber wie gesagt, schau mal was in deinem vertrag steht

AuroraAlpha  18.05.2018, 21:19

Welches Recht geht wie wo flöten?

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Yvonne0809  19.05.2018, 12:24
@AuroraAlpha

Ein Recht bezogen darauf das ihm ein ersatzauto gestellt wird da er das Auto nicht angenommen hat und somit noch nicht der Eigentümer war.

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AuroraAlpha  20.05.2018, 00:53
@Yvonne0809

Hat leider nur alles nichts mit dem zutun, was der Fragesteller gefragt hat. Was hat der Eigentumserwerb mit den Mängelgewährleisfungsrechten zutun? Nichts.

Und noch weniger hat das was damit zutun, dass er die Sache nicht angenommen. Hat, weil sie nicht wie geschuldet erfolgt ist. Eine Leistung nicht wie geschuldet muss er nicht annehmen, damit kommt der Schuldner in Verzug, sofern der Liefertermin fix war. Und dann hat er auch nem Schadensersatzanspruch nach §§ 280 I, II, 286.

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Danke für die Antworten und Fragen. Zur Klarstellung: der Wagen ist vom Autohaus -Service- zugelassen worden und kam per Spedition. Der andere war vorerst nicht lieferbar, war die Begründung. Deshalb haben sie den jetzigen geschickt. Ohne mich zu informieren. Nachbessern geht technisch nicht. Liefertermin war eigentlich später. Der ist aber wohl nicht einzuhalten. Deshalb die Nummer. Ich hab mich darauf verlassen. Nun ist mein anderer weg und ich brauch einen Wagen.

toylex  19.05.2018, 15:47

Das kommt dabei raus wenn man über das Internet nur mal so ein Auto bestellt. Kann ich nicht wirklich verstehen. Viel Spass beim Rechtsstreit. Ohne Anwalt und Gericht wirst du kein anderes Auto bekommen.

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LouPing  28.04.2019, 11:36
Nun ist mein anderer weg und ich brauch einen Wagen. 

Du solltest hier keine Kompromisse eingehen! Bestehe auf das Fahrzeug welches du bestellt hast.

Mit der Annahme der falschen Lieferung spielst du dem Hersteller und dem Händler in die Hände, die wissen das und setzten dich mit deiner Not unter Druck.

Bleibe hartnäckig- verweigere die Annahme des falschen Fahrzeuges und suche auf die schnelle eine möglichst private Lösung (Familie) an ein Auto zu kommen. Nebenbei kann sich ein Anwalt um evtl. rechtmäßigen Schadensersatz kümmern.

Zeitdruck und Not sind miese Begleiter und verschaffen immer nur dem anderen Vorteile. Bleibe gelassen und beharre auf die Erfüllung des Kaufvertrages.

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