Ebay falscher Artikel geliefert was tun?

4 Antworten

Zunächst solltest du dich an den Verkäufer wenden und mit ihm klären, wie es zu der falschen Lieferung kommen konnte? Grundsätzlich gilt Folgendes. 

Es wurde eine rechtsgültiger Kaufvertrag gem. § 433 BGB geschlosen

§ 433 BGB Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Wer bezahlt die Rücksendekosten?

Entspricht der die gelieferte Ware nicht der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit, stellt dies einen Sachmangel dar. Alle anfallenden Kosten die erforderlich werden um dir eine mangelfreie Sache zu verschaffen trägt der Verkäufer.

Dies ist gesetzlich geregelt im § 439 BGB Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) 1Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. 

2Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. 

3Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen

Gut zu wissen:

Ein Rückversand der Ware sollte ausschließlich mit einem Sendungsnachweis erfolgen. Diese Versandkosten sind auch dann vom Verkäufer zu tragen, wenn dieser die Ware selbst auch ohne Sendungsnummer verschickt hat. Sollte die Ware verloren gehen, bist du nachweispflichtig!

Zudem bist du nicht verpflichtet die mangelhafte Ware an den Verkäufer zu versenden ohne zuvor eine mangelfreie Sache erhalten zu haben (4).

Als Käufer hast du eine Reihe von Gewährleistungsansprüchen. Geregelt ist dies in § 437 BGB Rechte des Käufers bei Mängeln.

Google-Tipp: § 437 BGB

Möchtest du den Artikel trotz des Mangels behalten, z.B. weil lediglich die Farbe eine andere ist: Blau statt Rot

hast du das Recht der Minderung des Kaufpreises

Anhand einer durch die Gerichte anerkannten Formel kann der Preis für eine Kaufpreisminderung errechnet werden.

Die Differenz zwischen dem ersten Kaufpreis und dem geminderten Kaufpreis muss dir der Verkäufer erstatten.

Wichtig zu wissen:

Um Ansprüche geltend machen zu können schreibt der Gesetzgeber eine bestimmte Reihenfolge vor, die eingehalten werden muss um z.B. das Recht auf Schadenersatz nicht zu verwirken.

Allgemein dargestellt sieht diese Reihenfolge bei Mängeln so aus:

  1. Kaufvertrag
  2. Frist zur Nacherfüllung (10 Tage) setzen
  3. Wirksamer Rücktritt vom Kaufvertrag (Einschreiben/Rückschein)
  4. Kaufpreiserstattung 
  5. Anspruch auf Schadenersatz

Wichtig zu wissen

Zunächst sieht der Gesetzgeber vor, dem Verkäufer die Möglichkeit zu gewähren, den Kaufvertrag doch noch erfüllen zu können. (Nacherfüllung des Kaufvertrags)

Dem Verkäufer entsteht eine Erstattungspflicht erst nach dem Rücktritt vom Kaufvertrag.

Von der Rückerstattung des Kaufpreises bleiben die Gewährleistungsansprüche des Käufers unberührt. Käufer die die Kaufpreiserstattung oder Schadenersatz verlangen ohne dem Verkäufer zunächst die die Möglichkeit zur Nacherfülung gegeben haben, riskieren ihre kompletten Ansprüche zu verwirken. In diesem Fall besteht nicht einmal mehr der Anspruch, sein Geld zurück zu bekommen.

Ist nicht sind kompliziert wie es den Anschein macht. Aber zu komplex um jedes Detail zu beschreiben.

Bei Fragen kannst du dich aber gerne an mich wenden. Ich erkläre dir dann ausführlich was gemeint ist.

Frag doch erstmal beim VK nach?!

Und / oder, sollte es bei einem gewerblichen VK ersteigert worden sein, dann steht dies in den AGB / Nutzungsbedingungen / Widerrufsrecht. Gerade im gewerblichen Bereich gab / gibt es ständig Änderungen, dass eh kaum noch jemand durchblickt.

Mein letzter Fall mit einem Privatverkäufer war so, dass ich dann den richtigen Artikel nachgeschickt bekommen habe und den alten behalten konnte. 

Alles nur eine Frage der richtigen / netten Kommunikation ... :)

heurekaforyou  04.10.2017, 18:31

Stimmt. Das kann ich nur bestätigen. Insbesondere wen die Rücksendung, Verwaltung usw. teurer ist als der Gewinn, den der Verkäufer machen kann, wird darauf gerne verzichtet. 

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Da der Artikel in dem Fall von der Beschreibung abweicht, hast du auch bei einem Privatverkäufer ein Rückgaberecht.
Das Porto muss er tragen.

Wenn der Verkäufer versehentlich das falsche schickte, zahlt er.