Fake Personalausweis nur für Clubs Bars etc?

7 Antworten

Tja..was käme da zusammen?

§ 276 Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen

in der Absicht, dessen Gebrauch zur Täuschung im Rechtsverkehr zu ermöglichen, sich oder einem anderen verschafft, verwahrt oder einem anderen überläßt,wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

oder

§ 281 Mißbrauch von Ausweispapieren

Wer ein Ausweispapier, das für einen anderen ausgestellt ist, zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht, oder wer zur Täuschung im Rechtsverkehr einem anderen ein Ausweispapier überläßt, das nicht für diesen ausgestellt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. 2Der Versuch ist strafbar.

Damit ist es ja nicht getan. Da reitest du dann noch andere mit hinein. Deine Eltern.

§ 832 BGB - Haftung des Aufsichtspflichtigen

Entsteht dem Clubbesitzer ein Schaden, haften deine Eltern. Beispiel: Durch die polizeiliche Kontrolle entgehen diesem Einnahmen, die er zivilrechtlich einklagen kann.

Alles natürlich abhängig von deinem Alter. :)

Antwort auf deine Frage: Lass die Finger davon!

Nein, würde ich nicht. Denn wenn es zu einer Schlägerei kommen sollte, dann kann ggf. jemand von der Polizei kommen und die Daten aufnehmen... und da könnte ggf. auffallen, dass du das Ding gefälscht hast.

Und das Fälschen von Ausweispapieren und anderen Dokumenten ist eine STraftat... zumal du vermutlich noch nicht alt genug bist, um in Bars und Clubs zu gehen, also halte dich an die Altersbeschränkungen und habe so deinen Spaß

Fake Personalausweis = Urkundenfälschung. Keine gute Idee, wenn Du aus deinem Leben mehr machen willst als nur Schläger zu werden.

Die Security-Mitarbeiter in dem Club haben mindestens die Ausbildung nach §34a GeWO, gefordert für Aufgaben im Bewachungsgewerbe. Und dort lernt man unter Anderem gefälschte Ausweisdokumente zu erkennen. Das die im Anchluss nach Feststellung eines gefälschten Personalausweises die Polizei rufen müssen, sollte dir dann klar sein.

"Kann man das machen" - Können schon.. Sollte? Niemals.

Das Fälschen von Personalausweisen, Schülerausweisen, etc. ist unter anderem Urkundenfälschung nach §267 StGB und kann dir ne saftige Geldstrafe oder Knast (bis 5 J.) einbringen. Und sollte etwas passieren (z.B. Razzia in großen Clubs) bist du richtig gearscht.

geh doch einfach der ganzen sche*** aus dem weg dann kommt es garnicht erst dazu.

schon mal daran gedacht ? wenn die merken dass der ausweis gefälscht ist droht dir viel mehr als wenn die ne schlägerei aus einander bringen müssen an der du beteiligt bist