Fahrer beinahe Kind umgefahren. Sollte das gemeldet werden?
Heute hat ein Autofahrer einem Kind, welches gerade über die grüne Fußgängerampel gehen wollte, die Vorfahrt genommen. Das Kind ist in letzter Sekunde zurückgewichen. Das Auto ist viel zu schnell und ohne zu bremsen weitergefahren. Ich habe mir das Kennzeichen notiert. Sollte ich das melden? Es ist glücklicherweise nichts passiert, aber sowas sollte doch nicht ungestraft bleiben oder? Der Unfall hat sich heute in Rheine ereignet. Vielleicht lesen die Eltern dies vielleicht. Ich bin umgedreht und wollte nach dem Kind sehen, aber habe es nicht mehr sehen können.
5 Antworten
Ich würde es melden. Und wenn es nur dazu führt, dass an der neuralgischen Stelle mal die Verkehrspolizei etwas genauer hinschaut.
lg, Nicki
Wenn allein du dir irgendwas gemerkt hast, dann steht Aussage gegen Aussage. Insofern ist die wahrscheinlichkeit dass dabei was rumkommt denkbar gering und auch das Interesse das zu verfolgen stelle ich mir nicht massiv vor, denn es ist ja letztlich auch nichts passiert.
Einfach bei der Bußgeldstelle mit Uhrzeit und Kennzeichen melden.
Es ist ja nichts passiert, also kann auch nichts bestraft werden. Abgesehen davon ist es wohl kaum objektiv beweisbar.
Dass über Rot gefahren wurde, steht nirgends. Es kann genauso gut ein Abbieger gewesen sein...
Kannst Du machen, aber da wird wahrscheinlich nichts bei rumkommen. Du sagst ja, der Fahrer sagt nein. Ggf. wars das dann schon.
Stimmt natürlich, es war nur erschreckend das mitanzusehen und irgendwie hat man angst, dass sowas nochmal passiert oder schlimmer..
Grundsätzlich war das überfahren einer roten Ampel mit Gefährdung.. Passiert ist schon was.
Aber ja, beweisen wird schwierig.