Ex Frau verbietet Vater sein Kind mit neue Partnerin ins Bett zu nehmen?

12 Antworten

Sie darf Wünsche äußern beispielsweise sagen dass die Kinder lieber um diese Uhrzeit keinen Kuchen essen sollen, er Ihnen aber alternativ um eine andere Uhrzeit welchen geben kann.

Man kann sich als Eltern austauschen. Vielleicht hat sie beobachtet, dass es den Kindern nicht 'gut tut' Nachmittags noch Kuchen zu essen (verstehe ich nicht aber egal).

Ansonsten darf sie gar nichts. Sie kann euch nicht einfach Dinge verbieten und euch die Kinder 2 Wochen nehmen. Ich glaube sie ist krankhaft eifersüchtig und sucht nach Gründen dir die Kinder wegzunehmen.

Kessie1  21.08.2020, 09:28

Genau so ist es! Die Mutti kann sich scheinbar nicht ordentlich unterhalten sondern reagiert mit Verboten. Und das steht ihr nicht zu!

0

Die will ihren Ex noch weiter "dominieren" und ihre persönlichen Wünsche auf biegen und brechen durchsetzen.

Ich hatte so eine ähnliche Situation. Ich bin dann zum Jugendamt gegangen, das für meinen Sohn zuständig war und habe denen die Situation geschildert, dass ich jedes Wochenende an dem mein Sohn bei mir war eine Liste bekommen habe, was ich mit ihm machen soll. Die haben dann ein Gespräch zu viert organisiert, in dem meiner Ex dann von zwei Jugendamt Mitarbeiterinnen gesagt wurde, dass es sie nur etwas angeht was ich mit meinem Sohn an meinen Wochenenden mache, wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegen würde und das können sie nach Gesprächen mit mir und meinem Sohn absolut nicht feststellen.

Danach lief das alles viel besser.

Kessie1  21.08.2020, 09:47

Schön mal eine Aussage von einem Betroffenen zu lesen.

0

Nun ich bin immer etwas misstrauisch, wenn sich die neue Partnerin in die Konflikte und Meinungsverschiedenheiten der Eltern einmischt. Das macht die Konflikte und die Beziehungen untereinander nicht einfacher, um nicht zu sagen, es stachelt sie an.

Aus meinem Bekanntenkreis habe ich schon mehrfach gehört, dass gerade das Jugendamt es nicht besonders gerne sieht, wenn Kinder mit zunehmendem Alter im Bett von Papa und neuer Partnerin schlafen, umgekehrt natürlich auch.

Irgendwie kann ich da die Mutter schon verstehen.

Selbst aus meiner Sicht als ehemaliges Scheidungskind, finde ich das nicht so gut.

Der Rest mit dem Kuchen etc. kann ich nicht nachvollziehen, finde ich überzogen.

Halte dich besser zurück und lass die Eltern ihre neuen Konstellation untereinander selber regeln.

Die Ex hat sich da überhaupt nicht einzumischen und das würde ich mir auch verbitten!

Wie bescheuert manche Frauen sind :-(.

Er soll ihr mal klar machen, dass er ein Umgangsrecht hat welches sie auch nicht nach Gutdünken beschneiden kann.Und wenn er den Kindern mal Kuchen serviert am Mittag, dann kann man wohl kaum von schlechter Ernährung sprechen. Die Ex überschreitet Grenzen, mischt sich ein wo es sie nichts angeht und verhält sich einfach nur peinlich!

Er soll zum einen zum Jugendamt gehen und dort bitten, ob man mal ein Gespräch zu Dritt führen könnte. Aber niemals gegen die Ex wettern, sondern betonen, dass es ihm nur ums Kindeswohl geht und er nicht verstehen kann, warum sie das Verhältnis boykottieren möchte.

Sie ist sogar gesetzlich verpflichtet ALLES zu tun um den Umgang mit dem Vater zuzulassen und sich nicht negativ zu äußern. Es sei denn, er gefährdet das Kindeswohl. Aber davon kann hier wohl keine Rede sein! Und wenn ein 5jähriger mal ins Bett kommt, dann ist das nichts was eine Aufregung wert wäre oder wo man sagt: also das geht ja mal gar nicht...

Sie kann scheinbar auch die neue Partnerschaft nicht akzeptieren. Aber da rein zu reden hat sie nicht das Recht zu!

Einfach lächerlich solche Tussen! Da kann ich mich als Mutter echt drüber aufregen!

Die Kindesmutter ist verpflichtet, den Umgang dem anderen Elternteil zu gewähren und ferner auch zu fördern. Wenn der Umgang dennoch trotz einer gerichtlichen Umgangsvereinbarung verweigert wird, so kann das Familiengericht gegen den der den Umgang verweigert ein Ordnungsgelt festsetzen lassen.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/was-kann-ich-tun-wenn-mir-als-vater-der-umgang-mit-meinem-kind-verweigert-wird_070366.html#:~:text=Die%20Kindesmutter%20ist%20verpflichtet%2C%20den,verweigert%20ein%20Ordnungsgelt%20festsetzen%20lassen.

Und wenn es nicht anders geht, dann soll er einen Anwalt einschalten und dann vor Gericht gehen. Ein Richter wird Madame schon erzählen was sie darf und wo übergriffiges Verhalten anfängt.

Und es ist ja wohl kaum so, dass er die Kinder von Früh bis Spät mit Kuchen und Pommes vollstopft! Da können sich die Gesundheitsfanatiker mal wieder beruhigen und einfach mal drüber nachdenken, was gewesen wäre, wenn Mutti dem Kind nun Kuchen gegeben hätte. Nichts wäre gewesen! Sie darf und bei ihm macht sie die Welle. Lächerlich!

Es kann nicht sein, dass du das Feld räumen sollst, damit die Ex zufrieden ist.

Sie kann verlangen was sie will, ob ihr euch daran haltet ist eine andere Sache.

Solange ihr euch kümmert ist es völlig egal was sie für Animositäten hat.