Eventuell 3 Wochen krank geschrieben?
Hi
Ich bin mittlerweile im 2. lehrjahr und muss beim arbeiten immer schwere glasscheiben hin und her tragen.
Irgendwie hab ich mich wohl verhoben. Ich hab sehr starke rückenschmerzen an der gleichen stelle und es wird einfach nicht besser. Jetzt bin ich schon die 2. woche krank und hab die Befürchtung, ich könnte noch eine fehlen.
Kann kaum sitzen, habe stetig schmerzen und es ist mir nicht möglich, mich groß bzw lang zu bewegen.
Habe fürchterliche Angst, ich könnte rausgeschmissen werden. Bin noch in der Probezeit.
Ein attest hab ich immer abgegeben.
Ich weiss auch nicht ganz, was ich mir hiervon erhoffe. Bin nervlich einfach total am ende.
5 Antworten
Während der Probezeit krank zu sein, ist natürlich sehr unschön. Was daraus wird, hängt letztendlich von Deinem Chef ab.
Wenn Du Dich aber vorbildlich verhältst, zuvorkommend warst und die Krankmeldungen fristgerecht abgibst, also Dir sonst nichts negatives zu Schulden kommen lässt, solltest Du trotz Krankheit nicht rausgeworfen werden.
Was sagt denn Dein Arzt dazu, dass die Beschwerden nicht besser werden?
Probezeit
Im 2. Lehrjahr?
Das wäre nur möglich, wenn der Fragesteller den Ausbildungsbetrieb gewechselt und dort jetzt eine erneute Probezeit hätte.
Das verstehe ich nicht. Im zweiten lehrjahr und in der Probezeit? Die ist schon lange vorbei.
Krankheit schützt keine Kündigung..
Hast du übrigens mal Massagen versucht? Was sagt der Arzt dazu?
Genau. Selbst in der Ausbildung kann eine Krankheit nicht 100% vor einer Kündigung schützen.
Nachtrag:
Im zweiten lehrjahr und in der Probezeit?
Das wäre möglich, sollte der Fragesteller zwischenzeitlich den Ausbildungsbetrieb gewechselt habe; der neue Betrieb darf dann wieder eine Probezeit verlangen.
Du bist im 2. Lehrjahr und noch immer in der Probezeit?
Das kann nicht sein.
Welcher Arzt hat dich denn untersucht und krank geschrieben?
Warst du bei einem Orthopäden/Chiropraktiker, der dich mal auf eine evtl. Wirbelblockade untersucht hat?
Da in dieser Ausbildung ja das Tragen von schweren Glasscheiben auch in Zukunft erforderlich ist, wirst du die Ausbildung vielleicht nicht fortführen können.
die Probezeit kann nur maximal 6 Monate betragen.
daher kannst du nicht einfach so rausgeschmissen werden.
In der Ausbildung beträgt die Probezeit maximal 4 Monate, nur in der Ausbildung der Kranken- und Gesundheitspflege sind es fest 6 Monate.
In der Ausbildung erst einmal doch - es sei denn, es ist eine Erkrankung, die eine erfolgreiche Ausbildung unmöglich macht.