Elektrofirma mit Maler? Geht das?

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Wenn du eine Elektrikerfirma hast, solltest du auch Meister sein oder einen Meister angestellt haben. Dann darfst du im Rahmen deiner Elektroarbeiten als Nebenleistung auch über die von dir verlegten Leitungen rübermalern. Wenn du also die Wand aufmachst, deine Elektroarbeiten machst, darfst du natürlcih die Wand wieder zumachen und die Wandfarbe nacharbeiten.

Du darfst aber keine Malerarbeiten anbieten, bewerben oder ausführen, die nicht im rahmen deiner Elektroarbeiten notwendig sind. Das darf nur eine Malerfirma, denn auch das Maler- und Lackiererhandwerk ist zulassungspflichtig, d.h. du brauchst auch diesen Meister.

Nein, Du kannst alles anbieten was Du legal ausführen darfst. Eine OP am offenen Herzen z.B. darfst Du nicht ausführen und damit auch nicht anbieten.

Wenn Du keinen Meister hast darfst Du nicht mit "Meister" werben, Du darfst aber einen "Malerservice" anbieten.

Im Prinziep ist die einzige Einschränkung die Du hast das Du keine Maler ausbilden darfst.

rudelmoinmoin  10.08.2012, 14:35

alles falsch verstanden

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Commodore64  10.08.2012, 14:49
@rudelmoinmoin

Brauchst Du eine Zeichnung? :p

Mit "legal ausführen" meine ich alle Tätigkeiten wozu man keinen Meisterschein oder andere Qualifikationen braucht.

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Geochelone  10.08.2012, 17:23

Was soll denn Malerservice sein ? Deine Aussage, dass der alles tun darf - außer Maler ausbilden - ist absolut falsch ! Wer gewerbsmäßig Maler- und Lackierarbeiten anbietet oder ausführt bedarf der Zulassung der Handwerkskammer. Und die bekommt man nur als Meister oder Altgeselle.

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Commodore64  10.08.2012, 20:39
@Geochelone

Der hat einen Elektrobetrieb. Wenn der nach dem verlegen der Kabel die Wand an malt, kommt dann die Maler Mafia und bricht dem die Beine?

Der malert ja nicht Hauptberuflich ohne Elektro.

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Geochelone  11.08.2012, 08:55
@Commodore64

Natürlich darf er die Wand, in die er sein Kabel verlegt hat hinterher bemalern. Aber seine Frage war, ob er Malerarbeiten anbieten darf ! Und das darf er nicht.

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die Anmeldung kannst du dir sparen. als Handwerksbetrieb kannst du auch, sofern es nicht den Schwerpunkt bildet, auch fachfremde Tätigkeiten ausführen.

was das einstellen des Malergesellen angeht, da müsstest du dich noch einmal beraten lassen, da ändert sich laufend alles mögliche. aber so weit ich das überblicke, dürftet ihr einfachere malertätigkeiten auch mit ausführen. die Handwerkskammer kann auskunft erteilen.

am besten dort mal konkret fragen

lg, anna

ja kannst du. Du meldest ja ein gewerbemäßiges Treiben an. Das ist nicht limitiert auf eine Tätigkeit. Nur die Tätigkeiten die man eben nur als Meister darf, die kannst du nicht anbieten. Beim Elektro wahrscheinlich häufiger anzutreffen als beim Maler.

ja sowie du ein gewerbeschein hast kannst du alles anbieten, was keinen meisterbrief benötigt, und das ist sehr viel

Geochelone  10.08.2012, 17:20

Quatsch...Sowohl Elektriker als auch Maler sind zulassungspflichtige Handwerksberufe !

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