Einzelhandel mit Kaffeeausschank oder nicht?

2 Antworten

wenn Du den "Vorort-Verzehr" durch Sitzmöglichkeiten anbietest, unterliegst Du dem Gaststättengesetz Deines Bundeslandes. Das bedeutet unter anderem, das Du sowohl die Mitarbeiter-Infrastruktur, wie auch die Gäste-Infrastruktur vorhalten mußt. Personaltoiletten, gtrennt von Gäste-Toiletten, Sozialrüme zum umkleiden und duschen der Mitarbeiter, Umweltschutzmaßnahmen (Abluftanlage in der Produktion) .....

LuLaFleur 
Fragesteller
 07.04.2015, 09:30

Vielen Dank für ihre Antwort. Die Kaffeebar wird winzig sein und ich weiß von Cafés die auch Croissants aufbacken, sowie Panini toasten und die keine Abluftanlage dafür benötigen. Ich werde mich also bei den öffentlichen Stellen erkundigen.

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Fragen, aber bei den richtigen Stellen.

Gewerbeamt, Buchhandel, Cafe-Betreiber. Eine Genehmigung von der Gemeinde-, Stadtverwaltung brauchst Du unbedingt!

LuLaFleur 
Fragesteller
 06.04.2015, 21:10

Dankeschön. Also das ich die Kaffeebar beim Bauamt und beim Gewerbeamt beantragen bzw. anmelden muss, ist mir klar. Ich bin nur auf der Suche nach der Definition :-)

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