Einzelhandel Getränk runtergefallen? Muss ich für Schaden aufkommen?
Ist mir im Einzelhandel eine Dose runtergefallen. Dadurch war der Boden nass und ein paar Zeitungen hatten einen Wasserschaden. Ich hatte leider keine Tücher dabei um das sauberzuwischen. Muss ich für den Schaden aufkommen?
9 Antworten
Theoretisch musst du schon dafür aufkommen, aber lediglich für den tatsächlich entstandenen Schaden, also den Einkaufspreis des Händlers, nicht für den Verkaufspreis.
In der Regel verlangt das doch aber niemand?! Im Zweifel die Haftpflichtversicherung fragen. Das wäre für eine Dose aber albern :)
Ein Saturn-Markt ist aber auch ein Einzelhändler und wenn du da den neuen Sony siebenmeterachtzig Fernseher für 3000€ beschädigst, was ja im Prinzip das gleiche Missgeschick ist, sieht das ganze schon etwas streitbarer aus.
Gesetzlich ja, aber die meisten Supermärkte sagen da aus Kulanz "lass gut sein, wir regeln das."
Im Prinzip ja.
Oft sind die Verkäufer aber kulant (besonders, wenn man sich nett entschuldigt)
Theoretisch ja. Die meisten Läden verlangen aber für sowas keinen Schadenersatz.
Wenn der Kunde nett zu mir ist, nicht!
Wenn er unfreundlich ist muss er zahlen!
Vorteile einer Verkäuferin!