Einsatzfahrt ohne Maschinistenlehrgang?
Hallo zusammen,
ich würde gerne wissen, ob es in Hessen erlaubt ist, eine Einsatzfahrt mit Blaulicht und Tonfolge durchzuführen, wenn man keinen Maschinistenlehrgang hat.
Z.B. Ein Kamerad fährt mit dem Feuerwehrauto im Einsatzgebiet zu einem Händler um ein Ersatzteil zu holen. Darf er, wenn er alarmiert wird unter den gegebenen Umständen mit Blaulicht und Horn zurück zum Gerätehaus?
2 Antworten
Ich komme nun nicht aus Hessen, bin nicht mit den dortigen Gesetzen vertraut. Aber mit Ausnahme von Bayern (die kochen ja gerne ihr eigenes Süppchen ^^) dürfte das deutschlandweit relativ ähnlich gehandhabt werden...
Die StVO sagt zunächst einmal nur aus, dass bestimmte Organisationen, darunter auch die Feuerwehr, im zeitkritischen Einsatz blaues Blinklicht und Sondersignal nutzen und damit Sonder- und Wegerechte in Anspruch nehmen dürfen. Dort ist aber nirgends definiert, welche Voraussetzungen der Fahrer (außer der notwendigen Fahrerlaubnisklasse usw.) haben muss. Es steht also nirgends geschrieben, dass er eine bestimmte Ausbildung absolviert haben muss.
Für die Feuerwehren gilt aber die Feuerwehr-Dienstvorschrift. Und die FwDV 2 "Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren" ist auch in Hessen eingeführt. Dort heißt es bei der Maschinisten-Ausbildung:
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen - mit Ausnahme von maschinellen Zugeinrichtungen - und sonstiger auf Löschfahrzeugen mitgeführten Geräte sowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich sind.
(Quelle: https://hlfs.hessen.de/sites/hlfs.hessen.de/files/content-downloads/FwDV%202.pdf)
Hier wird vor allem die Erforderlichkeit von Kenntnissen als Voraussetzung für die Durchführung von Einsatzfahrten hervorgehoben.
Z.B. Ein Kamerad fährt mit dem Feuerwehrauto im Einsatzgebiet zu einem Händler um ein Ersatzteil zu holen. Darf er, wenn er alarmiert wird unter den gegebenen Umständen mit Blaulicht und Horn zurück zum Gerätehaus?
Meiner persönlichen Meinung nach könnte man diese "erforderlichen Kenntnisse und Verhaltensweisen" auch im Rahmen einer gesonderten Unterweisung vermitteln, so dass eine Einsatzfahrt prinzipiell auch ohne abgeschlossene Maschinistenausbildung möglich wäre. Das müsste entsprechend dokumentiert werden.
Ob das Sinn macht, sei einmal dahin gestellt...
Wir handhaben das in unserer Wehr so: Einsatzfahrten werden grundsätzlich erst nach erfolgreich abgeschlossenem Maschinistenlehrgang durchgeführt.
Neue Kameraden/innen bekommen zunächst eine Einweisung auf dem ELW, mit dem sie dann auch zu Lehrgängen fahren können. Kommt es währenddessen zu einem Einsatz, besetzen sie den Funk und fahren den ELW, nach Rücksprache und wenn notwendig, in normaler Fahrt zur Einsatzstelle.
Löschfahrzeuge werden grundsätzlich erst nach dem Maschinistenlehrgang gefahren (sofern entsprechender Führerschein vorhanden). Eine Ausnahme haben wir hier mal für einen Kameraden mit 10-jähriger Erfahrung als Berufskraftfahrer gemacht, der das LF zu einem Lehrgang mitnehmen durfte. Dieses war dann für die Zeit bei der Leitstelle als "nicht einsatzbereit" gemeldet.
Ergänzend vielleicht auch noch folgendes Dokument:
https://www.dguv.de/medien/inhalt/praevention/fachbereiche_dguv/fb-fhb/veranstaltungen/fachveranstaltung/vortr_mueller.pdf
(DGUV Fachtagung 2010 - Einsatz von Sonderrechten und Wegerechten, Prof. Dr. Dieter Müller von der Hochschule der Sächsischen Polizei)
Auch für die Einsatzfahrt mit einem ELW setzt ihr einen Maschinistenlehrgang voraus? Ist ja unnötig.
Ja. Denn die Fahrt mit Sonder- und Wegerechten setzt eine entsprechende Unterweisung und Schulung voraus, die Bestandteil des Maschinistenlehrgangs ist. Da wird hier auch nicht in Klassen unterschieden.
Natürlich könnte man diese Unterweisung auch unabhängig vom MA-Lehrgang erteilen - aber niemand von uns hat die notwendige Fachkunde. Das kann bei einem eventuellen "Blaulicht-Unfall" dann problematisch werden.
Davon abgesehen besucht bei uns eh jeder Kamerad innerhalb der ersten 3 bis 5 Jahre den Maschinisten-Lehrgang und früher würde ich sowieso niemanden für eine Einsatzfahrt hinters Lenkrad setzen. Denn da kommt vieles zusammen: Einerseits sind neue Kameraden noch Einsatz-unerfahren (und entsprechend aufgeregt) und auf der anderen Seite sind junge Kameraden meist auch noch Führerscheinanfänger mit allgemein wenig Fahrpraxis und -erfahrung. Das beides zusammen in Verbindung mit den Risiken einer Einsatzfahrt sollte nach Möglichkeit ausgeschlossen werden.
Wie gesagt jedenfalls grundsätzlich, wobei es im Einzelfall auch Ausnahmen geben kann. Ich habe als Zugführer auch schon mal einen Kameraden ohne Maschinistenlehrgang den ELW zum Einsatz fahren lassen. Der war da allerdings auch schon 3 Jahre in der Wehr, über 40 Jahre alt und erfahrener Berufskraftfahrer. Zudem war es nachts (also wenig Verkehr auf der Straße) und ich habe immer ein Auge auf ihn gehabt bzw. ihn ein wenig "gelenkt".
Krass, da seid ihr aber übervorsichtig. Und wahrscheinlich auch im ländlichen Gebiet? Wegen dem Satz
aber niemand von uns hat die notwendige Fachkunde
Bei uns in Köln gibt es diese Unterweisungen mehrfach im Jahr. Dafür macht aber bei uns bei Weitem nicht jeder Kamerad überhaupt den Maschi-Lehrgang.
LG
Soweit mir bekannt ist, wird das aber überall bei uns im Landkreis so gehandhabt, vom kleinen Dorf bis zur größeren Stadt mit 50k Einwohnern.
Der MA-Lehrgang gehört bei uns quasi mit zur "Grundausbildung" innerhalb der ersten fünf Jahre (TM 1, TM 2, Sprechfunk, MA, TF und nach Möglichkeit auch AGT) und wird beim Kreisfeuerwehrverband ausgebildet. Auch, wenn kein Lkw-Führerschein vorhanden ist. Denn so kann z.B. jeder bei längeren Einsätzen den Maschinisten am Fahrzeug ablösen - gerade auch dann, wenn der ggfs. als AGT gebraucht wird.
Einen eigenen Lehrgang bzw. eine eigenständige Unterweisung "Einsatzfahrten" gibt es hierzulande weder in den einzelnen Wehren noch beim Kreisfeuerwehrverband.
Ach, interessant. Dafür gehört z.B. bei uns der AGT verpflichtend zur Grundausbildung. Den TM1 und TM2 haben wir (unter der Deklarierung) gar nicht.
Auch ein sehr interessantes System, den Maschi im Verlaufe des Einsatzes irgendwann mal auszuwechseln. Hab ich noch nie gehört. Aber Sachen gibts, die gibts halt nicht. :-D
LG
Andere (Bundes-)Länder, andere Sitten ;-)
Auch ein sehr interessantes System, den Maschi im Verlaufe des Einsatzes irgendwann mal auszuwechseln.
Ja, haben wir in diesem Jahr bereits mehrfach so gehandhabt. Gerade bei längeren Einsätzen braucht auch der Maschinist mal eine Pause.
Bei einem Einsatz sind zudem gleich zwei LF-Maschinisten unter Atemschutz zu Nachlöscharbeiten vorgegangen, da alle anderen AGT bereits mehrfach eingesetzt waren und eine Pause brauchten.
Und in einem Fall ist der Maschinist im Laufe des Einsatzes zum Angriffstrupp unter PA geworden, weil dort seine (hauptberufliche) Erfahrung benötigt wurde.
Ixh würde ja sagen.
Bei uns zb ist das zb mit einem MTW kein Problem.
Es war aber auch mal ganz lustig ich hatte den Maschniniszen Lehrgang und ein anderer nen Führerschein... er ist gefahren und als wir angekommen sind habe ich das Fahrzeug bedient.... man muss sich nur zu helfen wissen.
Auch für die Einsatzfahrt mit einem ELW setzt ihr einen Maschinistenlehrgang voraus? Ist ja unnötig.
Bei uns gibt es keine eindeutige Regelung. Hatten es auch schon mal, dass ein Nicht-Maschinist gefahren ist. War aber auch nur ein ,,WASSER1", nichts Wildes also, wofür man einen Maschi gebraucht hätte.
Auch geht es bei uns vielmehr nach Klassen. Wir haben die Lehrfahrer- und danach die Alarmfahrer-Abnahme in den Klassen B und C. Hast du bei uns die Alarmfahrer-Abnahme in Klasse B, darfst du das MTF zu Einsätzen fahren. Mit C halt die LFs.