Einsatz in der Schule?


27.10.2022, 23:40

Bei der Freiwilligen Feuerwehr

2 Antworten

Da das Feuerwehrwesen dem Landesgesetz unterliegt, ist das für Dich geltende Feuerwehrgesetz ausschlaggebend.

Grundsätzlich ist es so, dass man mit der Übernahme des Einsatzdienstes in der Freiwilligen Feuerwehr eine Dienstpflicht eingeht. Zudem ist der arbeitgeber in allen Bundesländern verpflichtet, seinen Mitarbeiter für die Zeit eines Feuerwehreinsatzes bei vollem Gehaltsbezug freizustellen (er kann sich den entstandenen Ausfall aber von der Kommune erstatten lassen).

Allerdings behandelt nur ein einziges Landesfeuerwehrgesetz, nämlich das Bayerische Feuerwehrgesetz (BayFwG), explizit das Thema Schüler. Sprich: In Bayern wird auch den Schülern das Recht zugestanden, die Schule für einen Feuerwehreinsatz zu verlassen. Alle anderen Bundesländer sprechen nur von Arbeitnehmern, was Schüler nicht mit einbezieht.

Auf der anderen Seite ist es so, dass ein Mensch mit 18 Jahren - und vorher ist in der Regel auch kein Einsatzdienst möglich - nicht mehr der Schulpflicht unterliegt und sich selbst in der Schule entschuldigen darf. Man muss aber bedenken, dass man mit der Schule die Grundlage für sein gesamtes weiteres Leben legt. Insofern ist da ein wenig gemeiner Menschenverstand gefragt und eine Absprache zwischen volljährigem Schüler und der Schulleitung notwendig. Ich persönlich habe damals mit meiner Schule (Gymnasium) vereinbart, dass ich während der Klausuren und bei wichtigen Terminen den Melder ausschalte und ansonsten den Unterricht für Einsätze verlassen darf.

In der Berufsschule ist das etwas komplizierter. Im Grunde genommen bist Du ja auch dort Arbeitnehmer, Dein Ausbildungsbetrieb entsendet Dich ja in die Berufsschule. Aber auch da ist es so, dass der Unterricht ja prinzipiell wichtig ist. Auch hier ist also eine Absprache zwischen Dir, Deinem Ausbildungsbetrieb und der Berufsschulleitung notwendig. Dein Arbeitgeber könnte sonst bei wiederholtem Fehlen in der Berufsschule sagen, dass Du Deinen Teil des Ausbildungsvertrags nicht eingehalten hast.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr

Kommt auf das Feuerwehrgesetz deines Bundeslandes an.

In aller Regel gibt es eine Freistellungspflicht bei "Arbeits- oder Dienstzeit".

Das haben Berufsschüler nicht. Also Nein, in aller Regel darfst du nicht zum Einsatz.

Grundsätzlich empfehle ich immer sowas vorher mit dem Dienstherren, Arbeitgeber oder eben einer Schule abzusprechen. Pflicht hin oder her, wenn denen das nicht passt ziehst du am Ende immer den Kürzeren. Und später verdienst du deine Brötchen nicht bei der FF.