Darf ich bei einer anderen Wehr mit zum Einsatz?

2 Antworten

Ich sehe da zunächst mal kein Problem.

In dem Feuerwehrgesetz des betroffenen Bundeslandes wird es vermutlich (ich hab nicht alle 16 im Kopf) eine Regelung geben wo die Heranziehung bzw. Hilfeleistungsverpflichtung geregelt ist.

Hier mal das Beispiel Brandenburg:

§ 13 Hilfeleistungspflichten
(1) Jede über 18 Jahre alte Person ist auf Anordnung der Einsatzleitung im Rahmen ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten zur Hilfeleistung verpflichtet, um von dem Einzelnen oder der Allgemeinheit unmittelbare Gefahr abzuwenden.

Du solltest allerdings sehen das der Einsatzleiter über deine Heranziehung informiert ist. Dann hast du auch die entsprechende Rechtsstellung was in Versicherungsfragen entscheidend sein kann.

Auch hier die Regelung für BRB:

(2) Personen, die zur Hilfeleistung verpflichtet werden oder freiwillig mit Zustimmung der Einsatzleitung bei der Gefahrenbekämpfung Hilfe leisten, haben für die Dauer ihrer Hilfeleistung die Rechtsstellung von Mitgliedern einer Hilfsorganisation nach § 19.

Lernt man aber im Grundlehrgang in der Unterrichtseinheit "Gesetzliche Grundlagen" 😉

Du darfst, wenn du Ausgebildet bist.