Eine Sache unterlassen, wenn man eine Entschuldigung hat (Islam)?

3 Antworten

Ein Reisender ist vom Pflichtfasten freigestellt (und kann es dann nachholen), er kann aber auch beten, wenn er will und bekommt auch seine Hasenat.

Ich würde aber keine allgemeine Regel ableiten, da es Unterschiede gibt.

Bspw wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht Fasten sollst, dann ist dir das Pflichtfasten im Ramadan zwar freigestellt, du kannst aber dennoch Fasten, und bekommst InshaAllah mehr Hasenat.

Wenn es sich jedoch um ein freiwilliges Fasten handelt, dann darfst du nicht Fasten, da es dir schaden würde.

Bei verkürzen der Gebete bei Reisen ist es zumindestens nach Hanafitischer Rechtschule Pflicht (Wajib), die Gebete zu kürzen. Man darf also auf Reisen nicht die vollen Rakat beten, um mehr Hasenat zu bekommen.

Es ist also von Fall zu Fall unterschiedlich und es gibt keine Allgemeine Regel.


Rainbow717 
Fragesteller
 19.02.2023, 14:42

Danke dir, zu den Gebeten. Bis wann zählt man als Reisender?

Bsp:

Ich fahre 5h nach Land x und bleib dort drei Tage. Zähl ich nur in den 5h als Reisender oder die gesamten 3 Tage?

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ItsJustMe38  19.02.2023, 14:51
@Rainbow717

Die genauen Regeln unterscheiden sich je nach Rechtsschule. Grundsätzlich ist es eine Reise, wenn die Strecke 90km beträgt (laut einigen Rechtsschulen etwas weniger). Ab dieser Entfernung ist man auf der Strecke Reisender.

Nach der Hanafitischen Rechtsschule ist man anschließend Reisender, wenn man weniger als 15 Tage vor Ort ist. Laut den anderen Rechtsschulen, wenn es weniger als 4 Tage ist.

Die ganzen Unterschiede in den anderen Rechtsschulen kenn ich leider nicht, am besten du informierst dich je nach Rechtsschule im Detail.

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„Und wenn einer krank ist oder sich auf einer Reise befindet (und deshalb nicht fasten kann, ist ihm) eine (entsprechende) Anzahl anderer Tage (zur Nachholung des Versäumten auferlegt). Gott will es euch leicht machen, nicht schwer. Macht darum (durch nachträgliches Fasten) die Zahl (der vorgeschriebenen Fastentage) voll und preiset Gott dafür, dass er euch rechtgeleitet hat! Vielleicht werdet ihr dankbar sein.“

– Koran: Sure 2, am Ende des Verses 185

Das steht explizit und deshalb nicht fasten kann. Wenn du aber die Möglichkeit hast, kannst du fasten.

Wenn die Reise mehr als 87km beträgt. Ist sie kürzer, muss man fasten. Und man muss auch fasten, wenn man verreist ist, aber an dem bestimmten Tag gerade nicht auf Reise ist.

Und ja, natürlich kann man trotzdem fasten.

Und was du gehört hast, stimmt nicht. Er gibt dir die Erleichterung. Aber es ist genau umgekehrt bei dieser Sache, wenn du es dennoch tust, dann wird das Allah gefallen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid