ein Nachbar muss 4 Wochen den Führerschein abgeben. Darf er in der Zeit einen 25kmh Roller fahren?

3 Antworten

Ja, das wäre grundsätzlich auch einem jüngeren Fahren (geboren nach dem 30. April 1965) möglich, wenn in der Vergangenheit eine Mofa-Prüfbescheinigung erworben wurde. Das ist kein Führerschein und daher vom Entzug des Führerscheins auch nicht betroffen. Etwas anderes ist es, wenn ein Fahrverbot für sämtliche Kraftfahrzeuge verhängt wurde. Dann muss auch das Mofa stehenbleiben.

Kommt darauf an, was im Urteil bzw. Bescheid steht.

25 StVG untersagt während eines Fahrverbots das Führen von Kraftfahrzeugen jeder oder einer bestimmten Art im Straßenverkehr. Wurde das Fahrverbot nicht ausdrücklich auf bestimmte Kraftfahrzeuge beschränkt, ist auch das Mofa vom Fahrverbot betroffen.

Nein, während eines Fahrverbots darf er kein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug fahren. Anderslautende Aussagen sind eine Anstiftung zur Straftat.

§21 StVG:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist
EddiR  09.01.2023, 10:14

Doch! Er darf ein Mofa fahren. Denn dafür ist keine Fahrerlaubnis sondern höchstens eine Prüfbescheinigung nötig. Und wenn der Betroffene Jahrgang 65 oder älter ist, braucht er noch nicht mal eine Prüfbescheinigung.

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migebuff  09.01.2023, 12:19
@EddiR

Nein, darf er nicht.

Ein Fahrverbot nach §25 StVG gilt ohne gesonderte Ausnahme für Kraftfahrzeuge jeder Art, nicht nur für fahrerlaubnispflichtige Kraftfahrzeuge.

(1) Wird gegen die betroffene Person wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24 Absatz 1, die sie unter grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, eine Geldbuße festgesetzt, so kann ihr die Verwaltungsbehörde oder das Gericht in der Bußgeldentscheidung für die Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen.

Wem das Führen von Kraftfahrzeugen aller Art verboten ist, der darf kein Kraftfahrzeug einer bestimmten Art führen.

§21 StVG:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist

Ihm ist das Führen des Mofas nach §25 des StVG verboten.

Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis darf er nach Ablauf des Verbots zum Führen sämtlicher Kraftfahrzeuge ein fahrerlaubnisfreies KFZ führen.

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